Start der „Meldestelle zu antimuslimischem Rassismus“ (MEDAR) verhindern. Kein Steuergeld für fragwürdige und umstrittene Organisationen!

Antrag
vom 27.01.2025

Antrag

der Fraktion der AfD

Start der „Meldestelle zu antimuslimischem Rassismus“ (MEDAR) verhindern. Kein Steuergeld für fragwürdige und umstrittene Organisationen!

I. Ausgangslage

Wie der WDR am 27.12.2024 berichtet, soll im Frühling 2025 – im 30. Monat der ursprünglich 18-monatigen Aufbauphase – die Landes-Meldestelle für muslimfeindliche Vorfälle in NRW starten.1 Wie das zuständige Ministerium dem Nachrichtenportal NIUS mitteilte, erhielten „mehrere Trägervereine zwischen 2022 und 2024 insgesamt 1,78 Millionen Euro Steuergeld, um die Meldestellen aufzubauen. So flossen 2022 und 2023 rund 140.000 Euro jährlich je Meldestelle, 2024 je rund 165.000 Euro an die Trägervereine. Die jährlichen Betriebskosten sollen dann jeweils 180.000 Euro pro Jahr betragen. Offensichtlich spielt das Geld der Steu­erzahler – trotz angespannter Haushaltslage – bei diesem Prestigeprojekt der zuständigen grünen Ministerin keine Rolle.

Der Beschluss zur Einsetzung der Meldestelle MEDAR erfolgte somit – wenig pietätvoll – nur 7 Tage nach dem islamistischen Anschlag auf dem Weihnachtsmarkt in Magdeburg und 19 Tage, nachdem Syrer den Weihnachtsmarkt Essen nach dem Ende des Assad-Regimes „zweckentfremdet“ haben.

Gänzlich irrelevant scheinen offensichtlich auch die Erkenntnisse aus dem Bundeslagebild im Kontext von Zuwanderung (vom 08.10.2024), dem Landeslagebild Clankriminalität (vom 28.11.2024) oder der Polizeilichen Kriminalstatistik NRW (vom 03.04.2024) zu sein. Gleiches gilt für zahlreiche Protestaktionen seit dem 07.10.2023 gegen Israel und das jüdische Leben in NRW, bis hin zur Ausrufung des Kalifats am 04.11.2024 in Essen.

All dies soll nach Möglichkeit anscheinend nicht breit in der Öffentlichkeit diskutiert und aufge­arbeitet werden, würde es das Scheitern der eigenen Migrationspolitik doch zu offenkundig erscheinen lassen. Beim islamistischen Anschlag von Solingen gelang dies nicht mehr, wes­halb ein vermutlich langjähriger Parlamentarischer Untersuchungsausschuss eingesetzt wurde. Während in vergangenen Zeiten verantwortliche Minister zurückgetreten wären, wird jetzt erst einmal umfangreich und vor allem langwierig untersucht und geprüft. Es ist zudem mehr als auffällig, dass obige Täter-Opfer-Konstellationen mit den vier neuen Meldestellen nicht abgebildet werden und offenbar in dieser Hinsicht von Seiten der Landesregierung auch keinerlei Interesse an solcher Abbildung besteht.

Die Leugnung von Zahlen und Fakten sowie das Pflegen einer offensichtlichen Islamophobie-Phobie der zuständigen Ministerin erinnern an aktuelle Zustände im Vereinigten Königreich in Verbindung mit der Aufarbeitung der Umstände bezüglich der sogenannten „Grooming-Gangs“. Die Labour-Partei verweigerte sich im britischen Unterhaus standhaft einer neuen, landesweiten Untersuchung. Die Parteiführung soll Abweichlern sogar mit dem Fraktionsaus­schluss gedroht haben. Statt den Rechtsstaat zur Aufklärung des Skandals vollumfänglich zu nutzen, wird – mit dem Vorwurf des Rassismus – alle Kraft ausgerechnet gegen diejenigen gewandt, die zu den Opfern der zahlreichen, schrecklichen Verbrechen gegen junge Frauen zählen und/oder sich zu laut beklagen.2

In NRW sollen zukünftig unterhalb der Strafbarkeitsgrenze befindliche – sprich: legale und von der Meinungsfreiheit gedeckte – Sachverhalte gemeldet werden können, so auch bei der Mel­destelle MEDAR. Welche Organisation für gespiegelte Sachverhalte in umgekehrter Konstel­lation zuständig sind kann und will die Landesregierung – wie bereits zuvor erwähnt – auch auf mehrfache Nachfrage bisher nicht schlüssig verkünden.

Die NIUS-Recherchen zeigen, dass nicht nur die Meldestellen an sich kritikwürdig sind, son­dern auch die Auswahl der in diesem Zusammenhang geförderten Organisationen und der beteiligten Akteure. Im Zusammenhang mit der Meldestelle MEDAR geht es um den Coach e.V. und den interKultur e.V.

