Berliner Senat kippt „Urlaubsverbot“ für Dienstwagen – Welche Kosten sind entstan­den?

Kleine Anfrage 382
des Abgeordneten Markus Wagner vom 25.08.2022

 

Berliner Senat kippt „Urlaubsverbot“ für Dienstwagen – Welche Kosten sind entstan­den?

Mit Antwort der Landesregierung vom 22. August 2022 auf unsere Kleine Anfrage vom 19. Juli 2022, Drucksache 18/240, teilt die Landesregierung mit, dass Dienstwagen dienstlich wie auch privat genutzt werden dürfen. Daher seien grundsätzlich private Urlaubsfahrten ins Ausland mit dem Dienstwagen möglich, bedürfen jedoch einer Genehmigung.

Die von uns gestellte Frage 3:

„Wie hoch waren die jährlichen Gesamtkosten für den nordrhein-westfälischen Fuhrpark seit dem Jahre 2015? (Bitte nach Jahr aufschlüsseln.)“1

sowie unsere Frage 4:

„Wie hoch waren die jährlichen Kosten seit 2015 für alternative Fahrten mit dem Taxi?“2

wurden nicht inhaltlich beantwortet, da sich laut Landesregierung die Kosten nicht ohne Weiteres beziffern ließen und für eine bewertende Einordnung u. a. direkte und indirekte Kosten analysiert werden müssten. Dies könne – so die Landesregierung – in der für Kleine Anfragen gegebenen Frist nicht geleistet werden. Da mir allerdings an einer inhaltlichen Beantwortung meiner Fragen gelegen ist, verzichte ich ob dessen auf die Zeitvorgaben und räume der Landesregierung gerne ausdrücklich die von ihr benötigte Zeit zur Beantwortung dieser Fragen ein.3

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Welche Minister und Staatssekretäre haben seit Beginn der 17. Legislaturperiode bis heute von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, den Dienstwagen für private Zwecke innerhalb Deutschlands und in Europa zu nutzen? (Bitte die Fälle einzeln auflisten und nach Jahr, Minister bzw. Staatssekretär, Dauer der Nutzung sowie zurückgelegten Kilometern aufschlüsseln.)
  2. Wie hoch waren die jährlichen Gesamtkosten für den nordrhein-westfälischen Fuhrpark seit dem Jahre 2015? (Bitte nach Jahr aufschlüsseln.)
  3. Wie hoch waren die jährlichen Kosten seit 2015 für alternative Fahrten mit dem Taxi oder anderen Verkehrsmitteln?
  4. Inwieweit haben Angehörige, Freunde und Familienmitglieder an den in Frage 1 stattgefundenen (Urlaubs-)Fahrten teilgenommen bzw. wie wurden diese Fahrten abgerechnet?

Markus Wagner

 

Anfrage als PDF

 

1 Drs. 18/240.

2 Ebenda.

3 Antwort der Landesregierung vom 22. August 2022.


Der Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien des Landes Nordrhein-Westfalen und Chef der Staatskanzlei hat die Kleine Anfrage 382 mit Schreiben vom 27. September 2022 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten sowie allen übrigen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet.

Vorbemerkung der Landesregierung

Die Landesregierung nimmt zur Kenntnis, dass unterschiedliche Fristsetzungen zur Beantwor­tung vorliegen. Einerseits hat der Präsident des Landtags die Kleine Anfrage mit der Bitte um Beantwortung binnen vier Wochen der Landesregierung übersandt. Andererseits bittet der Fragesteller um Beantwortung ohne Fristsetzung. Die Frage, ob der Abgeordnete über die geschäftsordnungsrechtlich angeordnete Frist von 4 Wochen disponieren kann, ist nach Maß­gabe des Parlamentsinnenrechts zu beantworten. Die Landesregierung enthält sich hierzu mit Rücksicht auf den Grundsatz der Gewaltentrennung einer eigenen Bewertung, sie nimmt je­doch zur Kenntnis, dass die formelle Zuleitung von Frage und Antwort sich im Verhältnis zwi­schen dem zuständigen Mitglied der Landesregierung und dem Präsidenten des Landtags vollzieht. Insofern vermag sie dessen Fristsetzung nicht außer Betracht zu lassen. Aus dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue folgt: Das aus dem verfassungsrechtlich verbrieften Fragerecht des Abgeordneten entwickelte Instrument der Kleinen Anfrage, das jedem einzel­nen Abgeordneten zur Verfügung steht, sorgt sowohl hinsichtlich des Umfangs des Frage­rechts als auch hinsichtlich der korrespondierenden Antwortpflicht der Landesregierung für einen ausgewogenen Ausgleich des Informationsrechts des Abgeordneten und der Sicherung der Funktionsfähigkeit der Landesregierung.

  1. Welche Minister und Staatssekretäre haben seit Beginn der 17. Legislaturperiode bis heute von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, den Dienstwagen für private Zwecke innerhalb Deutschlands und in Europa zu nutzen? (Bitte die Fälle einzeln auflisten und nach Jahr, Minister bzw. Staatssekretär, Dauer der Nutzung sowie zurückgelegten Kilometern aufschlüsseln.)

Die Beantwortung der Frage würde eine Durchsicht sämtlicher Fahrtenbücher sämtlicher Dienstwagenberechtigten seit Beginn der 17. Legislaturperiode erforderlich machen. Eine hän­dische Auswertung ist weder in der geschäftsordnungsrechtlichen Frist von 4 Wochen noch unter Nutzung einer verfassungskonformen moderaten Verlängerung der Frist nach Maßgabe der in der Vorbemerkung aufgeführten Erwägungen möglich.

  1. Wie hoch waren die jährlichen Gesamtkosten für den nordrhein-westfälischen Fuhrpark seit dem Jahre 2015? (Bitte nach Jahr aufschlüsseln.)
  2. Wie hoch waren die jährlichen Kosten seit 2015 für alternative Fahrten mit dem Taxi oder anderen Verkehrsmitteln?

Auf Grund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 2 und 3 hier zusammen beantwortet:

Es wird auf die Antwort zu den Fragen 3 und 4 der Kleinen Anfrage 164 (Drucksache 18/602) verwiesen.

  1. Inwieweit haben Angehörige, Freunde und Familienmitglieder an den in Frage 1 stattgefundenen (Urlaubs-) Fahrten teilgenommen bzw. wie wurden diese Fahrten abgerechnet?

Es gibt keine Abrechnungs- oder Erfassungspflicht für Mitreisende. Die entsprechenden Infor­mationen liegen der Landesregierung daher nicht vor und können von ihr auch nicht zuverläs­sig beschafft werden.

Unabhängig davon handelt es sich bei den erfragten Fahrten um private Fahrten. Eine ent­sprechende Beauskunftung kommt bereits aus Gründen des Schutzes von Persönlichkeits­rechten nicht in Betracht.

 

Antwort als PDF

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