Die Verfahrensbeschleunigung beim Windindustrieausbau belastet Grundstückeigentü-mer und führt zu unkalkulierbaren Gesundheitsrisiken – Der Entwurf des Investitionsbe-schleunigungsgesetz der Bundesregierung belastet Mensch und Natur

Antrag
vom 08.09.2020

Antragder AfD-Fraktion vom 08.09.2020

 

Die Verfahrensbeschleunigung beim Windindustrieausbau belastet Grundstückeigentü-mer und führt zu unkalkulierbaren Gesundheitsrisiken – Der Entwurf des Investitionsbe-schleunigungsgesetz der Bundesregierung belastet Mensch und Natur

I. Ausgangslage:

Die Bundesregierung hat am 12.08.2020 den Entwurf für das Investitionsbeschleunigungsge-setz (InvBeschlG)1 beschlossen. Ziel des Gesetzesentwurfs sind unter anderem Verfahrensbe­schleunigungen beim Bau von Windindustrieanlagen, um die sogenannte Energiewende weiter voranzutreiben.2

Diesem Gesetzentwurf nach sollen die Rechte der Bürger eingeschränkt werden. Vordergrün­dig plant die Bundesregierung mit dem Gesetzesvorhaben eine grundsätzlich begrüßenswerte erleichterte Realisierung von Infrastrukturprojekten. Dabei gehen die geplanten Änderungen jedoch in Wahrheit mit weitreichenden negativen Folgen für alle Bürger einher, die, ganz gleich ob als Grundeigentümer, als Mieter, als Gewerbetreibende oder als Stromkunden, vom Bau von Windindustrieanlagen beeinträchtigt sind.

Zerstörungen des Landschaftsbilds, Waldrodungen, Eingriffe in die Bodenqualität durch mas­sive Stahlbetonfundamente sowie die damit einhergehende Wertminderung von Grundstücken und Immobilien, welche durch Windindustrieanlagen verursacht werden, ganz zu schweigen von Lärmbelästigung, Infraschall und Schattenwurf, welche zu gesundheitlichen Schäden der Menschen führen, gaben bereits in der Vergangenheit oftmals berechtigten Anlass, gegen den Bau von Windindustrieanlagen zu klagen.

Der Gesetzentwurf sieht zahlreiche Änderungen bereits bestehender Gesetze vor.

Mit Blick auf den Windindustrieausbau sollen unter anderem das Bundesimmissionsgesetz (BImschG) und die Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) angepasst werden.

Das Bundesimmissionsschutzgesetz soll insbesondere vor schädlichen Umwelteinflüssen auch auf die Gesundheit schützen. Aber durch eine Neufassung des § 63 BImschG werden Widersprüche und Klagen gegen die Genehmigung von Windindustrieanlagen an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern keine aufschiebende Wirkung mehr haben.3 Ge­rade durch den Wegfall der aufschiebenden Wirkung würden Eigentümer vor vollendete Tat­sachen gestellt. Der Schutz von Mensch und Natur wird damit nur noch nachrangig behandelt.

Auch die Verwaltungsgerichtsordnung soll auf Linie gebracht werden. § 48 VwGO wird derge­stalt verändert werden, dass für Klagen betreffend die Errichtung, den Betrieb und die Ände­rung von Anlagen zur Nutzung von Windindustrie an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern nicht mehr die Verwaltungsgerichte, sondern die Oberverwaltungsgerichte erstin-stanzlich zuständig sein sollen. Durch diese Verschiebung der Zuständigkeit auf das Oberver­waltungsgericht in der ersten Instanz entstünden für die betroffenen Bürger deutliche Mehr­kosten. Die klagenden Bürger sind gezwungen, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen und tragen damit ein deutlich größeres Prozessrisiko als bisher. Die drohenden Kosten werden vielerorts Betroffene davon abhalten, gegen die mächtigen Windindustrieanlagenbetreiber oder -projek-tierer zu klagen und ihre berechtigten Interessen wahrzunehmen. Wer hat schon den Mut, gegen Multimillionäre oder gar Milliardäre vor Gericht zu ziehen?4

Das deutsche Ärzteblatt5 sowie das Bundesumweltamt6 räumen negative gesundheitliche Aus­wirkungen auf den Menschen durch von Windindustrieanlagen erzeugte Umweltbelastungen ein. Anwohner würden mit der Verfahrensänderung bis zum Abschluss eines Verfahrens der gesundheitsschädlichen Umweltbelastung durch die Windindustrieanlagen ausgesetzt sein.

