Kleine Anfrage 5270
der Abgeordneten Enxhi Seli-Zacharias und Dr. Martin Vincentz AfD
Altersarmut bei Frauen in NRW
Als von Armut gefährdet gelten laut amtlicher Statistik u. a. Personen, die als Alleinstehende mit ihrem verfügbaren Einkommen unter der sogenannten Armutsgefährdungsschwelle liegen, die sich wiederum am Median des Nettoeinkommens der Bevölkerung laut Mikrozensus orientiert. Von Armut gefährdet ist demnach, wer weniger als 60 Prozent des Medianeinkommens zur Verfügung hat. Für das Jahr 2023 lag dieser Wert in Nordrhein-Westfalen bei 1.233 Euro im Monat.1
Ein besonders starker Trend zur Verarmung lässt sich im Bundesland bei Personen über 65 Jahren ausmachen. Die Armutsgefährdung älterer Menschen hat sich in Nordrhein-Westfalen seit dem Jahr 2012 überdurchschnittlich stark erhöht. Lag die Armutsgefährdungsquote in jenem Jahr noch bei 12,2 %, betrug sie im Jahr 2022 17,3 %. Damit war die Personengruppe der Über-65-Jährigen aber immer noch weniger stark von Armut gefährdet als die Gesamtbevölkerung, bei der die Quote 18,7 % betrug.2
Die Rasanz der Zunahme stimmt aber bedenklich. So sind mittlerweile ein Viertel der Personen, die von den zahlreichen Tafeln in Deutschland Gebrauch machen, Rentner. Wie Andreas Steppuhn, der Vorsitzende der Tafel Deutschland, bekanntgab, hätten Anfang 2024 ein Drittel der Tafeln einen Anstieg der Rentner unter den Nutzern festgestellt. Der Verbandschef warnte eindringlich vor der Zukunft: „Die Altersarmut wird explodieren – besonders in Ostdeutschland“. Die Tafeln seien außerdem vielerorts am Limit oder bereits darüber hinaus. So stellte er fest: „Schon jetzt ist es so: Viele Tafeln in Deutschland haben Wartelisten und temporäre Aufnahmestopps verhängt“, und führte weiter aus: „Die Nachfrage übersteigt vielerorts schlicht das Angebot und es ist auch nicht die Aufgabe der Tafeln, die Lücken im Sozialstaat oder Rentensystem zu füllen.“3
Die Landesregierung ist also aufgerufen zu handeln. Denn die Zukunft sieht noch düsterer aus als die Gegenwart. Einer Prognose der Bertelsmann-Stiftung zufolge wird sich die Altersarmut bis 2036 noch weiter erhöhen. Eine steigende Erwerbsquote von 62 Prozent im Jahr 1991 auf 75 Prozent im Jahr 2019 hat diesem Trend nicht entgegenwirken können.4
Wir fragen daher die Landesregierung:
- Wie hat sich die Zahl der erwerbstätigen Personen über 65 Jahre in Nordrhein-Westfalen in den Jahren 2020 bis 2024 entwickelt? (Bitte aufschlüsseln nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit, absolute und relative Zahlen, prozentuale Veränderung zum Vorjahr sowie Haushaltsgröße und Anzahl der Kinder)
- Welche Bruttomonatsentgelte (Median und arithmetisches Mittel) wurden von den in 1. abgefragten Personen in den Jahren 2020 bis 2024 erwirtschaftet? (Bitte aufschlüsseln nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit, absolute und relative Zahlen, prozentuale Veränderung zum Vorjahr sowie Haushaltsgröße und Anzahl der Kinder)
- Wie hat sich die Schuldensituation bzw. die Überschuldung von Rentnerhaushalten (Haushalten mit Personen ab dem 65. Lebensjahr) in den Jahren 2020 bis 2024 in Nordrhein-Westfalen entwickelt? (Bitte aufschlüsseln nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit, absolute und relative Zahlen, prozentuale Veränderung zum Vorjahr sowie Haushaltsgröße und Anzahl der Kinder)
- Wie hat sich die Pro-Kopf-Abgabenlast für Rentner, gebildet aus Steuern und Sozialabgaben, in den Jahren 2020 bis 2024 in Nordrhein-Westfalen entwickelt? (Bitte aufschlüsseln nach absoluten und relativen Zahlen, prozentualer Veränderung zum Vorjahr sowie Geschlecht)
- Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um Frauen zu unterstützen, die von Altersarmut bedroht sind?
