Bilanz der Migration aus den Top-8-Asylherkunftsländern – Einzelauswertung für NRW

Große Anfrage
vom 26.08.2021

Große Anfrage 40der AfD-Fraktion vom 26.08.2021

 

Bilanz der Migration aus den Top-8-Asylherkunftsländern Einzelauswertung für NRW

I. Vorbemerkungen

„Fast zwei Drittel aller erwerbsfähigen Syrer in Deutschland leben ganz oder teilweise von Hartz IV. 37,1 Prozent der Somalier im erwerbsfähigen Alter bezogen im gleichen Zeitraum Hartz-IV-Leistungen. Unter den Afghanen lag der Anteil bei 43,7 Prozent.“ 1

So berichtet das Nachrichtenportal T-Online am 14.Juli 2021. Das sind dramatische Zahlen, insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass die Statistik nicht zwischen Menschen, die seit Jahrzehnten in Deutschland leben und arbeiten, und den Asylsuchenden der Jahre 2015 ff. unterscheidet. Weiterhin wird berichtet, dass im April 2021 laut Bundesagentur für Arbeit 27,4 Prozent der Syrer im erwerbsfähigen Alter, 46,8 Prozent der Ausländer insgesamt und im Vergleich 63,1 Prozent der Deutschen sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren.

Wer einen Integrationskurs oder einen Berufssprachkurs besucht, wird zudem nicht als Arbeitsloser gezählt, sondern als „Unterbeschäftigter“. Problematisch ist auch eine oftmals fehlende formale Qualifikation der Asylsuchenden sowie deren Beschäftigung überwiegend in Bereichen mit einer Entlohnung im unteren Entgeltbereich. „Die Zahlen der Bundesagentur für Arbeit zeigen, dass wir im Bereich der Integration noch viel vor uns haben“, sagte der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Mathias Middelberg, der Deutschen Presse-Agentur. Der hohe Anteil syrischer Leistungsbezieher sei „angesichts der hohen Schutzquote und der somit vergleichsweise guten Bleibeperspektive bemerkenswert“. Somit scheint der fromme Glaube, ein sicherer Status führe zu einer schnelleren Integration in den Arbeitsmarkt, sprichwörtlich wie eine Seifenblase zu zerplatzen.2

Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten aus den Top-8-Asylherkunftsländern (Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien) ist in den letzten zehn Jahren (von Dezember 2010 bis Dezember 2020) bundesweit von 55.000 auf 395.000 gestiegen, wuchs also um rund 340.000 Personen. Gleichzeitig nahm die Zahl der Regelleistungsberechtigten aus den Top-8-Asylherkunftsländern um 815.000 Menschen zu. Rechnerisch sind für jeden neuen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten 2,4 neue Grundsicherungsempfänger hinzugekommen.3

Wird die Zahl der aus diesen Ländern stammenden sozialversicherungspflichtig Beschäftigten näher betrachtet, zeigt sich, dass davon rund zwei Drittel (63,4 Prozent) im Niedriglohnsektor beschäftigt sind.4

Das mittlere Bruttomonatsentgelt aller sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigten der Top-8-Hauptherkunftsländer lag im Jahre 2019 bei 2.035 Euro und damit 42 Prozent unter dem Medianentgelt der deutschen Beschäftigten (3.509 Euro)5. Um nach 45 Jahren sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung eine Rente oberhalb der Grundsicherung zu erreichen, war im Jahre 2019 ein versicherungspflichtiges Jahresentgelt von 23.886 Euro erforderlich, was etwa 2.000 Euro pro Monat entspricht.