Anwohner von Windindustrieanlagen erleiden bereits jetzt einen massiven Wertverlust ihrer Grundstücke. Eine Studie des RWI-Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung von Anfang 2019 führt aus, dass Windindustrieanlagen, die in einem Abstand von einem Kilometer von einem Haus errichtet werden, zu einem Wertverlust der Immobilie in Höhe von sieben Prozent führt. Bei älteren Häusern kann der Wertverlust bis zu 23 Prozent betragen. Der Wertverlust wird mit Lärm und mit der Störung des Landschaftsbildes erklärt.7

Windindustrieanlagen tragen durch ihre Einspeisecharakteristik (Volatilität) zudem nicht zu ei­ner sicheren Energieversorgung bei. Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamt­wirtschaftlichen Entwicklung kritisierte bereits im Jahre 2012, dass der Bau von Windindust­rieanlagen „offenbar zu Lasten des Gemeinwohls“ 8 geschehe.

Im Jahre 2020 gibt es etwas mehr als 62.000 MW an installierter Leistung in Deutschland. Am 8. August 2020 speisten um 10:30 Uhr alle Windindustrieanlagen in Deutschland lediglich 153 MW ein – weniger als 0,25 Prozent der installierten Leistung. Dieser Wert zeigt eindrucksvoll, dass die Windindustrie kaum etwas zur Versorgungssicherheit von Bürgern und Industrie bei­trägt. Die Landes- und die Bundesregierung bleiben allerdings von dieser Tatsache unbeein­druckt. Sie planen in den nächsten Jahren mit dem Kohle- und Kernenergieausstieg 50 Pro­zent der gesicherten Energieleistung abzuschalten. Einen adäquaten Ersatz durch Gaskraft­werke zu schaffen, ist über Absichtserklärungen kaum herausgegangen.

Der Ausbau der Windindustrie in Deutschland führt zudem zu keinen CO2-Einsparungen, son­dern äußerstenfalls zu einer lokalen und sektoralen Verlagerung von Emissionen. Der Grund liegt im System des Europäischen Emissionshandels (EU ETS). Die Menge an CO2-Zertifika-ten wird von der EU bereits im Vorfeld für die folgenden Jahre festgelegt und ist somit nach oben gedeckelt! CO2 Einsparungen im deutschen Stromsektor, die durch die Errichtung von Windindustrieanlagen hervorgerufen werden, bewirken lediglich, dass weniger CO2-Zertifikate im deutschen Stromsektor benötigt werden. Diese frei gewordenen Zertifikate gelangen wieder in den Emissionshandel, was an der Börse zu einer Erhöhung der Zertifikatsmenge und c.p. damit zu einem sinkenden Zertifikatspreis führt. Anderen Stromerzeugern in anderen Sektoren oder anderen Ländern wird daher im Ergebnis der Anreiz genommen, auf technischem Wege teuer in die Emissionsreduktion zu investieren, da es günstiger ist, Zertifikate zu kaufen und einzusetzen.9

