Mit dem Berliner Mietendeckel sollte für 1,5 Millionen Wohnungen in Berlin die Miete auf dem Stand von Juni 2019 eingefroren werden. Mieten, welche die in der Gesetzgebung des Berliner Senats festgeschriebene Höchstgrenzen um 20 Prozent überschritten, mussten sogar gesenkt werden.
Nun hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass ein einzelnes Bundesland wie Berlin eine solche Regelung nicht treffen darf. Keine Überraschung:
An deutlichen Warnungen vor diesen Regelungen hat es nicht gefehlt und man hat selbst vorsorglich gemahnt, die eingesparten Mieten besser auf ein Sparkonto zu legen. Für viele gutverdienende Profiteure in den schicken Wohnungen und Lofts der angesagten Viertel mit klassizistischem Altbaubestand kein Problem, für die vielen einkommensschwachen Mieter aber gerade unter Corona-Bedingungen ein Schlag ins Gesicht: Sie müssen wieder einmal den Preis für rot-grüne Weltretterfantasien zahlen.
Statt preiswerten Wohnraum auf freien Flächen wie z. B. dem ehemaligen Flughafen Tempelhof zu schaffen, wurde lieber auf Mieten-Dirigismus gesetzt, der zu Ausweichstrategien führte. Dadurch verschlimmert sich das Wohnungsmarktproblem zusätzlich. Das reicht von sinkender Fluktuation – man bleibt in der preiswerten Altbauwohnung, anstatt in die teure Neubauwohnung zu ziehen – und geht bis hin zu Graumarktvermietungen.
Der bau- und wohnungspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Roger Beckamp, begrüßt, dass diese Scheinlösung des Wohnungsmarktproblems zu einem schnellen Ende gebracht wurde:
„Rechtsstaat und Marktwirtschaft sind die entscheidenden Bausteine, um das Wohnungsmarktproblem anzugehen. Und wenn man über den angespannten Wohnungsmarkt bei den preiswerten privaten und preisgebundenen Sozialwohnungen spricht, dann sollte man im Übrigen nicht vergessen, dass gerade hier durch die Flüchtlingszuwanderung ein massiver Druck erzeugt wurde.“