Kleine Anfrage 5538
der Abgeordneten Christian Loose und Enxhi Seli-Zacharias AfD
Keine Antwort ist auch eine Antwort – Wie rechtfertigt Ministerin Paul aus betriebswirtschaftlicher Sicht die Errichtung und Inbetriebnahme der Erstaufnahmeeinrichtung für Asylsuchende (EAE) in Bochum?
Im Rahmen der 38. Sitzung des Integrationsausschusses am 09.04.2025 richtete der Abgeordnete Christian Loose (AfD) konkrete Fragen bezüglich der Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) in Bochum an die zuständige Ministerin Josefine Paul1 Nach einer Erwiderung des Abgeordneten Rauer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) waren seitens der Ministerin keine Anstalten vernehmbar, die an sie gerichteten Fragen zu beantworten. Da es keine weiteren Wortmeldungen gab, wurde der Tagesordnungspunkt seitens des Vorsitzenden Dr. Gregor Kaiser (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) geschlossen, obwohl die an die Ministerin gestellten Fragen zu diesem Zeitpunkt noch unbeantwortet im Raum standen. Da es keine weiteren Tagesordnungspunkte gab, war auch die Sitzung unmittelbar danach beendet.
Da es sich aus unserer Sicht im konkreten Fall um eine massive Steuergeldverschwendung handelt, hoffen wir stellvertretend für die Steuerzahler unseres Landes auf dem Weg einer Kleinen Anfrage doch noch an die Informationen zu gelangen.
Konkret geht es um die Errichtung und Inbetriebnahme einer sechsten EAE in Nordrhein-Westfalen am Standort Bochum. Wie aus dem letzten Sachstandsbericht zu Zugängen, Zuweisung, Unterbringung und Versorgung von geflüchteten Menschen in Nordrhein-Westfalen2 hervorgeht, beträgt mit Stand 02.03.2025 die Auslastung der bestehenden EAE lediglich 21 %. Aus naheliegenden Gründen werden in der neuen EAE Bochum zum 27.03.2025 lediglich 250 der vorhandenen 750 Plätze belegt.
Aus rein betriebswirtschaftlicher Sicht ergibt eine zusätzliche EAE bei einer derartigen Auslastung keinerlei Sinn, weshalb die Zuschreibung als „Steuergeldverschwendung“ im vorliegenden Fall deutlich sichtbar greift. Wie der Abgeordnete Loose ausführte, bleiben auch bei geringer Auslastung einer derartigen Einrichtung gewisse Fixkosten erhalten. Aus rein betriebswirtschaftlicher Sicht sollte man daher erst ab einer wesentlich höheren Auslastung der bestehenden Einrichtungen eine weitere EAE planen, keinesfalls aber bereits bei 20 bis 25 %.
Ähnlich sieht es bei den Zentralen Unterbringungseinrichtungen (ZUE) sowie den Notunterkünften (NU) aus, die nach dem massiven Ausbau der letzten Monate mit 62 % ebenfalls nur schwach ausgelastet sind,3 was einen Rückbau der Überkapazitäten möglich erscheinen lässt, um auf diesem Weg unnötige Kosten für den Steuerzahler zu vermeiden.
Wir fragen daher die Landesregierung:
- Inwiefern ist nach Ansicht der zuständigen Ministerin im Zusammenhang mit der EAE Bochum und der oben aufgeführten Auslastung der EAE in NRW das Gebot der Wirtschaftlichkeit noch gegeben?
- Wie hoch wird erfahrungsgemäß bei der EAE Bochum der Anteil der Fixkosten, der unabhängig von der Auslastung monatlich bzw. jährlich anfällt, sein? (Bitte den Fixkostenanteil geschätzt in Prozent und nach Möglichkeit auch in Summe angeben)
- Inwiefern fühlt sich die zuständige Ministerin im Angesicht der oben aufgeführten Zahlen und Umstände gegenüber dem Souverän überhaupt noch dem Gebot der Sparsamkeit verpflichtet?
- Inwiefern plant die Landesregierung eine Reduktion der Kapazitäten bei den ZUE respektive NU, wenn sich die derzeit geringen Zugangs- bzw. Belegungszahlen verstetigen würden?