Enxhi Seli-Zacharias
Dr. Martin Vincentz
2 https://www.sozialberichte.nrw.de/sozialberichterstattung_nrw/kurzanalysen/Kurzanalyse_2024_01.pd f, 1.
3 https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/tafeln-senioren-100.html.
4 https://www.zwd.info/altersarmut-ist-weiblich.html.
Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Kleine Anfrage 5270 mit Schreiben vom 11. April 2025 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration beantwortet.
- Wie hat sich die Zahl der erwerbstätigen Personen über 65 Jahre in Nordrhein-Westfalen in den Jahren 2020 bis 2024 entwickelt? (Bitte aufschlüsseln nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit, absolute und relative Zahlen, prozentuale Veränderung zum Vorjahr sowie Haushaltsgröße und Anzahl der Kinder)
Die erbetenen Informationen sind der beigefügten Anlage 1 zu entnehmen. Die Zahlen für das Jahr 2024 liegen der Landesregierung noch nicht vor.
- Welche Bruttomonatsentgelte (Median und arithmetisches Mittel) wurden von den in 1. abgefragten Personen in den Jahren 2020 bis 2024 erwirtschaftet? (Bitte aufschlüsseln nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit, absolute und relative Zahlen, prozentuale Veränderung zum Vorjahr sowie Haushaltsgröße und Anzahl der Kinder)
Die erbetenen Informationen sind der beigefügten Anlage 2 zu entnehmen. Die Zahlen für das Jahr 2024 liegen der Landesregierung noch nicht vor.
- Wie hat sich die Schuldensituation bzw. die Überschuldung von Rentnerhaushalten (Haushalten mit Personen ab dem 65. Lebensjahr) in den Jahren 2020 bis 2024 in Nordrhein-Westfalen entwickelt? (Bitte aufschlüsseln nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit, absolute und relative Zahlen, prozentuale Veränderung zum Vorjahr sowie Haushaltsgröße und Anzahl der Kinder)
Die erbetenen Informationen sind der beigefügten Anlage 3 zu entnehmen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ergebnisse der Überschuldungsstatistik nur begrenzt repräsentativ sind, insbesondere da die Teilnahme freiwillig ist, nicht alle Schuldnerberatungs-stellen an der Erhebung teilnehmen und die Beteiligung regional sehr unterschiedlich ausfällt.
Da einerseits viele Personen die Dienste von Schuldnerberatungsstellen nicht in Anspruch nehmen, obwohl sie überschuldet sind, und andererseits nicht alle Beratungsfälle zwangsläufig überschuldet sein müssen, kann die Statistik keinen Beitrag zur Gesamtzahl der überschuldeten Personen oder Haushalte leisten. Außerdem gibt es neben den in der Überschuldungs-statistik erfassten Schuldnerberatungsstellen auch andere Einrichtungen oder Dienstleister, die Beratungen durchführen sowie Bescheinigungen für das Scheitern außergerichtlicher Einigungsversuche ausstellen und danach das Insolvenzverfahren begleiten können. Hierzu zählen beispielsweise Sozialämter sowie Rechtsanwälte oder Steuer- und Wirtschaftsberater.
Für die Jahre 2020 und 2021 wurde auf Grund der niedrigen Teilnahmequoten der Beratungsstellen (jeweils 11 Prozent) auf die Bereitstellung der Daten verzichtet. 2022 lag die Teilnahmequote bei 51 Prozent, 2023 bei 56 Prozent. Die Zahlen für das Jahr 2024 liegen der Landesregierung noch nicht vor.
