Dreieinhalb Jahre hatte das Jugendamt Bochum eine Mutter von ihren zwei Kindern getrennt – zu Unrecht, wie ein Gericht urteilte. Kein Einzelfall, warnen Experten!
Eine These lautet: Überlastete Jugendamtsmitarbeiter entscheiden häufiger gegen die Eltern, um nicht zu haften, falls dem Kind etwas zustößt.
Der Fall, über den WDR-„Westpol“ am Sonntag berichtete, schockiert: Eine alleinerziehende Mutter von zwei Söhnen aus Bochum wendet sich an das Jugendamt, da sie Hilfe braucht. Doch die Behörde macht Nägel mit Köpfen und nimmt ihr die Kinder weg. Nach dreieinhalb Jahren erfolgt der erlösende Urteilsspruch:
Es lag keine Kindeswohlgefährdung vor, so das Gericht – „zu keiner Zeit“. Mutter und Kinder wurden wieder vereint.
Unsere Anfrage hat ergeben: 2018 entschieden NRW-Jugendämter in 14.502 Fällen, Kinder und Jugendliche in ihre Obhut zu nehmen. In den vergangenen Jahren waren es noch mehr. Der Grund:
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Doch die Anzahl von Kindern und Jugendlichen in Vollzeitpflege und Heimunterbringung steigt stetig.
Der häufigste Anlass für eine Schutzmaßnahme seitens der Behörden seien überforderte Elternteile. Am zweithäufigsten werden „sonstige Probleme“ als Begründung genannt – hier gibt es dringenden Erläuterungsbedarf. Schließlich kennt der Jugendhilfe-Experte Wolfgang Hammer laut WDR dutzende Fälle von unrechtmäßiger Inobhutnahme. Eine mögliche Erklärung:
Zu wenig Personal. Tatsächlich ist die chronische Überbelastung der Jugendämter gut dokumentiert. Vielerorts beklagen Angestellte, statt einer sorgfältigen Betreuung ginge außer Krisenmanagement schon lange nichts mehr.
Die familienpolitische Sprecherin der AfD-Fraktion NRW, Iris Dworeck-Danielowski, weiß aus zahlreichen Gesprächen: Vor allem unerfahrene Mitarbeiter haben vielfach Angst, für Fehler haftbar gemacht zu werden. Entscheidet das Personal deshalb mitunter im Zweifel gegen die Eltern? Wir wissen:
Der Druck auf die Behörden ist groß. Ein weiteres Lügde darf es nicht geben. Da hatten Politik und staatliche Behörden jahrelang komplett versagt. Das NRW-Familienministerium will solche Thesen nicht kommentieren, so der WDR, und verweist auf die Verantwortung der kommunalen Jugendämter.
„Der Staat hat sicherzustellen, dass die Behörden ihren Aufgaben mit äußerster Sorgfalt nachgehen können“, so Iris-Dworeck-Danielowski. „Wenn die Kommunen dazu nicht in der Lage sind, muss die Landesregierung einspringen – etwa durch stärkere Kontrollen und die Einführung einer gesetzlichen Obergrenze für Fallzahlen pro Mitarbeiter.“
„Inobhutnahmen sind Schutzmaßnahmen für Kinder, die unter Gewalt leiden – nicht für überlastete Angestellte. Den Eltern das Kind wegzunehmen, ist die letzte Möglichkeit, um Kindeswohlgefährdungen zu verhindern. Da darf es keinerlei Willkür geben.“
➡️ zur AfD-Anfrage und Antwort der Landesregierung: https://bit.ly/36KxQjI
➡️ zum WDR-Artikel: https://bit.ly/3a2MG7f