Der Täter von Solingen sollte im Juni 2023 nach Bulgarien überstellt werden, wo die Zuständigkeit für sein Asylverfahren liegt.
Doch die Abschiebung scheiterte schon daran, dass der Syrer einfach nicht in seiner Unterkunft war. Dass dies nur ein Fall von hunderten ist, bestätigte die Landesregierung auf unsere Anfrage hin schon im Frühjahr:
Flüchtlingsministerin Josefine Paul (Grüne) zufolge scheiterten im Jahr 2023 insgesamt „3.967 Rückführungsflüge von Personen in der Zuständigkeit nordrhein-westfälischer Ausländerbehörden“. 1.366-mal war die Person „nicht anwesend“. 566-mal war sie „untergetaucht“. Gefragt, was man dagegen unternehme, spulte sie ab:
„Das Land Nordrhein-Westfalen steht mit dem Bund im fortwährenden Austausch zur Frage der Optimierung von Rückführungsmodalitäten. Ungeachtet dessen prüfen die für die Vollziehung der Ausreisepflicht in Nordrhein-Westfalen zuständigen Ausländerbehörden die Rückführungsmöglichkeiten von vollziehbar ausreisepflichtigen Personen fortlaufend.“
Genau das ist im Falle des Attentäters, der offenbar noch am Tag der gescheiterten Abschiebung wieder in seine Unterkunft zurückkehrte, nicht geschehen! Enxhi Seli-Zacharias (AfD-Fraktion NRW):
„Weder hat die Leitung der Unterkunft die Ausländerbehörde über die Rückkehr des Mannes informiert noch hat die Ausländerbehörde einen weiteren Versuch untergenommen, ihn abzuschieben. Dieser Staat verfolgt unbezahlte Parktickets nämlich strenger, als er Ausreisepflichten von Illegalen und Verbrechern vollstreckt!
Da kann Ministerin Paul sich noch so sehr winden und den Finger auf die ‚Modalitäten‘ von Dublin-Überstellungen zeigen: Wären ihr Recht und Ordnung nur halb so wichtig, wie Meldestellen für angebliche Diskriminierung, hätte sie Abschiebungen längst zur Chefsache gemacht. Drei Menschen würden dann vielleicht noch leben.“