CDU-Spendenskandal im Rheinisch-Bergischen-Kreis und im Rhein-Erft-Kreis: Erfolgten Spenden in Höhe von mindestens 52.000 Euro wirklich ohne Gegenleistung?

Kleine Anfrage
vom 16.05.2024

Kleine Anfrage 3837

der Abgeordneten Carlo Clemens, Enxhi Seli-Zacharias, Markus Wagner
und Christian Loose AfD

CDU-Spendenskandal im Rheinisch-Bergischen-Kreis und im Rhein-Erft-Kreis: Erfolgten Spenden in Höhe von mindestens 52.000 Euro wirklich ohne Gegenleistung?

Der CDU-Spendenskandal im Rheinisch-Bergischen-Kreis löst nicht nur wegen der offensichtlich direkten Spende an den Innenminister, Herbert Reul, zur Unterstützung des Landtagswahlkampfs 2022 gewisse Irritationen aus. Verstörend ist auch der Umstand, dass der CDU-Bundestagsabgeordnete Hermann Tebroke bis 2017 Landrat im Kreis war und somit der Kreisverwaltung (und damit auch dem Ausländeramt) vorstand. Von 2019 bis 2021 war er zudem Schatzmeister der Kreis-CDU, seit 2021 ist er Kreisvorsitzender. Folglich stand er im Zeitraum der Spenden durchgängig in politischer Verantwortung, u.a. für die Finanzen des Kreisverbandes.

Wie der Kölner Stadtanzeiger meldet, hat sich der zweite hauptverdächtige Anwalt aus Köln mittlerweile der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft gestellt. „Bei seiner Einreise sei der 46-jährige Kölner Anwalt am Düsseldorfer Flughafen festgenommen worden, bestätigte der Behördensprecher dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. Seither sitzt der Jurist in Untersuchungshaft.“1

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Im Rahmen des CDU-Spendenskandals, im Zusammenhang mit Spenden eines der Hauptverdächtigen des aktuellen Schleuserskandals, gab es u.a. Spenden an die CDU Kreisverbände Rheinisch-Bergischer-Kreis und Rhein-Erft-Kreis. Welche direkten oder indirekten Kontakte gibt es zwischen den genannten CDU-Kreisverbänden sowie der jeweiligen Kreisverwaltung, hier insbesondere zur jeweiligen kommunalen Ausländerbehörde?
  2. Welche weiteren Erkenntnisse gibt es nach derzeitigem Ermittlungsstand im Zusammenhang mit den genannten Spenden an die CDU-Kreisverbände Rheinisch-Bergischer-Kreis und Rhein-Erft-Kreis, insbesondere im Hinblick auf eine ggf. nicht ausreichende Überprüfung der Spenden auf mögliche Auffälligkeiten sowie auf ein möglicherweise fahrlässiges Handeln bei der Annahme der Spenden?
  3. Gab es neben direkten Geldspenden zusätzlich auch indirekte Zuwendungen an die betroffenen CDU-Kreisverbände? (z.B. Werbematerial für den Wahlkampf, geldwerte Leistungen, Spesen für Fahrtkosten oder Verpflegung)
  4. Inwiefern waren die kommunalen Ausländerbehörden im Rheinisch-Bergischen-Kreis sowie im Rhein-Erft-Kreis direkt oder indirekt in den Schleuserskandal verwickelt, beispielsweise durch die Ausstellung von fragwürdigen Aufenthalts- und Arbeitserlaubnissen an Staatsangehörige der im Rahmen des Schleuserskandals betroffenen Herkunftsländer?
  5. Inwiefern, kann nach derzeitigem Ermittlungsstand ausgeschlossen werden, dass die Zuwendungen an die genannten CDU-Kreisverbände sowie an die Junge Union ohne Gegenleistung erfolgten?

Carlo Clemens
Enxhi Seli-Zacharias
Markus Wagner
Christian Loose

 

MMD18-9273

 

1 Vgl. https://www.ksta.de/politik/nrw-politik/schleuser-skandal-nrw-innenminister-herbert-reul-profitierte-von-spenden-793382?


Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 3837 mit Schreiben vom 24. Juni 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern, der Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration und der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung beantwortet.

  1. Im Rahmen des CDU-Spendenskandals, im Zusammenhang mit Spenden eines der Hauptverdächtigen des aktuellen Schleuserskandals, gab es u.a. Spenden an die CDU Kreisverbände Rheinisch-Bergischer-Kreis und Rhein-Erft-Kreis. Welche direkten oder indirekten Kontakte gibt es zwischen den genannten CDU-Kreisverbänden sowie der jeweiligen Kreisverwaltung, hier insbesondere zur jeweiligen kommunalen Ausländerbehörde?
  2. Welche weiteren Erkenntnisse gibt es nach derzeitigem Ermittlungsstand im Zusammenhang mit den genannten Spenden an die CDU-Kreisverbände Rheinisch-Bergischer-Kreis und Rhein-Erft-Kreis, insbesondere im Hinblick auf eine ggf. nicht ausreichende Überprüfung der Spenden auf mögliche Auffälligkeiten sowie auf ein möglicherweise fahrlässiges Handeln bei der Annahme der Spenden?
  3. Gab es neben direkten Geldspenden zusätzlich auch indirekte Zuwendungen an die betroffenen CDU-Kreisverbände? (z.B. Werbematerial für den Wahlkampf, geldwerte Leistungen, Spesen für Fahrtkosten oder Verpflegung)
  4. Inwiefern, kann nach derzeitigem Ermittlungsstand ausgeschlossen werden, dass die Zuwendungen an die genannten CDU-Kreisverbände sowie an die Junge Union ohne Gegenleistung erfolgten?

Die Fragen 1 bis 3 und 5 werden wegen Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet:

Die Leitende Oberstaatsanwältin in Düsseldorf hat dem Ministerium der Justiz unter dem 29.05.2024 im Wesentlichen berichtet, dass hinsichtlich des genauen Umfangs der Spenden, den Personalien der Spender und der jeweils Begünstigten keine hinreichend belastbaren Erkenntnisse vorliegen, die eine abschließende Bewertung zum jetzigen Zeitpunkt ermög­lichten.

  1. Inwiefern waren die kommunalen Ausländerbehörden im Rheinisch-Bergischen-Kreis sowie im Rhein-Erft-Kreis direkt oder indirekt in den Schleuserskandal verwickelt, beispielsweise durch die Ausstellung von fragwürdigen Aufenthalts-und Arbeitserlaubnissen an Staatsangehörige der im Rahmen des Schleuserskandals betroffenen Herkunftsländer?

Dem genannten Bericht der Leitenden Oberstaatsanwältin in Düsseldorf zufolge ist von den dortigen Ermittlungen die kommunale Ausländerbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises nicht betroffen, wohingegen hinsichtlich des Rhein-Erft-Kreises der Verdacht besteht, dass einzelne Mitarbeiter des dortigen Ausländeramtes Aufenthaltserlaubnisse in Kenntnis des Um­standes erteilt haben, dass die eingereichten Antragsnachweise inhaltlich unzutreffend waren.

 

MMD18-9762