Insgesamt 242.622 der 355.932 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten aus den TOP-8-Asylherkunftsländern erzielten das erforderliche Entgelt in Höhe von 2.000 Euro pro Monat allerdings nicht.6 Demnach haben 68 Prozent dieser Menschen im Jahre 2019 ein Entgelt erzielt, welches nicht ausreicht, um nach 45 Jahren eine Rente oberhalb der Grundsicherung zu erhalten.7

Wird das derzeit vorhandene, aus den acht führenden Asylherkunftsländern stammende Arbeitskräftepotenzial betrachtet, also jene Personen, die im März 2021 arbeitsuchend bzw. arbeitslos gemeldet waren, zeigt sich, dass 87 Prozent der derzeit 466.000 Arbeitsuchenden und 87,7 Prozent der 267.000 Arbeitslosen, das heißt rund neun von zehn Personen, über keinen anerkannten Berufsabschluss verfügen und damit nicht als Fachkräfte im weitesten Sinne zu bezeichnen sind.8,9

Die Antwort der Bundesregierung auf die entsprechende Anfrage auf Bundesebene hat erschreckende Zahlen ans Tageslicht gebracht, weshalb es erforderlich ist, eine Einzelauswertung für NRW zu erstellen.

Asylbewerber aus den Top-8-Herkunftsländern wanderten in Anbetracht der vorgelegten Zahlen seit dem Jahre 2015 anscheinend überwiegend in das Sozialsystem ein. Von einer nachhaltigen Zuwanderung zur Stärkung der deutschen Sozialsysteme bzw. zur Reduktion des Bedarfs an qualifizierten Fachkräften kann überwiegend keine Rede sein, sondern – wenn überhaupt – eher von zusätzlichen Arbeitskräften für den Niedriglohnsektor.

Folgendes hat die Anfrage auf Bundesebene u.a. ergeben:10

  • Zum 31. Dezember 2020 belief sich die Zahl der erwerbsfähigen Personen aus den Hauptasylherkunftsländern, die Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) bezog, auf rund 609.000 Personen; das entspricht einem Anteil von 50,2 Prozent an der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter.
  • Lediglich 20,2 Prozent der erwerbsfähigen Leistungsbeziehenden gingen einer Erwerbstätigkeit nach.
  • Im Februar 2021 gab es rund 955.000 Regelleistungsberechtigte mit einer Staatsangehörigkeit der erfragten Herkunftsländer. Rund 619.000 dieser Regelleistungsberechtigten waren erwerbsfähige Leistungsberechtigte.
  • Im Mai 2021 gab es rund 463.000 Arbeitsuchende mit einer Staatsangehörigkeit der erfragten Herkunftsländer; rund 265.000 von ihnen waren arbeitslos.
  • Im Mai 2021 waren rund 94.000 Personen mit einer Staatsangehörigkeit der erfragten Herkunftsländer länger als zwölf Monate arbeitslos.
  • Im Februar 2021 waren rund 387.000 Personen mit einer Staatsangehörigkeit der erfragten Herkunftsländer lediglich als Unterbeschäftigte registriert.
  • Von den im November 2020 rund 399.000 mit einer Staatsangehörigkeit der erfragten Herkunftsländer sozialversicherungspflichtig Beschäftigten waren rund 286.000 in Vollzeit und 114.000 in Teilzeit beschäftigt.
  • Im November 2020 waren rund 68.000 Beschäftigte mit einer Staatsangehörigkeit der erfragten Herkunftsländer ausschließlich geringfügig tätig.
  • Nach Angaben der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit erzielten im Jahre 2019 rund 122.000 sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte der Kerngruppe mit einer Staatsangehörigkeit der erfragten Herkunftsländer ein Entgelt im unteren Entgeltbereich.
  • Rund 98.000 der im Jahre 2019 rund 196.000 sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten bezogen ein Entgelt unterhalb des Schwellenwertes für eine Nettorente nach 45 Arbeitsjahren in Höhe des bundeseinheitlichen Grundsicherungsniveaus.
  • 87,1 Prozent der 463.167 Arbeitsuchenden der erfragten Herkunftsländer verfügten im Mai 2021 über keine abgeschlossene Berufsausbildung.
  • 88 Prozent der 265.066 Arbeitslosen der erfragten Herkunftsländer verfügten im Mai 2021 über keine abgeschlossene Berufsausbildung.
  • 89,8 Prozent der 94.353 Langzeitarbeitslosen der erfragten Herkunftsländer verfügten im Mai 2021 über keine abgeschlossene Berufsausbildung.

