Aufenthalte aus humanitären Gründen in NRW im ersten Halbjahr Jahr 2023

Kleine Anfrage
vom 03.08.2023

Kleine Anfrage 2273

der Abgeordneten Enxhi Seli-Zacharias und Dr. Martin Vincentz AfD

Aufenthalte aus humanitären Gründen in NRW im ersten Halbjahr Jahr 2023

Vorbemerkung der Kleinen Anfrage

Wie aus aktuellen Zahlen der Bundespolizei hervorgeht, hat sich die Anzahl der festgestellten illegalen Einreisen zuletzt dramatisch erhöht. Auch bei den Asyl-Erstanträgen gab es im ersten Halbjahr 2023 einen dramatischen Anstieg in Höhe von 92 %. Von daher ist es von Bedeutung, die Anzahl der Aufenthalte aus humanitären Gründen in NRW auch weiterhin im Blick zu be­halten. Neu hinzugekommen ist 2023 das Chancen-Aufenthaltsrecht. Hierbei erhält der be­rechtigte Personenkreis eine Aufenthaltserlaubnis für 18 Monate und fällt somit aus der Sta­tistik der ausreisepflichtigen Personen heraus. Von daher ist es erforderlich, diesen Personen­kreis in die Standardanfrage aufzunehmen.

Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage2273 mit Schreiben vom 1. September 2023 namens der Landesregierung be­antwortet.

  1. Wie viele Personen aus einer der drei genannten Kategorien Asylberechtigte, Flüchtlingseigenschaft zuerkannt, subsidiärer Schutz gewährt sowie insgesamt aus den Top-20-Herkunftsstaaten hielten sich mit Stand 30.06.2023 in NRW auf? (Bitte für die Fragen 1 und 2 eine Tabelle erstellen analog zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 6280)
  2. Wie viele Personen aus anderen Herkunftsländern (abgesehen von Personen aus den TOP-20-Herkunftsländern) der genannten drei Kategorien hielten sich mit Stand 30.06.2023 in NRW auf?

Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhanges zusammen beantwortet.

Die Anzahl der im Ausländerzentralregister (AZR) für Nordrhein-Westfalen registrierten Perso­nen der Top-20 Herkunftsländer zum Stichtag 30.06.2023 können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Zudem ergibt sich aus der Übersicht, dass insgesamt 255.260 aner­kannte Schutzberechtigte aus den Top-20 Herkunftsländern und 13.503 Personen mit anerkanntem Schutzstatus aus anderen Herkunftsländern (außerhalb der Top-20 Herkunfts­länder) im Ausländerzentralregister zu dem genannten Stichtag erfasst sind.

 

Top-20 HKL* Gesamt-zahl der in NRW er- fassten Personen je Land darunter: Gesamt­zahl der Schutz-berechtig-ten
nach § 25 Abs. 1 AufenthG (Asylberech- tigter) nach § 25 Abs. 2, 1. Alt.AufenthG (Flüchtlingseigen-schaft zuerkannt) nach § 25
Abs. 2,

2. Alt. AufenthG (subsidiärer Schutz ge­währt)

1 Syrien 275.217 1.041 94.718 70.692 166.451
2 Afghanistan 65.858 304 9.207 3.196 12.707
3 Türkei 486.704 1.096 6.127 210 7.433
4 Irak 94.069 222 30.392 7.116 37.730
5 Iran 41.395 521 7.404 497 8.422
6 Guinea 12.226 193 1.666 337 2.196
7 Georgien 8.107 5 29 22 56
8 Russische Föderation 58.409 89 692 277 1.058
9 Nord-

mazedonien

46.195 1 8 18 27
10 Somalia 9.674 102 2.487 1.214 3.803
11 Algerien 5.719 1 48 51 100
12 Nigeria 25.399 131 1.576 293 2.000
13 Eritrea 15.883 128 7.228 2.532 9.888
14 Aserbaidschan 11.761 74 682 232 988
15 Ägypten 10.447 86 494 76 656
16 Marokko 43.140 1 138 115 254
17 Serbien 69.243 2 23 15 40
18 Albanien 31.089 2 50 91 143
19 Pakistan 14.338 34 946 54 1.034
20 Armenien 8.686 3 122 139 264
Gesamt Top-20 HKL 1.333.559 4.036 164.037 87.177 255.250
Gesamt NRW 3.173.621 4.664 173.514 90.585 268.763
Differenz Top-20 – NRW 1.840.062 628 9.477 3.408 13.513

