Armenhaus NRW – 8 von 15 Städten mit der höchsten SGB-II-Quote befinden sich in NRW

Kleine Anfrage
vom 10.08.2023

Kleine Anfrage 2316

der Abgeordneten Enxhi Seli-Zacharias und Dr. Martin Vincentz AfD

Armenhaus NRW 8 von 15 Städten mit der höchsten SGB-II-Quote befinden sich in NRW

Vorbemerkung der Kleinen Anfrage

8 der 15 Städte, die bundesweit die höchste SGB-II-Quote haben, befinden sich in NRW. Das ergab eine Anfrage der AfD im Deutschen Bundestag.1 Einsamer Spitzenreiter ist dabei Gel­senkirchen mit einer SGB-II-Quote von 24,9 %. Die ELB-Quote beträgt 20,8 %, bei der aus­ländischen Bevölkerung sogar 42,3 %. Ähnlich dramatisch sind die Zahlen in Duisburg, Dort­mund, Essen, Herne, Hagen, Oberhausen, Wuppertal und Mönchengladbach.

Die Zahlen sind umso dramatischer, da es nicht nur ein Problem auf der Ausgabenseite gibt. Auch auf der Einnahmeseite leiden die betroffenen Kommunen beispielsweise durch geringe Steuereinnahmen.

Wie aus der Anfrage im Deutschen Bundestag hervorgeht, gibt es bei den SGB-II-Empfängern einen hohen Anteil von Personen, die aus den Top-8-Asylherkunftsländern stammen. Ähnliche Ergebnisse liefert die Bundesagentur für Arbeit in ihrer monatlichen Statistik „Personen im Kontext von Fluchtmigration“.2 Darin enthalten ist eine Einzelauswertung für NRW.

Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Kleine Anfrage 2316 mit Schreiben vom 12. September 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen und der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung beantwortet.

  1. Mit welchen Maßnahmen plant die Landesregierung einen drohenden Kollaps des Sozialsystems abzuwenden?

Die Annahme, das Sozialsystem stehe vor einem drohenden Kollaps, teilt die Landesregierung ausdrücklich nicht. Die Zahlen des Sozialbudgets der Bundesregierung3, das jährlich einen umfassenden Überblick über die Finanzierung der sozialen Sicherung und des Leistungs­spektrums in Deutschland gibt, verdeutlichen vielmehr, dass sich das Leistungssystem auch in herausfordernden Zeiten (Corona-Pandemie, Energiekrise und steigende Inflation) bewährt. Die Landesregierung leistet ihren Beitrag, damit dies auch für die Zukunft so bleibt. In diesem Jahr sorgt beispielsweise der „Stärkungspakt NRW – gemeinsam gegen Armut“ mit einem Gesamtvolumen von rund 150 Mio. Euro dafür, dass Einrichtungen der sozialen Infrastruktur, Beratungseinrichtungen und einkommensarme Bürgerinnen und Bürger zusätzliche finanzi­elle Unterstützung erhalten. Er federt so Härten ab, die als Folge der oben genannten Her­ausforderungen nach wie vor bestehen.

  1. Mit welchen Maßnahmen plant die Landesregierung einen drohenden Kollaps der Kranken- und Rentenversicherung zu begegnen?

Die Annahme, die Kranken- und Rentenversicherung stehe vor einem drohenden Kollaps, teilt die Landesregierung ausdrücklich nicht. Da, wo die Landesregierung Änderungs- bzw. Re­formbedarfe sieht, bringt sie dies gegenüber der Bundesregierung zum Ausdruck. So wurden im letzten Jahr beispielsweise im Rahmen des Bundesratsverfahrens zum GKV-Finanzstabi-lisierungsgesetz Anträge eingebracht bzw. unterstützt, die die finanzielle Situation der GKV auch in Zukunft sichern (Anträge zur Erhöhung und Dynamisierung des Bundeszuschusses, adäquate Anhebung der Beiträge für Bürgergeld-Bezieherinnen und -Bezieher).

3. Mit welchen konkreten Maßnahmen plant die Landesregierung einen drohenden bzw. in zahlreichen Kommu­nen bereits bestehenden Kollaps des Wohnungsmarkts abzuwenden?

Die Landesregierung sieht auch bezogen auf den Wohnungsmarkt keinen drohenden bzw. schon bestehenden Kollaps. Um den bestehenden Herausforderungen zu begegnen und auf aktuelle Entwicklungen und Bedarfe zu reagieren, wurde das Programmvolumen der öffentli­chen Wohnraumförderung von 1,3 Mrd. Euro auf 1,6 Mrd. Euro in 2023 erhöht. Insgesamt steht in diesem Bereich bis zum Jahr 2027 ein Gesamtvolumen von 9 Mrd. Euro. zur Verfü­gung.

4. Die oben aufgeführten finanziellen Belastungen lassen sich auf Dauer nur durch Leistungskürzungen, ein späteren Renteneintrittsalter oder dramatische Steuer­erhöhungen finanzieren. Wie möchte die Landesregierung der oben aufgeführten Problematik dauerhaft begegnen?

Ein Handlungsschwerpunkt der Landesregierung ist, das inländische Beschäftigungspotential auszuschöpfen, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und so Wachstumschancen zu nutzen. Die damit verbundene Steigerung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung führt zu entsprechenden Beitragszahlungen in das Steuer- und Sozialsystem und leistet damit einen wirksamen Beitrag, zukünftige finanzielle Herausforderungen zu meistern.

  1. Wie hoch ist die SGB-II-Quote derzeit in den Kreisen bzw. kreisfreien Städten in NRW? (Bitte analog zur Antwort der Bundesregierung für alle Kreise bzw. kreis­freien Städte in NRW listen, also differenziert nach SGB-II-Quote insgesamt, ELB-Quote insgesamt und differenziert für deutsche und ausländische Staatsangehö­rige)

Die Fragestellung kann mit öffentlich zugänglichen Daten Dritter beantwortet werden. Ent­sprechende Datenlieferungen können beim Statistik-Service West der Bundesagentur für Ar­beit in 40001 Düsseldorf angefordert werden.

 

Antwort als PDF

 

1 Deutscher Bundestag, Drucksache 20/7811

2 Vgl. https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einzelheftsuche_Formu-lar.html?nn=20832&topic_f=fluchtkontext

3 Vgl. Sozialbudget 2022 abrufbar unter https://www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/Broschueren/a230-23-sozialbudget-2022.html