II. Fragenkatalog

Bezogen auf NRW wird die Landesregierung um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:

  1. In welchem Umfang hat sich die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten aus den Top-8-Asylherkunftsländern (Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien) von Dezember 2010 bis Dezember 2020 in NRW erhöht? (Bitte nach Jahr, Nationalität und Anzahl auflisten)
  2. In welchem Umfang hat sich im gleichen Zeitraum die Zahl der Regelleistungsberechtigten (Grundsicherungsbezieher) aus den genannten Top-8-Asylherkunftsländern in NRW erhöht? (Bitte nach Jahr, Nationalität und Anzahl auflisten)
  3. Wie hoch war unter den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten aus den Top-8-Asylherkunftsländern in den Jahren 2010 bis 2020 in NRW der Anteil der Beschäftigten im Niedriglohnsektor? (Bitte nach Jahr, Nationalität und Anzahl auflisten)
  4. Wie hoch war in den Jahren 2010 bis 2020 in NRW das mittlere Bruttomonatsentgelt (Median) der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten aus den Top-8-Asylherkunftsländern ? (Bitte nach Jahr und Betrag in Euro auflisten)
  5. Wie hoch war in den Jahren 2010 bis 2020 in NRW das mittlere Bruttomonatsentgelt (Median) aller sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten? (Bitte nach Jahr und Betrag in Euro auflisten)
  6. Wie hoch war in den Jahren 2010 bis 2020 in NRW das durchschnittliche Bruttomonatsentgelt (Median) der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten aus den Top-8-Asylherkunftsländern ? (Bitte nach Jahr und Betrag in Euro auflisten)
  7. Wie hoch war in den Jahren 2010 bis 2020 in NRW das durchschnittliche Bruttomonatsentgelt (Median) aller sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten? (Bitte nach Jahr und Betrag in Euro auflisten)
  8. Wie hoch lag in den Jahren 2010 bis 2020 das erforderliche Bruttomonatsgehalt, um nach 45 Jahren sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung eine Rente oberhalb der Grundsicherung im Alter zu erreichen? (Bitte nach Jahr und Betrag in Euro auflisten)
  9. Wie hoch sind nach Kenntnis der Landesregierung die Anzahl sowie der Anteil der Beschäftigten aus den Top-8-Asylherkunftsländern in NRW, die in den Jahren von 2010 bis 2020 ein Entgelt bezogen haben, welches nicht ausreicht, um nach 45 Beitragsjahren eine Rente oberhalb der Grundsicherung im Alter zu erreichen? (Bitte insgesamt sowie getrennt nach Staatsangehörigkeit: Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien ausweisen)
  10. Wie hoch war in den Jahren von 2010 bis 2020 in NRW der Anteil der Arbeitsuchenden aus den Top-8-Asylherkunftsländern, die über keinen anerkannten Berufsabschluss verfügten? (Bitte nach Jahr, Nationalität und Anzahl auflisten)
  11. Wie hoch war in den Jahren von 2010 bis 2020 in NRW der Anteil der Arbeitslosen aus den Top-8-Asylherkunftsländern, die über keinen anerkannten Berufsabschluss verfügten? (Bitte nach Jahr, Nationalität und Anzahl auflisten)
  12. Wie hoch war in den Jahren von 2010 bis 2020 in NRW der Anteil der Langzeitarbeitslosen aus den Top-8-Asylherkunftsländern, die über keinen anerkannten Berufsabschluss verfügten? (Bitte nach Jahr, Nationalität und Anzahl auflisten)
  13. Warum hält die Landesregierung in Anbetracht der Arbeitsmarktzahlen an Programmen zur Arbeitsmarktintegration ausreisepflichtiger Personen wie z.B. „Gemeinsam klappt’s“ fest?
  14. Warum trennt die Landesregierung nicht konsequenter nach qualifizierter Zuwanderung auf der einen und humanitärem Schutz auf Zeit auf der anderen Seite?
  15. Warum setzt sich die Landesregierung im Rahmen dieser grundsätzlich wünschenswerten konsequenten Trennung bei dafür erforderlichen, grundlegenden bundespolitischen Entscheidungen nicht auf Bundesebene (z.B. über den Bundesrat) für einen derartigen Paradigmenwechsel ein?
  16. Erachtet die Landesregierung die vollzogene „Spurwechsel“-Politik langfristig als ein Erfolgsmodell, angesichts der geringen Quote, die dafür ohne zusätzliche arbeitsmarktpolitische Maßnahmen in Betracht kommt?