Quelle: AZR, Stand 30.06.2023

* Die Top-20 HKL wurden wie bei früheren Kleinen Anfragen der EASY-Statistik des Bundes­amtes für Migration und Flüchtlinge (Zeitraum 01.01.2023 – 30.06.2023) entnommen.

  1. Wie viele Personen waren mit Stand vom 30.06.2023 in NRW ausreisepflichtig (mit/ohne Duldung) bzw. gestattet?

Im Ausländerzentralregister waren für Nordrhein-Westfalen zum Stichtag 30.06.2023 insge­samt 67.099 ausreisepflichtige Personen erfasst, von denen 56.981 Personen im Besitz einer Duldung waren. Zum gleichen Zeitpunkt waren 52.670 Personen mit einer Gestattung im AZR registriert.

  1. Wie viele zuvor geduldet ausreisepflichtige Personen verfügten zum Stichtag 30.06.2023 über eine Aufenthaltserlaubnis für 18 Monate nach dem Chancen-Auf­enthaltsrecht?

Zum Stichtag 30.06.2023 waren im Ausländerzentralregister insgesamt 6.395 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 104c AufenthG erfasst.

  1. Wie viele Personen befanden sich mit Stand vom 30.06.2023 mit einem bisher nicht aufgeführten humanitären Aufenthaltstitel in NRW insbesondere auch Ukrainer in Anwendung der EU-Massenzustromrichtlinie? (bitte nach Art des Aufenthaltsti­tels und der jeweiligen Anzahl listen)

Die Antwort zu Frage 5 kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:

völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe insgesamt
(ohne § 25 Abs.1 und Abs. 2 AufenthG)
249.199
nach § 22 Satz 1 AufenthG (Aufnahme aus dem Ausland) 342
nach § 22 Satz 2 AufenthG (Aufnahme durch BMI) 6.618
nach § 23 Abs. 1 AufenthG (Aufnahme durch Land) 4.676
nach § 23 Abs. 2 AufenthG (besondere Fälle) 5.148
nach § 23 Abs. 4 AufenthG (Resettlement) – AERL 1.539
nach § 23a AufenthG (Härtefallaufnahme durch Länder) 2.339
nach § 24 AufenthG (vorübergehender Schutz) 187.250 (davon 180.409 uk-rainische Staatsan­gehörige)
nach § 25 Abs. 3 AufenthG (Abschiebungshindernisse) 33.887
nach § 25 Abs. 4 Satz 1 AufenthG (dringende persönliche oder humanitäre Gründe) 1.799
nach § 25 Abs. 4 Satz 2 AufenthG (Verlängerung wegen außergewöhnlicher Härte) 3.641
nach § 25 Abs. 5 AufenthG (rechtliche oder tatsächliche Gründe) 19.874
nach § 25a Abs. 1 AufenthG (Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden) 5.401
nach § 25a Abs. 2 S. 3 AufenthG (Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden: Ehegatte/Lebenspartner) 17
nach § 25a Abs. 2 S. 5 AufenthG (Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden: minderjährige ledige Kinder) 101
nach § 25a Abs. 2 Satz 1 AufenthG (Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendli- chen und Heranwachsenden: Eltern) 596
nach § 25a Abs. 2 Satz 2 AufenthG (Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendli- chen und Heranwachsenden: Geschwister) 248
nach § 25b Abs. 1 S. 1 AufenthG (Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration: inte- grierter Ausländer) 5.681
nach § 25b Abs. 4 AufenthG (Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration: Ehe- gatte/Lebenspartner) 701
nach § 25b Abs. 4 AufenthG (Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration: Minder- jähriges Kind) 2.726

Quelle: AZR, Stand 30.06.2023

 

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