Anteil der Beschäftigten mit einem zusätzlichen Anspruch auf Hartz-IV-Leistungen

Kleine Anfrage
vom 09.04.2018

Kleine Anfrage 934
der Abgeordneten Dr. Martin Vincentz und Iris Dworeck-Danielowski AfD

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Anlage 1 als PDF laden

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Personen, deren Arbeitslosengeld I oder Erwerbseinkommen für den Lebensunterhalt nicht ausreicht, haben einen Anspruch auf ergänzende Leistungen nach dem SGB II.

Seit der Einführung des Mindestlohngesetzes im Jahre 2014 ist eine zu begrüßende, fallende Tendenz der erwerbstätigen Leistungsbezieher in der Grundsicherung für Arbeitsuchende zu beobachten.

Vor diesem Hintergrund fragen wir daher die Landesregierung:

  1. Wie viele Beschäftigte erhalten derzeit in Nordrhein-Westfalen SGB II Bezüge (bitte aufgeschlüsselt nach Geschlecht, Alter, Herkunft, Berufsgruppe und Arbeitszeitmodell)?
  2. Wie viele Personen bezogen aufstockende Leistungen zum Arbeitslosengeld I im Jahr 2017 über das SGB II?
  3. Wie viele Personen alleinstehend mit Kind/er bezogen aufstockende Leistungen im Jahr 2017?

Dr. Martin Vincentz

Iris Dworeck-Danielowski

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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,

namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage 934 wie folgt:

Vorbemerkung der Landesregierung

Es wird davon ausgegangen, dass in der 1. Frage erwerbstätige er­werbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) gemeint sind. Erwerbstätige ELB sind erwerbsfähige Regelleistungsberechtigte in der Grundsiche­rung für Arbeitsuchende, die Arbeitslosengeld II beziehen und zugleich über zu berücksichtigendes Einkommen aus abhängiger Erwerbstätig­keit (= Bruttoeinkommen) und/oder über verfügbares Einkommen aus selbständiger Tätigkeit (= Betriebsgewinn) verfügen.

Frage 1: Wie viele Beschäftigte erhalten derzeit in Nordrhein-Westfalen SGB II Bezüge (bitte aufgeschlüsselt nach Geschlecht, Alter, Herkunft, Berufsgruppe und Arbeitszeitmodell)?

Die jüngsten erbetenen Daten in der geforderten Detailtiefe zu erwerbs­tätigen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten finden sich in der Statistik der Bundesagentur für Arbeit für den Berichtsmonat September 2017 und können den Anlagen 1 und 2 entnommen werden.

Frage 2: Wie viele Personen bezogen aufstockende Leistungen zum Arbeitslosengeld I im Jahr 2017 über das SGB II?

Frage 3: Wie viele Personen alleinstehend mit Kindfern bezogen aufstockende Leistungen im Jahr 2017?

Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs ge­meinsam beantwortet.

Im Jahr 2017 erhielten in Nordrhein-Westfalen durchschnittlich 17.401 erwerbsfähige Leistungsberechtigte ergänzend zum Arbeitslosengeld nach dem SGB III noch Regelleistungen nach dem SGB II. Darunter waren durchschnittlich 1.847 Personen alleinerziehend (Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Erwerbsfähige Leistungsberechtigte – Aufstocker, Düsseldorf, April 2018).

Mit freundlichen Grüßen

Karl-Josef Laumann