Bürgerprotest gegen die geplante Zentrale Unterbringungseinrichtung (ZUE) in Bochum-Langendreer

Kleine Anfrage
vom 02.01.2024

Kleine Anfrage 3128

der Abgeordneten Enxhi Seli-Zacharias und Christian Loose AfD

Bürgerprotest gegen die geplante Zentrale Unterbringungseinrichtung (ZUE) in Bochum-Langendreer

Wie aus einem Artikel der WAZ vom 13.12.2023 hervorgeht, gibt es – wie bereits andernorts bei ähnlichen Projekten – auch in Bochum einen erheblichen Bürgerprotest gegen die Pläne zur Errichtung einer ZUE. Auch in Bochum hat sich anscheinend mittlerweile eine Bürgerinitiative gebildet.1

Wie die WAZ weiter berichtet, werden aktuell finale Abstimmungen mit dem Eigentümer sowie der Stadt Bochum geführt. Eine Entscheidung „soll kurzfristig getroffen werden“. Von einer Sprecherin der Bezirksregierung Arnsberg wurde eine Bürgerinformationsveranstaltung „voraussichtlich im Januar oder Februar 2024“ angekündigt. Aus dem Bericht geht nicht hervor, ob dieser Bürgerdialog vor oder erst nach der Vertragsunterzeichnung stattfinden soll.

Von Seiten eines Anwohners wurde bemerkt, dass es sich um ein reines Wohngebiet handele und gemäß Bebauungsplan und per Ratsbeschluss von 2022 fest verankert sei, dass besagtes Terrain für ein Altenpflegeheim zu nutzen sei.

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Inwiefern soll der angekündigte Bürgerdialog noch vor der abschließenden Entscheidung über den Standort stattfinden?
  2. Inwiefern ist es dabei vorgesehen, auf die berechtigten Ängste und Sorgen der Bürger einzugehen?
  3. Inwiefern sollen die Bürger noch in den eigentlichen Entscheidungs- und Planungsprozess eingebunden werden?
  4. Mit welchen Maßnahmen soll die Sicherheit der betroffenen Anwohner im Falle einer Durchführung des Projekts gewährleistet werden?
  5. Inwiefern wäre die Landesregierung bereit auch in Abweichung eines ggf. entgegenstehenden Bebauungsplans bzw. Ratsbeschlusses von 2022 (feste Verankerung des Objekts zur Nutzung als Altenpflegeheim) von diesen Vorgaben nachträglich abzuweichen?

Enxhi Seli-Zacharias
Christian Loose

 

MMD18-7567

 

1 Vgl. https://www.waz.de/staedte/bochum/buergerinitiative-will-neues-fluechtlingsheim-verhindern-id240803998.html


Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 3128 mit Schreiben vom 30. Januar 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung beantwor­tet.

  1. Inwiefern soll der angekündigte Bürgerdialog noch vor der abschließenden Ent­scheidung über den Standort stattfinden?

Nach derzeitigem Stand ist unabhängig vom Entscheidungs- und Planungsprozess eine Bür­gerinformationsveranstaltung für Ende Januar oder Anfang Februar geplant.

  1. Inwiefern ist es dabei vorgesehen, auf die berechtigten Ängste und Sorgen der Bürger einzugehen?
  2. Inwiefern sollen die Bürger noch in den eigentlichen Entscheidungs- und Pla­nungsprozess eingebunden werden?

Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Nach dem Sechs-Punkte-Plan zur Stabilisierung des Landesaufnahmesystems ist die Diskus­sion mit den Menschen vor Ort wichtig. Durch den Austausch vor Ort sollen Unsicherheiten und Ängste angesprochen und im Optimalfall vor Ort abgebaut werden, z.B. indem bei Veran­staltungen die Fragen der Bürgerinnen und Bürger direkt, offen und verständlich beantwortet werden.

  1. Mit welchen Maßnahmen soll die Sicherheit der betroffenen Anwohner im Falle ei­ner Durchführung des Projekts gewährleistet werden?

Sobald eine abschließende Entscheidung über die tatsächliche Nutzung getroffen sein sollte, erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit der Polizei. Es wird seitens des Betreuungsdienstleis-ters ein/e Umfeldmanager/in als Ansprechpartner/in für die Anwohner bereitgestellt.

  1. Inwiefern wäre die Landesregierung bereit auch in Abweichung eines ggf. entge­genstehenden Bebauungsplans bzw. Ratsbeschlusses von 2022 (feste Veranke­rung des Objekts zur Nutzung als Altenpflegeheim) von diesen Vorgaben nach­träglich abzuweichen?

Eine Abweichung des bestehenden Bebauungsplanes wird von der Stadt Bochum geprüft.

 

MMD18-7937