Errichtung einer weiteren Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) in Bochum für 750 Personen sofort einstellen – Verdoppelung der Abschiebehaftplätze umgehend auf den Weg brin-gen – Echte Wende in der Asyl- und Migrationspolitik einleiten

Antrag
vom 01.10.2024

Antrag

der Fraktion der AfD

Errichtung einer weiteren Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) in Bochum für 750 Personen sofort einstellen Verdoppelung der Abschiebehaftplätze umgehend auf den Weg brin­gen Echte Wende in der Asyl- und Migrationspolitik einleiten

I. Ausgangslage

Informationen der WAZ vom 30.08.2024 und 13.09.2024 folgend, plant die Landesregierung am Standort Bochum-Riemke eine weitere Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) für Asylsuchende zu errichten.1 Der Mietvertrag wurde für eine Dauer von zehn Jahren abgeschlossen, mit einer Verlängerungsoption um weitere fünf Jahre. Aktuell gibt es in NRW fünf EAE-Standorte mit einer Gesamtkapazität von 6.570 Plätzen:

  • Unna (1.000 Plätze; Belegung Stand 30.06.2024: 412)
  • Bielefeld (950 Plätze; Belegung Stand 30.06.2024: 421)
  • Essen (920 Plätze; Belegung Stand 30.06.2024: 288)
  • Mönchengladbach (2.100 Plätze; Belegung Stand 30.06.2024: 685) und
  • Köln/Bonn (1.600 Plätze; Belegung Stand 30.06.2024: 1.111)

Zum Stichtag 30.06.2024 wurde somit in den fünf EAE eine durchschnittliche Auslastung von lediglich 44 % verzeichnet. In den Zentralen Unterbringungseinrichtungen (ZUE) und den Not­unterkünften (NU) lag die durchschnittliche Auslastung zu diesem Zeitpunkt bei 69 %.2

Obwohl die Gesamtkapazität der 5 derzeit bestehenden EAE-Standorte in NRW offensichtlich ausreichend ist, wurde am 30.08.2024 – unter Umgehung des Rats der Stadt Bochum sowie ohne Benachrichtigung der Mitglieder des Integrationsausschusses im Landtag NRW – ein Ausbau der Kapazitäten um 750 Plätze am Standort Bochum beschlossen.

Auch der Wegfall einer EAE in Köln, nämlich an der Schönhauser Straße (aktuelle Belegung 800 Personen) mit Ablauf des Mietvertrags am Jahresende, kann hier nicht als Rechtfertigung dienen, nachdem sich die Bezirksregierung Köln als Ersatz auf die Errichtung einer EAE im Kölner Agnesviertel, am Standort der vormaligen Oberfinanzdirektion an der Riehler Straße festgelegt hat. 3

Die in Bochum angestrebte Kapazität von 750 Plätzen wäre somit aktuell zusätzlich zum be­stehenden Bestand, wenn nicht zugleich ein anderer EAE-Standort aufgegeben wird. Laut der Antwort der Landesregierung auf eine entsprechende Nachfrage vom 29.05.2024 bezüglich der weiteren Planungen in Bezug auf die Landeseinrichtungen sollen im 2. Halbjahr 2024 die Einrichtungen Notunterkünfte Selm und Dorsten II entfallen. Vom Entfall einer EAE war dage­gen nicht die Rede.4

Selbst bei einer anhaltenden Zugangszahl nach NRW im Durchschnitt der letzten Monate ergäbe sich folglich keine Notwendigkeit zur Errichtung einer weiteren Erstaufnahmeeinrich-tung in Bochum. Das gilt insbesondere auch bei einer singulären Betrachtung der Kapazitäten im für Bochum zuständigen Regierungsbezirk Arnsberg, wo die EAE Unna für mindestens 5 weitere Jahre betrieben werden soll.5