  17. Hat nach Kenntnis der Landesregierung die Zuwanderung aus den Top-8-Asylherkunftsländern in den letzten zehn Jahren dazu beigetragen, unsere Sozialsysteme nachhaltig zu stärken, und wenn ja, inwieweit?
  18. Kann nach Ansicht der Landesregierung die Zuwanderung aus den Top-8-Asylherkunftsländern dazu beitragen, unsere Sozialsysteme nachhaltig zu stärken, und wenn ja, inwieweit?
  19. Hat nach Kenntnis der Landesregierung die Zuwanderung aus den Top-8-Asylherkunftsländern in den letzten zehn Jahren dazu beigetragen, den Bedarf an qualifizierten Fachkräften zu reduzieren?
  20. Kann nach Kenntnis der Landesregierung die Zuwanderung aus den Top-8-Asylherkunftsländern dazu beitragen, den vorhandenen Fachkräftemangel zu reduzieren, und wenn ja, inwieweit?
  21. Wie bewertet die Landesregierung, insbesondere auch im Nachgang der durch die Maßnahmen im Zuge der Coronakrise ausgelösten Verschlechterung der Situation auf dem Arbeitsmarkt, die weiteren Perspektiven im Niedriglohnsektor?
  22. Wie bewertet die Landesregierung die weitere Entwicklung im Niedriglohnsektor vor dem Hintergrund der zunehmenden Digitalisierung und Verlegung von Unternehmen ins Ausland, u.a. ausgelöst durch im internationalen Vergleich überhöhte Energiepreise?
  23. Welchen Einfluss hätte nach Ansicht der Landesregierung eine weitere Verschlechterung der Situation im Niedriglohnsektor insbesondere auf Arbeitsuchende aus den Top-8-Asylherkunfstländern?
  24. Wie bewertet die Landesregierung den derzeit bundesweit vorhandenen (Median – )Entgeltunterschied von 42 Prozent zwischen deutschen Vollzeitbeschäftigten und Vollzeitbeschäftigten aus den Top-8-Asylherkunftsländern (siehe Bundestagsdrucksache 19/22312, Tabelle 5)?
  25. Beabsichtigt die Landesregierung sicherzustellen, dass sich der (Median-) Entgeltunterschied zwischen deutschen Vollzeitbeschäftigten und Vollzeitbeschäftigten aus den Top-8-Asylherkunftsländern nicht weiter vergrößert, und wenn ja, wie?
  26. Wie bewertet die Landesregierung den hohen Anteil der Niedriglohnbeschäftigten von 63,4 Prozent aus den Top-8-Asylherkunftsländern? (siehe Bundestagsdrucksache 19/22312, Tabelle 2)
  27. Wie hoch war nach Kenntnis der Landesregierung in den Jahren von 2010 bis 2020, und wie hoch ist aktuell die Anzahl der Arbeitslosen sowie der Arbeitsuchenden aus den Top-8-Asylherkunftsstaaten in NRW? (Bitte insgesamt sowie getrennt nach Staatsangehörigkeit: Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien ausweisen)
  28. Wie hoch ist aktuell die Anzahl der Langzeitarbeitslosen aus den Top-8-Asylherkunftsstaaten? (Bitte insgesamt sowie getrennt nach Staatsangehörigkeit: Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien ausweisen)
  29. Wie hoch ist davon jeweils die Anzahl sowie der Anteil der Personen, die über keinen Berufsabschluss verfügt? (Bitte insgesamt sowie getrennt nach Staatsangehörigkeit: Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien ausweisen)
  30. Wie hoch war nach Kenntnis der Landesregierung am 31. Dezember der Jahre 2010 bis 2020 und wie hoch ist aktuell der Bestand an Personen aus den Top-8-Asylherkunftsländern, die an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen teilnehmen? (Bitte nach einzelnen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen sowie nach Staatsangehörigkeit Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien getrennt ausweisen)
  31. Wie hoch war nach Kenntnis der Landesregierung in den Jahren von 2010 bis 2020 und wie hoch ist aktuell die Anzahl der Unterbeschäftigten aus den Top-8-Asylherkunftsstaaten? (Bitte insgesamt sowie getrennt nach Staatsangehörigkeit: Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien ausweisen)