Wissenschaftlich begleitet wird die Meldestelle von B., vormals Mitglied der Bezirksvertretung Köln-Mülheim für die Linke, nun parteiloser Bezirksvertreter in der Fraktion der Grünen. Zwei Mitglieder der Geschäftsführung von Coach e.V. kandidierten in der Vergangenheit für die Grünen. Ein weiteres Mitglied von Coach e.V. (tätig als „Mental Health Coach*in für BIPoC“)3 fällt in den sozialen Medien mit deutsch-feindlichen Parolen auf.4

Aufschlussreich ist auch, durch wen die wissenschaftliche Begleitung beim Aufbau der Melde­stelle erfolgte. So heißt es von Seiten der Landesregierung in der Antwort auf die Große An­frage 23: „Für die wissenschaftliche Begleitung wurde die Johann Daniel Lawaetz-Stiftung be-auftragt.“5 Diese wiederum erwarb u. a. im Oktober 2024 als Treuhänderin der Stadt Hamburg die Rote Flora für einen Kaufpreis von 820.000 Euro. Zudem wurden in der Vergangenheit Häuser an der Hamburger Hafenstraße verwaltet.6

Zusammenfassend ergibt sich ein Bild, welches auf ein linkes, aktivistisches Milieu hindeutet und daher eher keine Neutralität vermuten lässt, was kritisch ist, wenn dem Handeln dieser Akteure politische Initiativen folgen sollen.

Ein Vertreter des Vereins interKultur e.V., einem der Träger der Meldestelle, führt gegenüber dem WDR7 als Beispiel einer meldewürdigen Konstellation folgendes Beispiel an: Eine musli­mische Frau wird auf der Straße wegen ihres Kopftuches beleidigt und ihr wird empfohlen nach Anatolien zurückzukehren. Geht man davon aus, dass die zu meldende Person nicht bekannt ist, ergibt sich keinerlei Möglichkeit, zu prüfen, ob dieser Vorfall überhaupt stattgefunden hat.

Genau diese fehlende Möglichkeit der Verifizierbarkeit bildet eins der grundlegenden Prob­leme mit den Meldestellen. Im Endeffekt kann bzw. soll aus derartigen Vorkommnissen zu einem späteren Zeitpunkt staatliches Handeln entstehen. Wie missbräuchliche Meldungen er­kannt werden sollen, blieb bisher aus nachvollziehbaren Gründen unbeantwortet. Der Unter­schied zu Strafanzeigen gegen Unbekannt ist, dass bei der Meldestelle keine staatlichen Er­mittlungen stattfinden, was bei Handlungen unterhalb der Strafbarkeitsgrenze ja auch nicht vorgesehen ist.

Dadurch, dass derartige Zählfälle für die Statistik dann auch noch anonymisiert werden, entfällt selbst eine in einzelnen Fällen theoretisch gegebene Nachprüfbarkeit. Als Fazit bleibt festzu­halten, dass neben einer Unterwanderung des Rechtsstaats durch ein aktivistisches grün-links Vorfeld und einer massiven Verschwendung von Haushaltsmitteln der gesellschaftliche Frie­den in der Gesellschaft mit den neuen Meldestellen noch weiter belastet wird, die Meldestellen also – abgesehen aus Sicht der Profiteure – als kontraproduktiv zu bewerten sind.

II. Der Landtag fordert die Landesregierung auf,

  • sowohl den Aufbau als auch die Inbetriebnahme der vier neuen Meldestellen umgehend zu stoppen und
  • keine weiteren Haushaltsmittel in diesem Zusammenhang bereitzustellen.

Enxhi Seli-Zacharias

Christian Loose

Dr. Martin Vincentz

und Fraktion

 

MMD18-12549

 

1 Vgl. https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/nrw-meldestelle-gegen-muslimfeindlichkeit-startet-2025-100.html

2 Vgl. https://www.tichyseinblick.de/kolumnen/aus-aller-welt/uk-debatte-verstetigt-sich-grooming-gangs/

3 Vgl. https://www.nius.de/gesellschaft/news/nrd-meldestellen-antimuslimischer-rassismus-linksgruenen-ver-eine-hendrik-wuest/ffcb2014-b19e-4237-976e-2aac60e6c4a2

4 Ebd.

5 Vgl. Lt.-Drucksache 18/9680; Seite 17; Frage 8

6 Vgl. https://taz.de/CDU-fordert-Schliessung-der-Roten-Flora/!5534783/ und https://www.hinzund-kunzt.de/portrait-lawaetz-stiftung/

7 Vgl. https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/nrw-meldestelle-gegen-muslimfeindlichkeit-startet-2025-100.html