Hinzu kommt der Umstand, dass es in Bochum bereits zwei Landeseinrichtungen gibt: die Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) sowie eine Notunterkunft des Landes mit einer Kapa­zität von 300 Plätzen im Ortsteil Westenfeld. Hinzu kommt noch Bochums Status als erste Anlaufstelle für unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA). Der konkrete Standort der neuen EAE befindet sich zudem in einem Stadtteil mit lediglich 7500 Einwohnern. Mit Stand vom 31.07.2024 waren im Stadtteil Riemke 19 Asylsuchende untergebracht.6 Dieser Wert würde sich mit der EAE dramatisch erhöhen. Isoliert auf den Stadtteil betrachtet würde der Anteil der – zudem permanent wechselnden – Bewohner der neuen EAE folglich bei ca. 10 % liegen.

Der geplante Standort ist eingekreist von einem Industriegebiet im Norden, der Autobahn A 43 im Osten und der Bahnstrecke Bochum–Wanne-Eickel im Westen. Somit wären von der neuen EAE insbesondere die Bewohner des Bochumer Stadtteils Riemke im Süden sowie – nicht zu vernachlässigen – die Nutzer der U-Bahnlinie U35 (Bochum–Herne) betroffen, was sich aus den geringen Einkaufs-, Unterhaltungs- und Verweilmöglichkeiten im direkten Umfeld der ge­planten EAE ergibt. Ein Sicherheitskonzept nicht nur für die Bewohner der EAE, sondern auch für die Anwohner, welches bei einer Einrichtung dieser Größenordnung elementar erscheint, konnte die Landesregierung bisher nicht vorlegen. Die vorgesehene Umzäunung – einer an­sonsten offenen Einrichtung – hat eher Alibicharakter und reicht hier ausdrücklich nicht aus.

Ausgeblieben ist zudem bisher jeglicher direkte Kontakt mit dem Bürger, beispielsweise in Form eines Bürgerdialogs unter Beteiligung der zuständigen Ministerin für Flucht und Integra­tion, Josefine Paul (Bündnis 90/Die Grünen), nicht zu reden von einer konkreten Bürgerbetei­ligung im Vorfeld der Entscheidung. Geplant ist lediglich eine nachrichtliche Informationsver­anstaltung im 4. Quartal 2024, also nachdem alles entschieden ist. Selbst hier zieht es die Ministerin offenbar vor, sich nicht persönlich den Fragen der Bürger zu stellen, die von der Entscheidung geradezu überrumpelt wurden und lediglich aus der Zeitung von der baldigen „Veränderung“ in ihrer Nachbarschaft erfahren durften.

Der geplante Bau einer weiteren Erstaufnahmeeinrichtung muss zudem verwundern, da doch angeblich durch bundespolitische Maßnahmen der Ampel die Anzahl der illegalen Einreisen jetzt verringert werden soll.7 Dem soll u.a. die Notifizierung der deutschen EU-Binnengrenzen dienen. Folgt man den Ausführungen der Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD), sollen diese Kontrollen auch „effektive Zurückweisungen“ ermöglichen. Zur Bekämpfung der angeb­lich „irregulären“ (in Wahrheit aber illegalen) Migration wurden zudem weitere zusätzliche Maßnahmen verabredet:

  • Erfassung biometrischer Daten zur Feststellung der Identität;
  • keine Sozialleistungen mehr, wenn der zuständige EU-Mitgliedsstaat der Dublin-Rück-überstellung zugestimmt hat;
  • Einrichtung einer „Dublin-Task Force von Bund und Ländern“;
  • Aberkennung des Schutzstatus bei Reisen ins Herkunftsland8

Folgt man einer aktuellen Statistik der Bundespolizei9, geht die Zahl der unerlaubt eingereisten Personen derzeit in etwa auf das Niveau des Jahres 2022 zurück, was immer noch zu hoch ist und natürlich nichts über die Zahl, der nicht festgestellten unerlaubten Einreisen aussagt. Tendenziell ist aber ein Rückgang der Zugangszahlen und keinesfalls eine weitere Erhöhung zu verzeichnen. Von daher erscheint eine weitere Erstaufnahmeeinrichtung – unabhängig vom Standort – überflüssig.