  32. Wie hoch waren nach Kenntnis der Landesregierung in den Jahren von 2010 bis 2020 die Anzahl sowie der Anteil der bedarfsdeckenden Integrationen von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) aus den Top-8-Asylherkunftsstaaten an allen Integrationen von Personen aus den Top-8-Asylherkunftsstaaten in NRW? (Bitte insgesamt sowie getrennt nach Staatsangehörigkeit: Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien ausweisen und zum Vergleich auch den Anteil der bedarfsdeckenden Integrationen von deutschen ELB ausweisen)
  33. Wie hoch war nach Kenntnis der Landesregierung am 31. Dezember der Jahre 2010 bis 2020 die Zahl der Beschäftigten aus den Top-8-Asylherkunftsländern in Landesunternehmen bzw. in Unternehmen, an denen das Land NRW beteiligt ist? (Bitte nach Unternehmen getrennt ausweisen und zum Vergleich dazu jeweils die Zahl der beschäftigten Deutschen und Ausländer insgesamt angeben)
  34. Wie hoch war nach Kenntnis der Landesregierung am 31. Dezember der Jahre 2010 bis 2020 und wie hoch ist aktuell die Zahl der sozialversicherungspflichtig Vollzeit- sowie Teilzeitbeschäftigten aus den Top-8-Asylherkunftsländern? (Bitte insgesamt sowie getrennt nach Staatsangehörigkeit: Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien ausweisen)
  35. Wie hoch war nach Kenntnis der Landesregierung am 31. Dezember der Jahre 2010 bis 2020 und wie hoch ist aktuell die Zahl der ungeförderten sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten am ersten Arbeitsmarkt aus den Top-8-Asylherkunftsländern in NRW? (Bitte insgesamt sowie getrennt nach Staatsangehörigkeit: Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien ausweisen)
  36. Wie hoch war nach Kenntnis der Landesregierung am 31. Dezember der Jahre 2010, 2012, 2014, 2016, 2018, 2020 und wie hoch ist aktuell die Zahl der geförderten Beschäftigten aus den Top-8-Asylherkunftsländern in NRW? (Bitte insgesamt sowie getrennt nach Staatsangehörigkeit: Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien ausweisen)
  37. Wie viele Personen aus den Top-8-Asylherkunftsländern beziehen davon jeweils Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) sowie SGB III?
  38. Wie hoch war nach Kenntnis der Landesregierung am 31. Dezember der Jahre 2010 bis 2020 und wie hoch ist aktuell die Zahl der geringfügig Beschäftigten aus den Top-8-Asylherkunftsländern in NRW? (Bitte insgesamt sowie getrennt nach Staatsangehörigkeit: Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien ausweisen)
  39. Wie hoch war nach Kenntnis der Landesregierung in den Jahren 2010 bis 2020 und wie hoch sind aktuell die Anzahl sowie der Anteil der Niedriglohnbeschäftigten aus den Top-8-Asylherkunftsstaaten, gemessen an allen Beschäftigten aus den Top-8-Asylherkunftsstaaten in NRW? (Bitte insgesamt sowie getrennt nach Staatsangehörigkeit: Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien ausweisen)
  40. Wie hoch sind nach Kenntnis der Landesregierung aktuell die Anzahl sowie der Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten aus den Top-8-Asylherkunftsländern in den einzelnen Wirtschaftsabschnitten in NRW (WZ 2008, Abschnitte A bis U11)?
  41. Wie hoch ist in den einzelnen Wirtschaftsabschnitten dabei jeweils der Anteil der Leiharbeitnehmer, und wie hoch ist in den einzelnen Wirtschaftsabschnitten jeweils das Medianentgelt, welches Personen aus den Top-8-Asylherkunftsländern in NRW erzielt haben? (Letzter Stand; bitte zu jedem einzelnen Wirtschaftsabschnitt zum Vergleich auch das Medianentgelt von deutschen Arbeitnehmern ausweisen)
  42. Wie hoch sind nach Kenntnis der Landesregierung aktuell die Anzahl sowie der Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten aus den Top-8-Asylherkunftsländern in den einzelnen Berufssegmenten in NRW gemäß KldB 2010?12
  43. Wie hoch ist in den einzelnen Berufssegmenten dabei jeweils der Anteil der Leiharbeitnehmer, und wie hoch ist in den einzelnen Berufssegmenten jeweils das Medianentgelt, welches Personen aus den Top-8-Asylherkunftsländern in NRW erzielt haben? (Letzter Stand; bitte zu jedem einzelnen Wirtschaftsabschnitt zum Vergleich auch das Medianentgelt von deutschen Arbeitnehmern ausweisen)

