Landtag lehnt Umstieg auf Sachleistungen für Asylbewerber ab!

Kein EU-Staat schenkt Asyl-Zuwanderern mehr Geld als Deutschland – ein saftiger Anreiz, Deutschland zur neuen Heimat zu machen. Dabei erlaubt es das Asylbewerberleistungsgesetz durchaus, vorrangig Sachleistungen auszugeben. Und die „Bezahlkarte“?

Die wird den Migrationsmagneten nicht ausschalten, wie Christian Loose (AfD-Fraktion NRW) kürzlich im Landtag mehrfach begründete:

„Erstens: Der Bargeldbezug wird nicht komplett unterbunden. Zweitens: Es gibt immer noch keinen Vorrang von Sachleistungen vor Bargeld. Drittens: Die Karte könnte im Ausland genutzt werden. Viertens: Eine Nutzung bei Glücksspielanbietern wird nicht unterbunden.“

Ergo beantragten wir, von Geld- auf Sachleistungen umzusteigen, mit der Bezahlkarte als Option, nicht zu erbringende Sachleistungen zu erwerben. Das ist mit den Fraktionen von CDU, Grüne, SPD und FDP jedoch leider nicht zu machen.

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