Meinungsfreiheit gilt auch für Kritik am Bundeskanzler

Ob Marie-Agnes Strack-Zimmermann oder Robert Habeck: Immer wieder treten hochrangige Politiker und Regierungsmitglieder mit fragwürdigen Abmahnungen sowie Strafanzeigen gegen Bürger in Erscheinung. Oft nur deshalb, weil diese (überspitzte) Kritik an Politikern im Netz äußern.

Laut Medienberichten habe auch Bundeskanzler Friedrich Merz hunderte Strafanträge wegen Beleidigungen durch Bürger gestellt. Dazu Thomas Röckemann, rechtspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion NRW:

„Manche dieser Fälle führten sogar zu Hausdurchsuchungen, unter anderem bei einer schwerbehinderten Rentnerin. Hinter den Anzeigen steht das Abmahnunternehmen ‚So Done’ von FDP-Politikerin Franziska Brandmann. Für deren fragwürdige Firma hatte bereits Ministerpräsident Wüst (CDU) geworben, was jedoch klar gegen eine neutrale Amtsführung verstieß (Drs. 18/12473). ‚So Done’ hat sich auf die Verfolgung sogenannter Hassnachrichten im Netz spezialisiert.

Erst Bürger aufgrund schlechter Politik gegen sich aufbringen, sie schließlich einschüchtern und ausnehmen. Dieses ‚perfekte Geschäftsmodell’ hat mit uns keine Zukunft. Der sogenannte Majestätsbeleidigungsparagraf 188 ist ersatzlos zu streichen. Das beste Mittel gegen Kritik im Netz sind nicht Strafanzeigen, sondern gute Politik im Interesse der Bürger.“

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