Aus „Hartz 4“ wird „Bürgergeld“ – Entwicklung der Anzahl der Hartz-4-Bezieher von Mai 2021 bis August 2022

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 497
der Abgeordneten Enxhi Seli-Zacharias und Dr. Martin Vincentz vom 28.09.2022

 

Aus „Hartz 4“ wird „Bürgergeld“ – Entwicklung der Anzahl der Hartz-4-Bezieher von Mai 2021 bis August 2022

Im September 2021 fragten wir letztmalig nach einer detaillierten Aufschlüsselung der Hartz-4-Bezieher in NRW. Bereits damals gab es einen Ausländeranteil von ca. 40%. Unionsbürger waren zu 9% betroffen, Personen aus Nicht-EU-Staaten zu 31 %. Besonders eklatant war der Anteil der Syrer mit 11,2 % oder 175.436 Personen.

Bedingt durch Sonderregelungen für Flüchtlinge mit Ukraine-Bezug hat sich die Anzahl der Hartz-4-Bezieher seit dem russischen Angriffskrieg und der damit verbundenen Fluchtbewegung weiter erhöht.1

Von daher ist es von Bedeutung, zur Einführung des Bürgergelds jetzt aktualisierte Hartz-4-Zahlen für Nordrhein-Westfalen zu erhalten.

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Wie hat sich die Anzahl der Hartz-4-Bezieher in Nordrhein-Westfalen seit Mai 2021 entwickelt? (Bitte analog zur Antwort auf die Kleine Anfrage 59532/Frage 1 die Zahlen für den letzten verfügbaren Monat nennen)
  2. Wie hat sich der Anteil der ausländischen Staatsangehörigen unter den Hartz-IV-Beziehern in Nordrhein-Westfalen entwickelt? (Bitte analog zur Antwort der Kleinen Anfrage 5953/Frage 2 die Zahlen für den letzten verfügbaren Monat nennen)
  3. Welche zehn ausländischen Nationalitäten stellen derzeit die meisten Hartz-IV-Bezieher in NRW? (Bitte die Gesamtzahl der Regelleistungsberechtigten, den Ausländeranteil sowie die Top-10 der EU-Länder und der Nicht-EU-Länder analog zur Antwort der Kleinen Anfrage 5953/Frage 3 zahlenmäßig auflisten)
  4. Wie hat sich die Anzahl der Hartz-IV-Bezieher unter den Flüchtlingen insgesamt sowie von Personen aus den Top-20-Herkunftsländern von Flüchtlingen in Nordrhein-Westfalen seit Dezember entwickelt? (Bitte analog zur Antwort der Kleinen Anfrage 5953/Frage 4 die Zahlen für den letzten verfügbaren Monat nennen)
  5. Wie hoch müsste nach Berechnungen der Landesregierung für einen Alleinstehenden sowie für eine Familie mit 2 Kindern mit einem Verdiener das erforderliche Bruttomonatseinkommen zukünftig sein, um aus einer abhängigen Beschäftigung heraus höhere Einkünfte zu erzielen als durch das neue Bürgergeld inkl. Kindergeld, Zusatzleistungen für Miete und Energie und sonstiger Leistungen?

Enxhi Seli-Zacharias
Dr. Martin Vincentz

 

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1 Vgl. h t t p s : / / w w w . z e i t . d e / g e s e l l s c h a f t / z e i t g e s c h e h e n / 2 0 2 2 – 0 5 / h a r z – iv – ge f l u e ch t et e – gr u n d si c h er u ng – u kr a i n e ? u t m _ r e fe r r e r = h tt p s % 3A % 2 F % 2 F w w w . g oo g l e . c o m % 2 F

2 Vgl. Lt.-Drucksache 17/15299


Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Kleine Anfrage 497 mit Schreiben vom 24. Oktober 2022 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration beantwortet.

 

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