- Wie hat sich die Pro-Kopf-Abgabenlast für Rentner, gebildet aus Steuern und Sozialabgaben, in den Jahren 2020 bis 2024 in Nordrhein-Westfalen entwickelt? (Bitte aufschlüsseln nach absoluten und relativen Zahlen, prozentualer Veränderung zum Vorjahr sowie Geschlecht)
Der Landesregierung liegen keine Daten in den angeforderten Verhältnissen vor. Aus den Berichten und amtlichen Statistiken der gesetzlichen Rentenversicherung können jedoch folgende Informationen zur Verfügung gestellt werden:
Steuern:
Die steuerliche Behandlung der Renteneinkünfte richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns. Bei einem Rentenbeginn im Jahr 2020 werden 80 Prozent der Bruttorente als steuerpflichtiges Einkommen angesetzt. Danach steigt der steuerpflichtige Teil der Rentenzahlung um einen Prozentpunkt. Im Jahr 2021 81 Prozent, 2022 82 Prozent, 2023 83 Prozent und 2024 84 Prozent. Für die Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens werden alle Einkünfte zusammengerechnet. Wenn sonstige Einkünfte zusammen mit dem steuerpflichtigen Teil der Renteneinkünfte und nach Berücksichtigung aller steuerlichen Abzugsmöglichkeiten den steuertariflichen Grundfreibetrag überschreiten, müssen Rentner Steuern zahlen. Der Grundfreibetrag lag im Jahr 2024 bei 11.604 Euro, bei Ehepaaren oder Lebenspartnern bei 23.208 Euro. Es gelten die üblichen Regelungen des Steuerrechts.
Belastung Sozialabgaben Standardrente:
| Jahr | Rentenhöhe1 vor Steuern in € | Rentenhöhe2 abzüglich KV und PV | Anteil der Belas- tung an der Brut- torente
in % |
Veränderung
der prozentua- |
| 2020 | 1.539 | 1.371 | 10,92 | |
| 2021 | 1.539 | 1.369 | 11,05 | + 0,13 |
| 2022 | 1.621 | 1.443 | 10,98 | – 0,07 |
| 2023 | 1.692 | 1.503 | 11,17 | + 0,19 |
| 2024 | 1.769 | 1.565 | 11,53 | + 0,36 |
1 Rentenzahlung eines Durchschnittsverdieners mit 45 Versicherungsjahren nach Anpassung, brutto
2 Rentenzahlung eines Durchschnittsverdieners mit 45 Versicherungsjahren nach Anpassung, nach Abzug KVdR und PVdR; Standardrente netto vor Steuern
(Quelle: Rentenversicherung in Zeitreihen Oktober 2024 S. 257, eigene Berechnungen)
- Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um Frauen zu unterstützen, die von Altersarmut bedroht sind?
Wie bereits in der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1081 (LT-Drs. 18/3057) dargelegt, setzt die Landesregierung eine Vielzahl von Maßnahmen um, um die Position von Frauen im Erwerbsleben zu stärken und ihnen so den Aufbau einer eigenständigen und auskömmlichen Alterssicherung zu ermöglichen. Die Landesregierung entwickelt die entsprechenden Aktivitäten und Initiativen beständig weiter. So wird seit der Veröffentlichung des fortlaufend aktualisierten digitalen Lohnatlas NRW im März 2024 landesweit und regional mehr Transparenz bei der Entlohnung von Frauen und Männern geschaffen. Mehr Lohngerechtigkeit vor allem mithilfe von Tarifverträgen und bessere Rahmenbedingungen für die Erwerbstätigkeit von Frauen sind ein wesentlicher Faktor für die Verminderung weiblicher Armutsrisiken.
Die Ausrichtung der Förderpolitik in dieser Legislaturperiode auf die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern knüpft hier an und sieht eine Vielzahl entsprechender Maßnahmen vor.
Die Frage der Geschlechtergerechtigkeit auf dem Arbeitsmarkt hat auch in der Arbeitspolitik des Landes einen hohen Stellenwert. Seit Jahren werden – insbesondere vor dem Hintergrund der Überwindung des Arbeits- und Fachkräftemangels und zur Vermeidung besonderer Armutsrisiken – enorme Anstrengungen unternommen, der Ungleichheit auf dem Arbeitsmarkt zu begegnen, alle Potenziale auszuschöpfen, zielgruppenspezifisch sinnvolle Angebote zu unterbreiten und Unterstützung zu geben.
Mit Blick auf die Erwerbstätigenquote, die bei den Frauen für den Zeitraum 2011-2023 einen Anstieg von gut sieben Prozentpunkten (von 63,4 Prozent auf 70,5 Prozent) zu verzeichnen hat und damit deutlich stärker ausfiel als bei den Männern (von 75,0 Prozent auf 78,9 Prozent), gelingt es zunehmend, über die Verbesserung der Erwerbsbeteiligung die Armutsrisiken für die Frauen zu vermindern.