Kleine Anfrage 3871
der Abgeordneten Carlo Clemens, Enxhi Seli-Zacharias und Christian Loose AfD
Unklarheiten im Zusammenhang mit den Spenden des Hauptverdächtigen B. im Schleuserskandal an den CDU-Kreisverband im Rheinisch-Bergischen Kreis bzw. an den Innenminister des Landes NRW Herbert Reul
Wie zuerst der Kölner Stadtanzeiger berichtete, ist die Parteispende eines der Hauptbeschuldigten im aktuellen Schleuserskandal für den Landtagswahlkampf 2022 des derzeitigen Innenministers Herbert Reul genutzt worden. Diesen Verwendungszweck habe der Hauptbeschuldigte B. bei drei Überweisungen von insgesamt 29.970 Euro verwandt.1
In der Rheinischen Post heißt es dann: „Laut CDU Rhein-Berg hat die interne Prüfung ergeben, dass es im Jahr 2022 insgesamt drei Einzelspenden in Höhe von jeweils 9.990 Euro gab. „Eine Spende kam von besagtem Rechtsanwalt. Die beiden anderen von Firmen, in denen er Geschäftsführer war“, so die CDU in einer Stellungnahme.“2
Im WDR heißt es schließlich: „Knapp 30.000 Euro, die direkt an den Kreisverband von NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) adressiert waren, sollten explizit der Unterstützung seiner politischen Arbeit dienen: 9.990 Euro von dem Frechener Rechtsanwalt [B.], außerdem je 9.990 Euro von zwei Firmen, in denen [B.] Geschäftsführer war.“3
Diese Angaben passen allerdings nicht mit dem Rechenschaftsbericht des betreffenden CDU-Kreisverbandes zusammen. Der Hauptbeschuldigte wird dort für das Berichtsjahr 20224 mit einer Einzelspende in Höhe von 14.990 Euro aufgeführt. Im Berichtsjahr 2021 taucht dieser im entsprechenden Rechenschaftsbericht dagegen nicht auf.
Wir fragen daher die Landesregierung:
- Wann sind die Spenden des Hauptverdächtigen B. an den CDU-Kreisverband im Rheinisch-Bergischen Kreis bzw. an den Innenminister Herbert Reul eingegangen?
- Laut den Angaben im WDR ging eine Spende in Höhe von 9.990 Euro zur Unterstützung des Wahlkampfs an den Innenminister. Im Rechenschaftsbericht ist dagegen eine Spende in Höhe von 14.990 Euro verzeichnet. An welche Gliederung der CDU ging nach derzeitigem Ermittlungsstand der Restbetrag in Höhe von 5.000 Euro?
- Von welchen Firmen, an denen der Hauptverdächtige B. beteiligt ist bzw. war, gingen die beiden anderen Einzelspenden in Höhe von jeweils 9.990 Euro an den CDU-Kreisverband im Rheinisch-Bergischen Kreis an den Innenminister Herbert Reul?
- An welche weitere Parteigliederungen der CDU gingen in den Jahren 2015 bis 2023 ggf. weitere Spenden durch Firmen, an denen der Hauptverdächtige B. beteiligt ist bzw. war?
- Welche Angaben zum jeweiligen Datum sowie zur Höhe dieser Spenden liegen den ermittelnden Behörden derzeit vor?
Carlo Clemens
Christian Loose
Enxhi Seli-Zacharias
2 Vgl. https://rp-online.de/nrw/panorama/schleuserbande-spenden-an-reul-und-cdu-geflossen_aid-112728671
3 Vgl. https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/luxus-schleuser-spenden-reul-cdu-wahlkampf-100.html
4 Vgl. https://www.cdu-parteitag.de/sites/www.pt24.cdu.de/files/downloads/vorlage-rechenschaftsbericht-2022.pdf ; S. 36
Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 3871 mit Schreiben vom 19. Juni 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern beantwortet.
- Wann sind die Spenden des Hauptverdächtigen B. an den CDU-Kreisverband im Rheinisch-Bergischen Kreis an den Innenminister Herbert Reul eingegangen?
- Laut den Angaben im WDR ging eine Spende in Höhe von 9.990 Euro zur Unterstützung des Wahlkampfs an den Innenminister. Im Rechenschaftsbericht ist dagegen eine Spende in Höhe von 14.990 Euro verzeichnet. An welche Gliederung der CDU ging nach derzeitigem Ermittlungsstand der Restbetrag in Höhe von 5.000 Euro?
- Von welchen Firmen, an denen der Hauptverdächtige B. beteiligt ist bzw. war, gingen die beiden anderen Einzelspenden in Höhe von jeweils 9.990 Euro an den CDU-Kreisverband im Rheinisch-Bergischen Kreis an den Innenminister Herbert Reul?
- An welche weitere Parteigliederungen der CDU gingen in den Jahren 2015 bis 2023 ggf. weitere Spenden durch Firmen, an denen der Hauptverdächtige B. beteiligt ist bzw. war?
- Welche Angaben zum jeweiligen Datum sowie zur Höhe dieser Spenden liegen den ermittelnden Behörden derzeit vor?
Die Fragen 1 bis 5 werden wegen Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet:
Die Leitende Oberstaatsanwältin in Düsseldorf hat dem Ministerium der Justiz unter dem 29.05.2024 im Wesentlichen berichtet, dass hinsichtlich des genauen Umfangs der Spenden, den Personalien der Spender und der jeweils Begünstigten keine hinreichend belastbaren Erkenntnisse vorliegen, die eine abschließende Bewertung zum jetzigen Zeitpunkt ermöglichten.