Im Jahr 2017 kam es zu einem drastischen Anstieg von Klagen gegen abgelehnte Asylanträge. Oftmals ermutigen Vertreter der „Asylindustrie“ Asylbewerber zu diesen Klagen. Durch die hierbei anfallenden Dolmetscherdienstleistungen und Prozesskostenhilfen entstehen hohe Kosten für den Steuerzahler.
Diese finanzielle Ausbeutung des Rechtsstaats durch die „Asylindustrie“ nahm unser rechtspolitischer Sprecher Thomas Röckemann zum Anlass, die Landesregierung nach einer genauen Aufschlüsselung der anfallenden Prozesskostenhilfe und von Steuergeldern gezahlten Anwaltskosten zu fragen.
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