3.000 Euro Inflationsbonus – Gehen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes leer aus? – zweite Nachfrage

Kleine Anfrage 919
des Abgeordneten Markus Wagner vom 21.12.2022

3.000 Euro Inflationsbonus Gehen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes leer aus? zweite Nachfrage

Mit Antwort der Landesregierung vom 8. Dezember 2022, Drucksache 18/2106 auf unsere Kleine Anfrage vom 7. November 2022, Drucksache 18/1523, hat die Landesregierung auf die von uns gestellte Fragen 1

„Warum will die Landesregierung die Mitarbeiter des Landes schlechter stellen als alle anderen Arbeitnehmer?“1

Folgendes geantwortet:

„In welchem Umfang die Arbeitgeber der Privatwirtschaft von der Möglichkeit Gebrauch machen, ihren Beschäftigen eine steuerfreie Inflationsausgleichsonderzahlung von bis zu 3.000 Euro zu gewähren, ist der Landesregierung nicht bekannt. Somit ist keine belastbare Aussage möglich, ob „alle anderen Arbeitnehmer“ (und Arbeitnehmerinnen) diese Inflationsausgleichsonderzahlung erhalten.“2

Darüber hinaus hat die Landesregierung auf Frage 3

„Ist der Landesregierung bekannt, wie andere Bundesländer den „3.000 Euro Inflationsausgleich“ exekutieren wollen?“3

wie folgt geantwortet:

„Es liegen keine Erkenntnisse über die Gewährung einer Inflationsausgleichssonderzahlung in anderen Bundesländern vor.“4

Da mir weiterhin an einer Beantwortung der Fragen gelegen ist, habe ich im Nachgang die Fragestruktur abgeändert.

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Warum will die Landesregierung die Mitarbeiter des Landes schlechter stellen als die Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft,         welche eine steuerfreie Inflationsausgleichsonderzahlung von bis zu 3.000 Euro erhalten haben?
  2. Ist der Landesregierung mittlerweile bekannt, wie andere Bundesländer den „3.000 Euro Inflationsausgleich“ exekutieren wollen, da seit meiner letzten Nachfrage über ein Monat vergangen ist?

Markus Wagner

 

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1 Vgl. Drucksache 18/2106 vom 08.12.2022, S. 2.

2 Ebenda.

3 Ebenda.

4 Ebenda.


Der Minister der Finanzen hat die Kleine Anfrage 919 mit Schreiben vom 13. Januar 2023 namens der Landesregierung beantwortet.

  1. Warum will die Landesregierung die Mitarbeiter des Landes schlechter stellen als die Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft, welche eine steuerfreie Inflationsaus-gleichsonderzahlung von bis zu 3.000 Euro erhalten haben?

Bei der Inflationsausgleichssonderzahlung handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Ar­beitgeber. Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, ob und in welchen Fällen in der Privatwirtschaft von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wurde.

  1. Ist der Landesregierung bekannt, wie andere Bundesländer den „3.000 Euro Infla­tionsausgleich“ exekutieren wollen, da seit meiner letzten Nachfrage über ein Mo­nat vergangen ist?

Es liegen weiterhin keine Erkenntnisse über die Gewährung einer Inflationsausgleichssonderzahlung in anderen Bundesländern vor, sodass der Landesregierung die erbetene Bewertung nicht möglich ist.

 

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