Ein Problem ergibt sich allerdings aus der viel zu geringen Anzahl der Abschiebehaftplätze. Wie der Bundesvorsitzende der DPolG Bundespolizeigewerkschaft Heiko Teggatz, gegenüber NIUS erklärte, sollen Dublin-Fälle, also jene Migranten, die bereits in einem anderen europäi­schen Land registriert sind, künftig in Abschiebehaft gebracht werden können. Dabei solle ein Schnellprüfverfahren helfen. Das Problem ist dabei folgendes:

„In Deutschland gibt es bundesweit nur 800 Abschiebehaftplätze. […] Die liegen nicht in Grenznähe, sondern in ganz Deutschland verteilt“, erklärt der Bundespolizist. Liegen Aufgriffs-punkt und Abschiebehaftplatz dann nicht in unmittelbarer Nähe zueinander, hätte das zur Folge, dass möglicherweise „eine komplette Dienstgruppe der Bundespolizei für den Rest der Schicht erstmal lahmgelegt ist.“10 Weiter heißt es im Artikel: Die Initiative der Innenministerin binde also nicht nur besonders viel Personal für einen privaten Shuttle-Service illegaler Mig-ranten, sondern sei nach kurzer Zeit obsolet, da es keine Kapazitäten in der Abschiebehaft gebe. „Diese 400 Plätze, die wir zur Verfügung haben nach dem neuen Verfahren, die macht die Bundespolizei in drei Stunden voll“, so Teggatz.

Hinzu komme der Umstand, dass Migranten ohne Papiere und Registrierung gerade nicht un­ter die neue Regelung fallen, die sich folglich vorhersehbar als Luftnummer erweisen wird, wenn nicht an entscheidender Stelle nachgebessert wird. Teggatz wiederholte daher seine langjährige Kritik, dass der Bundespolizei erneut nicht die Grenzschutz-Kompetenz übertragen wurde. „Dann könnte der Bund eigene Abschiebehaftzentren betreiben und die Länder tat­sächlich entlasten.“11

Würde es die Bundesregierung wirklich ernst meinen mit umfassenden Zurückweisungen an der deutschen EU-Binnengrenze, dann müsste sie in einem ersten Schritt den Paragrafen 71 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) zeitnah um Befugnisse für die Bundespolizei erweitern.

Viel entscheidender ist aber der zentrale Kurswechsel, wonach alle illegalen Einreisen aus sicheren Drittländern (also aus allen direkten Nachbarländern Deutschlands) konsequent un­terbunden werden, entweder durch Zurückweisungen an der Grenze oder durch Zurückschie­bungen im grenznahen Bereich. Dieser zentrale Kurswechsel, den die AfD seit Jahren fordert (zuletzt am 12.09.202412), wurde jetzt offenbar durch die Union inhaltlich identisch übernommen (ebenso am 12.09.202413). Eine abschließende Beratung und Abstimmung über den Antrag der Union im Deutschen Bundestag bereits am 26.09.2024 scheiterte an der Wei­gerung der Ampelparteien, den Antrag auf die Tagesordnung des Innenausschusses am 25.09.2024 zu nehmen.14 Anders ausgedrückt scheitert der seit 2015 überfällige, zentrale Kurswechsel insbesondere erneut an der Blockadehaltung der Grünen, also am Koalitions­partner der CDU in NRW. Auch ein weiterer Antrag der Union vom 26.09.2024, der fast alle AfD-Forderungen verkündet, wirft die Frage auf, wie dieser für die CDU noch neue Kurs mit dem grünen (Wunsch-)Koalitionspartner umgesetzt werden soll.15

