Entwicklung der Vermittlungsquote in den Arbeitsagenturen und Jobcentern in NRW

Kleine Anfrage
vom 03.08.2023

Kleine Anfrage 2274

der Abgeordneten Enxhi Seli-Zacharias und Dr. Martin Vincentz AfD

Entwicklung der Vermittlungsquote in den Arbeitsagenturen und Jobcentern in NRW

Vorbemerkung der Kleinen Anfrage

Die Vermittlungsquote zeigt an, in welchem Umfang Arbeitsvermittlungen durch Auswahl und Vorschlag zur Beschäftigungsaufnahme von Arbeitslosen beigetragen haben. Ermittelt wird dabei der Anteil der Abgänge durch Vermittlung an allen Abgängen Arbeitsloser in nicht geför­derte Beschäftigung. Das Ziel der Anfrage ist es, die Effektivität der Arbeitsagenturen bzw. Jobcenter in NRW zu evaluieren, woraus sich ggf. auch Schlüsse auf den Umfang der Arbeits­belastung bzw. eine angespannte Arbeitsplatzsituation – sprich einen zu geringen Mitarbeiter­bestand – ziehen lassen.

Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Kleine Anfrage 2274 mit Schreiben vom 4. September 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration beantwortet.

  1. Wie viele Abgänge Arbeitsloser durch Vermittlung in nicht geförderte Beschäfti­gung gab es in den Jahren 2015 bis 2022 sowie bisher im Jahr 2023 in NRW? (Bitte auch differenziert nach Arbeitsagentur bzw. Jobcenter, Jahr, Anzahl und Nationa­lität listen)
  2. Wie viele Abgänge Arbeitsloser in nicht geförderte Beschäftigung gab es in der Jahren 2015 bis 2022 sowie bisher im Jahr 2023 in NRW insgesamt? (Bitte auch differenziert nach Arbeitsagentur bzw. Jobcenter, Jahr, Anzahl und Nationalität listen)
  3. Wie hoch war die Vermittlungsquote in den Jahren 2015 bis 2022 sowie bisher im Jahr 2023 in NRW? (Bitte auch differenziert nach Arbeitsagentur bzw. Jobcenter und Nationalität listen)

Aus Gründen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 bis 3 gemeinsam beantwortet.

Zur Beantwortung der Fragen wird auf Daten der Eingliederungsbilanz der Bundesagentur für Arbeit zurückgegriffen. Die entsprechenden Daten sind in der Anlage aufbereitet.

Im Hinblick auf künftige Anfragen zu dem Themenkreis wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass die Daten unmittelbar auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit abgerufen werden kön­nen,

https://statistik.arbeitsagentur.de/DE/Navigation/Statistiken/Themen-im-Fokus/Eingliede-rungsbilanzen/Eingliederungsbilanzen-Nav.html

und im Hinblick auf diese öffentlich zugängliche Quelle seitens der Landesregierung zukünftig von einer entsprechenden Aufbereitung abgesehen werden wird.

  1. Welche Information liegen der Landesregierung zum Umfang der Fluktuation der Mitarbeiter in den Arbeitsagenturen und Jobcentern in NRW vor?

Daten zur Fluktuation von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Arbeitsagenturen und Job­centern in Nordrhein-Westfalen liegen der Landesregierung nicht vor.

  1. Welche Gründe sieht die Landesregierung für eine hohe Fluktuation in den Ar­beitsagenturen bzw. Jobcentern oder auch Sozialämtern und Ausländerbehör­den?

Der Landesregierung liegen neben den allgemeinen Gründen für Beschäftigtenfluktuationen wie Verrentung, Versetzung oder Erkrankung keine näheren Beweggründe vor.

 

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