Kleine Anfrage 2275
der Abgeordneten Enxhi Seli-Zacharias und Dr. Martin Vincentz AfD
Anzahl der Bedarfsgemeinschaften in NRW im Jahr 2023
Vorbemerkung der Kleinen Anfrage
Wie die Bundesagentur für Arbeit bereits 2018 erkannte, nimmt die Bedeutung von Geflüchteten und ihren Bedarfsgemeinschaften (BG) im Zeitverlauf sowohl absolut als auch relativ gesehen immer mehr zu. So stieg der Bestand von Bedarfsgemeinschaften mit Geflüchteten zwischen Juni 2016 und Juni 2018 von 229 Tsd. auf 435 Tsd. an und ihr Anteil an allen Bedarfsgemeinschaften nahm von 6,7 % auf 14,0 % zu. Bezüglich der Zusammensetzung der BG hieß es damals: „Darüber hinaus unterscheiden sie sich strukturell und in ihrer Zusammensetzung von den Bedarfsgemeinschaften ohne Fluchtmigration. Zwar lebt im Juni 2018 in 49,6 % der BG mit Geflüchteten nur eine Person und erreicht damit einen ähnlichen hohen Anteil wie die Bedarfsgemeinschaften ohne Geflüchtete (56,2 %), aber die Bedarfsgemeinschaften mit Geflüchteten mit mehreren Personen sind im Vergleich deutlich größer (29,7 % bzw. 12,0 % mit vier Personen und mehr) und es leben mehr Kinder darin (29,6 % bzw. 16,7 % mit zwei und mehr minderjährigen Kindern).“1
Das Ziel der Anfrage ist es, aktuelle Zahlen für NRW zu erhalten, um so die Entwicklung seit der Flüchtlingswelle der Jahre 2015/2016 wissenschaftlich einordnen zu können.
Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Kleine Anfrage 2275 mit Schreiben vom 12. September 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration beantwortet.
Vorbemerkung
Soweit in dieser Antwort Angaben zu Daten gemacht werden, sind diese vom Statistik-Service West der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung gestellt worden. An den genannten Statistik-Service können sich auch die Länderparlamente wenden:
Im Hinblick auf diese öffentlich zugängliche Quelle wird seitens der Landesregierung bei zukünftigen Anfragen zu dem Themenkreis nur noch ein Verweis auf die Möglichkeit der Datenbeschaffung bei dem Statistik-Service der Bundesagentur erfolgen.
- Deutschlandweit gab es zwischen Januar und März 2023 ca. 2,9 Mio. Bedarfsgemeinschaften nach SGB II in Deutschland. Wie viele dieser Bedarfsgemeinschaften gab es in diesem Zeitraum in NRW?
In Nordrhein-Westfalen gab es in dem Zeitraum gut 800.000 Bedarfsgemeinschaften.
- Wie viele dieser Bedarfsgemeinschaften in NRW entfielen auf die Kategorie „Bedarfsgemeinschaft im Kontext von Fluchtmigration“? (Bitte differenziert nach Anzahl und Herkunftsland listen)
Auf die Kategorie „Bedarfsgemeinschaft im Kontext von Fluchtmigration (ohne Ukraine) entfielen gut 100.000 Bedarfsgemeinschaften.
- Bei wie vielen Bedarfsgemeinschaften handelt es sich um ausländische Staatsbürger? (Bitte differenziert nach Anzahl und Herkunftsland listen)
Die Frage kann mit den vorhandenen Daten der Bundesagentur nicht beantwortet werden. Eine Bedarfsgemeinschaft als solche hat keine Staatsangehörigkeit. In einer Bedarfsgemeinschaft können Personen mit unterschiedlichen Staatsangehörigkeiten leben.
- In wie vielen Bedarfsgemeinschaften leben mehrere Personen? (Bitte differenziert nach Anzahl, Staatsangehörigkeit und der Kategorie „Bedarfsgemeinschaft im Kontext von Fluchtmigration“ listen)
In knapp 380.000 Bedarfsgemeinschaften leben mehrere Personen (Stand: März 2023).
- In wie vielen Bedarfsgemeinschaften leben ein oder mehrere Kinder? (Bitte differenziert nach Anzahl, Staatsangehörigkeit, der Kategorie „Bedarfsgemeinschaft im Kontext von Fluchtmigration“ und der Anzahl der Kinder in der Bedarfsgemeinschaft listen)
In knapp 290.000 Bedarfsgemeinschaften leben ein oder mehrere Kinder (Stand: März 2023).