Dr. Martin Vincentz
Gabriele Walger-Demolsky
Christian Loose
Markus Wagner
Andreas Keith

und Fraktion

 

Große Anfrage als PDF

 

Antwort der Landesregierung als PDF

 

1https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/id_90441672/mehrheit-der-syrer-bezieht-hartz-iv-noch-viel-vor-uns-.html

2 Ebenda

3Vgl. https://statistik.arbeitsagentur.de/Statistikdaten/Detail/Aktuell/migrationsmoni tor/migrationsmonitor/migrationsmonitor-d-0-xlsx.xlsx?__blob=publicationFil e&v=1 , Migrationsmonitor Deutschland, April 2021, Tabelle 1.2

4Vgl. Bundestagsdrucksache 19/22312, Tabelle 2

5 Vgl. Bundestagsdrucksache 19/22312, Tabelle 5

6 Vgl. Bundestagsdrucksache 19/22312, Tabelle 8

7 Vgl. Antwort auf die Schriftliche Frage 59 auf Bundestagsdrucksache 19/21374 8, Vgl. Migrationsmonitor, Deutschland, April 2021, Tabelle 3.3

9 Vorbemerkungen: Vgl. Anfrage auf der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag; https://dserver.bundestag.de/btd/19/312/1931218.pdf

10 Ebenda

11Vgl. https://www.klassifikationsserver.de/klassService/jsp/variant/

downloadexport?type=EXPORT_PDF_COMPLETE&variant=wz2008&language=DE S. 5

12Vgl. https://statistik.arbeitsagentur.de/DE/Navigation/Grundlagen/Klassifikationen/Klassifikation-der-Berufe/KldB2010-Fassung2020/KldB2010-Fassung2020-Nav.html