Wärmewende im Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration (MKJFGFI) NRW – Welche Gebäude können zu welchen Kosten umgerüstet werden?

Kleine Anfrage
vom 18.07.2023

Kleine Anfrage 1947

der Abgeordneten Enxhi Seli-Zacharias, Zacharias Schalley und Christian Loose AfD

Wärmewende im Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration (MKJFGFI) NRW Welche Gebäude können zu welchen Kosten umgerüstet werden?

Auch wenn die Bundesregierung den Anschein erwecken möchte, dass das geplante Gebäudeenergiegesetz kaum Veränderungen und zahlreiche Wahlmöglichkeiten mit sich bringen wird – etwa so formuliert: „Ab dem 1. Januar 2024 soll möglichst jede neu eingebaute Heizung mit mindestens 65 Prozent Erneuerbarer Energie betrieben werden. Bestehende Heizungen können weiterlaufen und repariert werden. Es gibt großzügige Übergangsfristen und Ausnahmen, einen starken sozialen Ausgleich – und umfangreiche Förderung.“1 – ist vorhersehbar: Es wird teuer.

Derzeit ist die Gasheizung die beliebteste Heizung in Deutschland. Grund hierfür ist die effiziente, bewährte und sichere Technik sowie das gute Preis-Leistungs-Verhältnis. Während die Kosten einer modernen Gasheizung für ein Einfamilienhaus, inklusiv Installation und Wasserspeicher, bei ca. 7.000–11.000 EUR liegen,2 sind die Anschaffungskosten einer Wärmepumpe samt Montage deutlich höher.

So betragen die Kosten einer politisch erwünschten elektrischen Wärmepumpe rund 30.000 EUR – vorhandene Dämmung und Fußbodenheizung vorausgesetzt.3

Wenn Dämmung und Fußbodenheizung noch fehlen, kommen auf die Eigentümer eines durchschnittlichen Einfamilienhauses noch einmal mehrere 10.000 Euro hinzu, so der Zentralverband Haus & Grund.4

Die Umrüstung von Heizungsanlagen in allen Arten von Liegenschaften des Landes Nordrhein-Westfalen, wie bspw. Ministerien, dürfte dementsprechend ebenfalls teurer sein.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. Wie werden die derzeit vom Ministerium genutzten Gebäude gegenwärtig beheizt (bitte für jeden Standort getrennt angeben)?
  2. Wie lautet das Konzept der Landesregierung zur Umrüstung der Heizungsanlagen in den derzeit vom Ministerium genutzten Gebäuden?
  3. Lassen die derzeit vom Ministerium genutzten Gebäude die Nachrüstung einer Fußbodenheizung zu (bitte für jeden Standort getrennt angeben)?
  4. Welche geschätzten Investitionskosten entstehen, wenn im Zuge der mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes beabsichtigten, umfangreichen Modernisierungsoffensive die Heizungsanlagen der vom Ministerium genutzten Gebäude umgerüstet werden (bitte für jeden Standort getrennt und einmal in Summe angeben)?
  5. Welchen Umbau- und Modernisierungsaufwand benötigen die derzeit vom Ministerium genutzten Gebäude zur Umstellung auf einen Heizungsbetrieb mit Anschluss an ein Wärmenetz, eine elektrische Wärmepumpe, eine Stromdirektheizung, eine Hybridheizung (Kombination aus Erneuerbaren-Heizung und Gas- oder Ölkessel) oder eine Heizung auf der Basis von Solarthermie (bitte für jeden Standort getrennt und einmal in Summe angeben)?

Enxhi Seli-Zacharias
Zacharias Schalley
Christian Loose

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1 Vgl. https:// www .bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/neues-gebaeudeenergiegesetz-2184942,

abgerufen am 09.05.2023.

2 Vgl. https:// www .thermondo.de/info/rat/gas/gasheizung-kosten/, zuletzt abgerufen am 20.04.2023 um 18:15 Uhr.

3 Vgl. https:// www .thermondo.de/info/rat/waermepumpe/waermepumpe-kosten/, zuletzt abgerufen am 20.04.2023 um 19:20 Uhr.

4 Vgl. https:// www .hna.de/wirtschaft/eu-sanierung-klimaschutz-plaene-energiewende-immobilien-
kosten-92157757.html, zuletzt abgerufen am 20.04.2023 um 20:00 Uhr.


Der Minister der Finanzen hat die Kleine Anfrage 1947 mit Schreiben vom 11. Juli 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration beantwortet.

  1. Wie werden die derzeit vom Ministerium genutzten Gebäude gegenwärtig beheizt (bitte für jeden Standort getrennt angeben)?

Standort Völklinger Straße 4, Düsseldorf:

Das derzeit vom Ministerium genutzte Gebäude (RWI 4) wird mit Erdgas beheizt.

  1. Wie lautet das Konzept der Landesregierung zur Umrüstung der Heizungsanlagen in den derzeit vom Ministerium genutzten Gebäuden?

Standort Völklinger Straße 4, Düsseldorf:

Das vom Ministerium genutzte Gebäude ist angemietet und steht nicht im Eigentum des Lan­des Nordrhein-Westfalen bzw. des Bau- und Liegenschaftsbetriebes des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Konzeptentwicklung und -umsetzung sowie die Investitionsüberlegungen und -entscheidungen zu einer Umrüstung der Heizungsanlage liegen beim Eigentümer.

  1. Lassen die derzeit vom Ministerium genutzten Gebäude die Nachrüstung einer Fußbodenheizung zu (bitte für jeden Standort getrennt angeben)?

Standort Völklinger Straße 4, Düsseldorf:

Die Prüfung und Bewertung der technischen Gegebenheiten und Möglichkeiten zur Nachrüs­tung einer Fußbodenheizung in dem extern angemieteten Gebäude liegen beim Eigentümer (siehe auch Antwort 2).

  1. Welche geschätzten Investitionskosten entstehen, wenn im Zuge der mit der No­velle des Gebäudeenergiegesetzes beabsichtigten, umfangreichen Modernisie­rungsoffensive die Heizungsanlagen der vom Ministerium genutzten Gebäude um­gerüstet werden (bitte für jeden Standort getrennt und einmal in Summe ange­ben)?

Siehe Antwort auf die Frage 2.

  1. Welchen Umbau- und Modernisierungsaufwand benötigen die derzeit vom Minis­terium genutzten Gebäude zur Umstellung auf einen Heizungsbetrieb mit An­schluss an ein Wärmenetz, eine elektrische Wärmepumpe, eine Stromdirektheizung, eine Hybridheizung (Kombination aus Erneuerbaren-Heizung und Gas- oder Ölkessel) oder eine Heizung auf der Basis von Solarthermie (bitte für jeden Stand­ort getrennt und einmal in Summe angeben)?

Siehe Antwort auf die Frage 2.

 

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