Aufenthaltserlaubnis statt Abschiebung für 570 EUR?

Ein geduldeter Ausländer ist rechtlich betrachtet ausreisepflichtig. Dennoch soll laut Aufenthaltsgesetz eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, „wenn er sich nachhaltig in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland integriert hat“.

Dazu gehört, dass er „seinen Lebensunterhalt überwiegend durch Erwerbstätigkeit sichert“ bzw. dies „zu erwarten ist“. Doch was steckt hinter der Formulierung „überwiegend“?

Laut einem Erlass des NRW-Integrationsministeriums genügt es schon, wenn 51 Prozent des Hartz-IV-Satzes plus Miete erwirtschaftet werden! Das können, etwa bei einer kleinen Wohnung in Duisburg-Marxloh, insgesamt nur 570 Euro sein – oder sogar noch weniger, da der Bezug von Wohngeld laut Aufenthaltsgesetz „unschädlich ist“…

In vielen Fällen steht selbst der „vorübergehende Bezug von Sozialleistungen“ dem Gütesiegel ‚Erfolgreich integriert!‘ nicht im Weg. Christian Loose (AfD-Fraktion NRW) nahm dazu kürzlich im Landtag NRW Stellung:

„Wer ein Einkommen von 51 Prozent des Hartz-IV-Satzes zuzüglich Miete verdient, der gilt als gut integriert. Immerhin konnte Herr Minister Stamp damit die Anzahl der sogenannten gut integrierten Geduldeten im letzten Jahr verdoppeln. Statt ein Prozent der Geduldeten gelten nun ganze zwei Prozent der Geduldeten als gut integriert. Fehlen nur noch schlappe 98 Prozent, Herr Stamp.“

➡️ zur Rede von Christian Loose: https://bit.ly/39HkibW
➡️ zum NRW-Erlass: https://bit.ly/3kHQUZd

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