Bereits am 11.09.2024 hieß es in einer Pressemitteilung der Deutschen Polizeigewerkschaft: „„Es ist bedauerlich und fahrlässig, dass sich die Ampel weiterhin weigert, umfassende Zu­rückweisungen an den deutschen Grenzen umzusetzen“, erklärt Rainer Wendt, Bundesvorsit­zender der DPolG. „Hier wird Parteiideologie der inneren Sicherheit vorgezogen – ein Schlag ins Gesicht für alle Bürgerinnen und Bürger. Die Realität zeigt, dass wir in Deutschland ledig­lich über 800 Abschiebehaftplätze verfügen, die sich teilweise noch nicht mal in Grenznähe befinden. Dies bedeutet, dass wir faktisch keine Haftkapazitäten haben, um ein Untertauchen der Personen zu vermeiden.“ Darüber hinaus werden die Kommunen vom Bund im Stich ge­lassen und können die Situation nicht bewältigen. „Der Aufenthalt in einer Einrichtung soll den unmittelbaren Zugriff auf die zu überstellende Person ermöglichen – doch genau daran sind bislang die meisten Rücküberstellungen gescheitert“, so Wendt weiter. Dies sei besonders besorgniserregend im Hinblick auf Vorfälle wie den Attentäter von Solingen. […] Heiko Teggatz betont, dass der Einsatz der Bundespolizei an den Grenzen ohne die entsprechenden Befug­nisse wirkungslos sei: „Meine Kolleginnen und Kollegen leisten Hunderte von Überstunden, die aber ins Nichts führen, weil wir nach wie vor nur den Personenkreis zurückweisen dürfen, den wir jetzt schon zurückweisen können. Das angekündigte Grenzverfahren ist mehr als un­befriedigend und reicht nicht aus, um eine echte Trendwende in der Asylpolitik einzuleiten. Die Aufgabe einer Bundesregierung sollte es sein, Gesetze zu erlassen, die den Menschen in Deutschland Sicherheit und Freiheit garantieren. Leider hat man sich hier nur Gedanken ge­macht, was nicht umsetzbar ist, anstatt Gesetze zu verändern, um etwas möglich zu ma-chen.“16

Auch ohne diesen grundlegenden – dringend notwendigen – Kurswechsel ergibt sich anhand der zu erwarteten Zugangszahlen kein Bedarf für weitere Erstaufnahmeeinrichtungen in NRW. Vielmehr besteht – wie zuvor ausgeführt – ein deutlicher Mangel an Abschiebehaftplätzen, um zumindest die jetzt beschlossenen, effektiveren Dublin-Rücküberstellungen vollziehen zu kön­nen. Auch die Forderung nach einer effizienteren Regelung des Ausreisegewahrsams im Rah­men einer aktuellen Bundesratsinitiative17 ließe sich nur mit einer erheblichen Ausweitung der Abschiebehaftplätze umsetzen. Hierzu sollte NRW einen angemessenen Beitrag leisten.

II. Der Landtag stellt fest:

  • dass die derzeitige Gesamtkapazität der Unterbringungsplätze in den Erstaufnahmeein-richtungen des Landes NRW (EAE) auf absehbare Zeit ausreichend und der Bau einer weiteren EAE in Bochum daher überflüssig ist;
  • dass die auf Bundesebene beschlossenen Grenzschutz- bzw. Zurückweisungsmaßnah­men an den deutschen EU-Binnengrenzen nicht ausreichend sind sowie
  • dass die Anzahl der Abschiebehaftplätze in NRW den veränderten Anforderungen nicht mehr genügt.