II. Der Landtag stellt fest:

  1. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Investitionsbeschleunigung steht den be­rechtigten Interessen der Bürger entgegen.
  2. Windindustrieanlagen in der Nähe von Wohnbebauung haben negative gesundheitliche Auswirkungen auf die Anwohner.
  3. Der Wegfall der aufschiebenden Wirkung bei Widersprüchen und Anfechtungsklagen gegen die Windindustrieanlagen führt dazu, dass mit einem Bau von Windindustrieanla­gen bereits Fakten geschaffen werden, die das nachbarschaftliche Verhältnis massiv und dauerhaft stören.
  4. Durch die direkte Verweisung an das Oberverwaltungsgericht werden die Kosten und Rechtsrisiken für die betroffenen Anwohner massiv erhöht.
  5. Die Subventionierung von Windindustrieanlagen widerspricht den marktwirtschaftlichen Prinzipien und konterkariert den Wettbewerb im Stromsektor.
  6. Der Ausbau von Windindustrieanlagen leistet keinen Beitrag zur Versorgungssicherheit.
  7. Eine fehlende Versorgungssicherheit belastet die Wettbewerbsfähigkeit des Industrie­standorts NRW.
  8. Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Investitionsbeschleunigung leistet keinen Beitrag zur CO2-Reduzierung.
  9. Die Eigentümer von Immobilien, in deren Nähe Windindustrieanlagen errichtet werden, erleiden einen massiven Wertverlust ihrer Grundstücke, der nicht durch die Betreiber der Windindustrieanlagen entschädigt wird.

III. Der Landtag fordert die Landesregierung deshalb auf:

  1. sich auf Bundesebene für eine weitreichende Überarbeitung des Gesetzentwurfs einzu­setzen, indem alle gesundheitlichen Bedenken hinsichtlich der Nähe von Windindustrie­anlagen, insbesondere in der Nähe zu Wohnbebauung auf wissenschaftlicher Basis aus­geräumt werden können;
  2. sich dafür einzusetzen, dass der Schutz der Anwohner und Anlieger durch das Immissi-onsschutzgesetz nicht verwässert wird sowie Widerspruch und Klage gegen den Bau vonWindindustrieanlagen weiterhin eine aufschiebende Wirkung zum Gesundheitsschutz der Anwohner und Anlieger erzielt;
  3. sich für ein Moratorium hinsichtlich des weiteren Ausbaus von Windindustrie- und Solar­anlagen zugunsten des Gesundheitsschutzes und der Versorgungssicherheit einzuset­zen;
  4. sich auf Bundesebene für ein Entschädigungsgesetz nach dänischem Vorbild einzuset­zen, damit die geschädigten Eigentümer von Immobilien, in deren Nähe Windindustriean­lagen errichtet werden, angemessen entschädigt werden.

Christian Loose
Herbert Strotebeck
Dr. Martin Vincentz
Andreas Keith

und Fraktion

 

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1 Vgl. https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/Gesetze/Gesetze-19/investitionsbeschleuni-gungsgesetz.pdf? blob=publicationFile

2 Vgl. https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2020/20200812-investitionsbeschleu-nigungsgesetz-im-kabinett-verabschiedet.html, abgerufen am 01.09.2020 um 12:30 Uhr.

3 Vgl. https://www.achgut.com/artikel/deutschlands_neues_rechtsverkuerzungs_gesetz, abgerufen am 01.09.2020 um 10:40 Uhr.

4 Vgl. https://www.welt.de/wirtschaft/article205643061/Milliardaere-Der-Klimawandel-hat-diese-Ma-enner-reich-gemacht.html,  abgerufen am 02.09.2020 um 20:10 Uhr.

5 Vgl. Lenzen-Schulte, Martina; Schenk, Maren, Dtsch.Ärzteblatt 2019; 116(6).

6 Umweltbundesamt, Mögliche gesundheitliche Effekte von Windenergieanlagen, 2016.

7 Vgl. https://www.rwi-essen.de/presse/mitteilung/342/, abgerufen am 02.09.2020 um 19:53 Uhr.

8 Sachverständigenrat zur Begutachtung der Gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, Stabile Architektur für Europa – Handlungsbedarf im Inland, Jahresgutachten 2012/13, S. 261.

9 Vgl. https://www.vernunftkraft.de/mythos-1/, abgerufen am 01.09.2020 um 14:20 Uhr.