- Aus welchen Herkunftsländern erwartet die zuständige Ministerin kurz- bis mittelfristig stark ansteigende Zugangszahlen, um die derzeitigen Überkapazitäten so unter Umständen doch noch gegenüber dem Steuerzahler rechtfertigen zu können?
Christian Loose
Enxhi Seli-Zacharias
1 https://www.landtag.nrw.de/home/mediathek/video.html?kid=432c0741-6f6b-4d89-9a6e-d69f1c4da379 ab 00:54:10
2 https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV18-3774.pdf
3 Ebd.
Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 5538 mit Schreiben vom 13. Juni 2025 namens der Landesregierung beantwortet.
- Inwiefern ist nach Ansicht der zuständigen Ministerin im Zusammenhang mit der EAE Bochum und der oben aufgeführten Auslastung der EAE in NRW das Gebot der Wirtschaftlichkeit noch gegeben?
Die Wirtschaftlichkeit der Erstaufnahmeeinrichtung Bochum wurde im Rahmen der Beneh-mensherstellung geprüft. Es ist ein im Haushaltsrecht verankertes und formalisiertes Verfahren unter Beteiligung des für Finanzen zuständigen Ministeriums, welches dem Abschluss von Mietverträgen durch das Land vorgeschaltet ist. Überdies unterliegt der Zuzug von schutzsuchenden Menschen mitunter einer hohen Volatilität, sodass die Belegung von Unterbringungseinrichtungen über den Jahresverlauf grundsätzlich immer teils erheblichen Schwankungen unterliegt. Auf den momentanen Zuzug hat das Land Nordrhein-Westfalen keinen Einfluss.
- Wie hoch wird erfahrungsgemäß bei der EAE Bochum der Anteil der Fixkosten, der unabhängig von der Auslastung monatlich bzw. jährlich anfällt, sein? (Bitte den Fixkostenanteil geschätzt in Prozent und nach Möglichkeit auch in Summe angeben)
Mit Ausnahme der Kosten für die Verpflegung der Bewohnerinnen und Bewohner der Einrichtung bleiben die Kosten der Erstaufnahmeeinrichtung Bochum unabhängig von der Belegung gleich. Bezüglich der Kosten verweise ich auf die Antworten zu den Kleinen Anfragen 4824 (LT-Drs. 18/12619) und 4937 (LT-Drs. 18/12620).
- Inwiefern fühlt sich die zuständige Ministerin im Angesicht der oben aufgeführten Zahlen und Umstände gegenüber dem Souverän überhaupt noch dem Gebot der Sparsamkeit verpflichtet?
Die Landesregierung ist dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit verpflichtet. Im Übrigen wird auf die Antwort zur Frage 1 verwiesen.
- Inwiefern plant die Landesregierung eine Reduktion der Kapazitäten bei den ZUE respektive NU, wenn sich die derzeit geringen Zugangs- bzw. Belegungszahlen verstetigen würden?
Der Erlass des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration (MKJFGFI) zu den Kapazitäten für das Asylsystem ab dem Jahr 2024 vom 20.11.2023 hat weiterhin Bestand.
- Aus welchen Herkunftsländern erwartet die zuständige Ministerin kurz- bis mittelfristig stark ansteigende Zugangszahlen, um die derzeitigen Überkapazitäten so unter Umständen doch noch gegenüber dem Steuerzahler rechtfertigen zu können?
Aktuelle Entwicklungen im Bereich Flucht werden als Newsletter monatlich auf der Internet-seite des MKJFGFI zur Verfügung gestellt. Des Weiteren wird auf den monatlichen Bericht an den Integrationsausschuss des Landtags Nordrhein-Westfalen zum aktuellen Sachstand zu Zugängen, Zuweisung, Unterbringung und Versorgung von geflüchteten Menschen in unserem Bundesland verwiesen. Die aktuellen Zugänge und TOP-Herkunftsländer sind diesem Bericht zu entnehmen. Bezüglich der Schwankungen im Zuzug wird auf die Antwort der Frage 1 verwiesen.