„Kirche in WDR 5“ gibt Tipps, wie man Abschiebungen verhindern kann

Ganz unverblümt: Ein Theologe im Radio erklärt, mit welchem Trick man die Behörden und die Durchsetzung des Rechtsstaates behindern kann.

Die Methode „Kirchenasyl“ wird routiniert genutzt – und ist doch an Berechnung und Dreistigkeit kaum zu übertreffen.

„Haben Sie schon einmal gehört, wie so ein Kirchenasyl abläuft?“, fragt Hubertus Lutterbach, Theologe und Historiker aus Essen. Was dann folgt, klingt wie eine Anleitung zur Umgehung geltender Gesetze.

„Einzelne Christen oder Kirchengemeinden nehmen verfolgte Menschen in einem Kirchengebäude auf, wenn ihr Asylantrag vom Staat endgültig abgelehnt wurde. Wenn ihnen also konkret die Abschiebung droht.“

Warum, könnte man sich fragen, werden Zuwanderer gerade dann aufgenommen, wenn ihr Fall doch eigentlich längst geklärt ist und sich herausgestellt hat, dass sie Deutschland verlassen müssen? Die Tat birgt schon die Absicht – und das Kalkül entsetzt.

„Da das Kirchengebäude auch heutzutage noch als ein besonderer Raum gilt, holt ihn die Polizei hier normalerweise nicht heraus. Und darin besteht das Ziel der Notmaßnahme Kirchenasyl“, heißt es.

Das Ziel von Kirchenasyl ist es also, rechtmäßig angeordnete Abschiebungen zu verhindern? Auch die Justiz sieht das überaus kritisch.

Spätestens seit Mai 2018 wissen wir durch ein Urteil vom Oberlandesgericht München: „Kirchenasyl ist kein in der geltenden Rechtsordnung anerkanntes Recht.“

Es ist gerade in einem säkularen Staat inakzeptabel, dass die Kirchen eine höhere Moral für sich beanspruchen, um damit öffentliche Organe rechtswidrig zu behindern.

Immerhin wird hier geradezu vorsätzlich ausgenutzt, dass die Behörden Rücksicht auf Kirchengebäude als Räume mit „gesteigerter Friedensfunktion“ nehmen – und zwar ohne jegliche rechtliche Verpflichtung.

Das Ziel der Blockade-Taktik: sechs Monate lang die angeordnete Abschiebung verhindern. Denn nach Ablauf dieser Frist fällt ein Migrant, der aus einem Drittland nach Deutschland kommt, endgültig in die Zuständigkeit der Bundesrepublik.

Es bleibt bei dem, was Gabriele Walger-Demolsky, integrationspolitische Sprecherin der AfD-Fraktion NRW, bereits vor fast einem Jahr gesagt hat:

„Das Kirchenasyl hatte einmal seine Berechtigung. In einem Rechtsstaat wie der Bundesrepublik Deutschland wirkt das Kirchenasyl allerdings eher wie ein antiquiertes Relikt vergangener Tage und gehört abgeschafft.“

➡️ Sendung von WDR 5: https://bit.ly/2lxiTPs
➡️ Antrag der AfD-Fraktion NRW: https://bit.ly/2m1M9ht
➡️ Anfrage der AfD-Fraktion NRW: https://bit.ly/2kuZazE

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