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Verfassungsgericht postuliert ein „Super-Grundrecht Klimaschutz“ und gefährdet unsere Wirtschaft!

Das Bundes-Klimaschutzgesetz ist nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts nicht weitreichend genug. Insbesondere fehlen danach ausreichende Vorgaben für die Minderung der Emissionen ab 2031. Es verletze damit die Freiheitsrechte junger Generationen, die ab 2030 möglicherweise noch schärfere Einschränkungen zur Erreichung der gesteckten Ziele hinnehmen müssten. Geklagt hatten Klimaaktivisten, unter anderem Luisa Neubauer.

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Irre: Pandemie mehr Chance als Schaden?

Im Dezember ließ Talkshowkönig Karl Lauterbach (SPD) die Katze aus dem Sack. Weil es keine „Impfung gegen CO2“ gibt, fabulierte er, „benötigen wir Maßnahmen zur Bewältigung des Klimawandels, die analog zu den Einschränkungen der persönlichen Freiheit in der Pandemie-Bekämpfung sind.“

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