Thomas Röckemann: „Brosius-Gersdorf 2.0? CDU, SPD, Grüne und FDP wollen Yvonne Hellmann vom Hinterzimmer direkt ins Verfassungsgericht bringen!“

Heute, am 16. September gegen 16 Uhr, haben CDU, SPD, Grüne und FDP im Landtag NRW ihren Wahlvorschlag für das stellvertretende Mitglied des nordrhein-westfälischen Verfassungsgerichtshofs bekannt gegeben. Sie wollen Frau Yvonne Hellmann, Richterin am Bundesverwaltungsgericht, durchsetzen. Die Wahl soll bereits am Donnerstag, dem 18. September, um 10 Uhr stattfinden.

Dazu Thomas Röckemann, rechtspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag von NRW:

„Der Vorgang ist ein absoluter Skandal. Uns bleiben nur wenige Stunden bis zur Entscheidung über eines der höchsten juristischen Ämter im Land.

Die Kandidatin Frau Yvonne Hellmann hat sich der AfD-Fraktion nicht vorgestellt. Wir wissen über sie nichts außer allgemein Zugänglichem. Das ist eine Respektlosigkeit sondergleichen.

Gerade unmittelbar nach der Causa Brosius-Gersdorf wäre besondere Sensibilität geboten, wenn es darum geht, höchste Richterposten zu besetzen. Wer in dieser Lage glaubt, derart wichtige Personalien unbemerkt von der Öffentlichkeit durchdrücken zu können, zeigt entweder ein eklatant fehlendes Gespür – oder handelt absichtlich.

Bereits 2023 trat Frau Hellmann bei einer Veranstaltung der Universität Potsdam auf, unter dem Titel ‚Das sieht man dir ja gar nicht an. Erfahrungen und Sichtbarkeit queerer Jurist*innen im Arbeitsalltag‘. Solche Auftritte werfen Fragen nach einer möglichen politischen Schlagseite auf – Fragen, die bei einer persönlichen Vorstellung hätten geklärt werden können.

CDU, SPD, Grüne und FDP wollen Yvonne Hellmann vom Hinterzimmer direkt ins Verfassungsgericht bringen. Das ist unredlich, undemokratisch und nimmt uns sowie den Wählern, deren Interessen wir vertreten, die Möglichkeit, kritische Fragen überhaupt erst zu stellen. Die AfD-Fraktion lehnt die Wahl von Frau Hellmann daher entschieden ab.“

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