III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf,

  • die Planung zur Errichtung einer zusätzlichen Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) in Bo­chum – sowie generell auch an anderen möglichen Standorten in NRW – umgehend einzustellen;
  • sämtliche ggf. bereits begonnenen Umbau- und Einrichtungsarbeiten in Bochum umge­hend einzustellen;
  • den am 30.08.2024 geschlossenen Mietvertrag umgehend zu kündigen oder so dies rechtlich nicht mehr möglich ist, in Abstimmung mit der Stadt Bochum, die Immobilie einer anderen geeigneten Nutzung zuzuführen, beispielsweise in Form einer Umwid­mung in eine zusätzliche Abschiebehafteinrichtung;
  • die Anzahl der Abschiebehaftplätze am Standort Büren durch eine Erweiterung der be­stehenden Unterbringungseinrichtung für Ausreisepflichtige (UfA), mittelfristig auf 200 Plätze zu erhöhen;
  • am Standort Düsseldorf mit hoher Priorität eine zusätzliche UfA – in unmittelbarer Nähe zu den internationalen Flughäfen Düsseldorf und Köln/Bonn – zu errichten und diese mittelfristig auf bis zu 100 Plätze auszubauen,
  • sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und zum Schutz der inneren Sicherheit in Deutschland im Sinne von Artikel 72 AEUV gemäß Artikel 16a Absatz 2 GG und § 18 Absatz 2 des Asylgesetzes umgehend auch solche Personen an den Binnengrenzen zurückzuweisen sind, die in einem ande­ren Mitgliedstaat der EU oder des Schengen-Raums bereits Aufnahme gefunden haben oder die einen Asylantrag auch in einem Staat, aus dem sie einreisen wollen, stellen können, sowie
  • sich auf Bundesebene für eine Erweiterung der Befugnisse der Bundespolizei einzuset­zen, insbesondere auch in Form einer Erweiterung des § 71 des AufenthG um eine ge­nerelle Zuständigkeit der Bundespolizei als Grenzbehörde auch außerhalb von Grenz­übergangsstellen.

Christian Loose
Enxhi Seli-Zacharias
Dr. Martin Vincentz

und Fraktion

 

MMD18-10890

 

1 Vgl. https://www.waz.de/lokales/bochum/article407238190/aerger-um-neues-fluechtlingsheim-fuehlen-uns-ue-bergangen.html?kc=success und https://www.waz.de/lokales/bochum/article407137393/land-nrw-baut-dritte-fluechtlingseinrichtung-in-bochum-auf.html

2 Vgl. Lt.-Vorlage 18/2911

3 Vgl. https://www.ksta.de/koeln/koeln-oberfinanzdirektion-wird-zu-einer-fluechtlingsunterkunft-806519

4 Vgl. Lt.-Drucksache 18/9384

5 Vgl. https://www.antenneunna.de/artikel/unna-erstaufnahme-macht-weiter-2033668.html

6 Vgl. Ratsinformationssystem der Stadt Bochum; Vorlage Nr. 20241988

7 Vgl. https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/sicherheitspaket-der-bundesregierung-2304924

8 Ebd.

9 Vgl. https://www.bundespolizei.de/Web/DE/04Aktuelles/01Meldungen/2024/09/240924-pm-ue.html

10 Vgl. https://www.nius.de/articles/mit-der-neuen-regelung-wird-die-bundespolizei-zum-shuttle-fuer-illegale-mig-ranten/

11 Ebd.

12 Vgl. https://dserver.bundestag.de/btd/20/128/2012802.pdf

13 Vgl. https://dserver.bundestag.de/btd/20/128/2012835.pdf und https://dserver.bundes-tag.de/btd/20/128/2012804.pdf

14 Vgl. https://www.nius.de/politik/mit-diesem-ganz-miesen-trick-ampel-verhindert-abstimmung-ueber-grenz-schliessung-im-bundestag/3a24229f-6d6b-4d1b-b499-07cbf3c797a3

15 Vgl. https://dserver.bundestag.de/btd/20/129/2012961.pdf

16 Vgl. https://www.dpolg.de/aktuelles/news/gescheiterter-migrationsgipfel/

17 Vgl. https://www.land.nrw/pressemitteilung/staerkung-der-terrorismusbekaempfung-und-verbesserungen-der-migrationspolitik ; Forderung 10