Erfolgsbilanz des Programms „Neustart im Team (NesT)“ in NRW im Jahre 2023 – In welchem Umfang sind Mitglieder der Landesregierung persönlich engagiert?

Kleine Anfrage
vom 02.02.2024

Kleine Anfrage 3293

der Abgeordneten Enxhi Seli-Zacharias und Christian Loose AfD

Erfolgsbilanz des Programms „Neustart im Team (NesT)“ in NRW im Jahre 2023 – In welchem Umfang sind Mitglieder der Landesregierung persönlich engagiert?

Wie bereits in den Vorjahren fragten wir im Januar 2023 nach der Akzeptanz des Programms „Neustart im Team (NesT)“.1

Beim Programm NesT unterstützen Mentoren Migranten dabei, in Deutschland eine neue Heimat zu finden. Potenzielle Unterstützer müssen die Migranten in der Anfangszeit finanziell und ideell unterstützen. Insbesondere teilen sie sich als Gruppe über zwei Jahre die Kaltmiete, die vorab auf ein gesondertes Konto einzuzahlen ist. Außerdem unterstützen sie die Personen neben der Wohnungssuche auch ein Jahr lang ideell auf ihrem Weg zur gesellschaftlichen Teilhabe. Sie sind Ansprechpersonen und helfen beispielsweise bei Behördengängen und bei der Suche nach einer Schule, einem Ausbildungsplatz oder einer Arbeitsstelle.

Wie bereits in den Vorjahren war die Beteiligung aus den Reihen der Zivilgesellschaft eher gering. Im Rahmen des NesT-Programms haben im Jahr 2022 vier Mentoren und Mentorinnen bzw. Mentorengruppen die Kosten für Geflüchtete übernommen. In Nordrhein-Westfalen nahmen zum damaligen Zeitpunkt insgesamt 93 Geflüchtete aus Syrien, Somalia, dem Sudan und dem Kongo am NesT-Programm teil.

Wie bereits in den Vorjahren hatte auch im Jahr 2022 kein Mitglied der neuen Landesregierung das NesT-Programm als Mentor unterstützt.

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Wie entwickelte sich die Anzahl der Mentoren bzw. der Mentorengruppen, die Kosten für Flüchtlinge im Rahmen des NesT-Programms übernommen haben, in NRW im Jahre 2023?
  2. Wie viele Personen nehmen derzeit in NRW am NesT-Programm teil?
  3. Aus welchen Herkunftsländern stammen diese Personen?
  4. Wie viele Mitglieder der Landesregierung NRW inklusive der zugehörigen Staatssekretäre nehmen mittlerweile als Mentor am NesT-Programm teil und zeigen dadurch, dass sie bereit sind, mit gutem Beispiel voranzugehen und auf diesem Weg ein Zeichen zu setzen?
  5. In welchem Umfang unterstützen Mitglieder der Landesregierung NRW inklusive der zugehörigen Staatssekretäre aktuell Asylsuchende finanziell bzw. in Form einer Zurverfügungstellung einer privaten Unterkunft außerhalb des Projekts NesT?

Enxhi Seli-Zacharias
Christian Loose

 

MMD18-7978

 

1 Vgl. Lt.-Drucksache 18/3322


Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 3293 mit Schreiben vom 1. März 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten und allen übrigen Mitgliedern der Landesregie­rung beantwortet.

  1. Wie entwickelte sich die Anzahl der Mentoren bzw. der Mentorengruppen, die Kos­ten für Flüchtlinge im Rahmen des NesT-Programms übernommen haben, in NRW im Jahre 2023?

Im Rahmen des NesT-Programms haben im Jahr 2023 vier Mentorengruppen die Kosten für Flüchtlinge im Rahmen des NesT-Programms übernommen.

  1. Wie viele Personen nehmen derzeit in NRW am NesT-Programm teil? In Nordrhein-Westfalen nehmen am NesT-Programm derzeit 98 Geflüchtete teil.
  2. Aus welchen Herkunftsländern stammen diese Flüchtlinge?

Die geflüchteten Personen stammen aus den Herkunftsländern Syrien, Somalia, Sudan und dem Kongo.

  1. Wie viele Mitglieder der neuen Landesregierung NRW inkl. der zugehörigen Staats­sekretäre nehmen mittlerweile als Mentor am NesT-Programm teil und zeigen dadurch, dass sie bereit sind, mit gutem Beispiel voranzugehen und auf diesem Weg ein Zeichen zu setzen?

In amtlicher Funktion nimmt kein Mitglied der Landesregierung nimmt in amtlicher Funktion als Mentorin oder Mentor am NesT-Programm teil. Eine darüber hinaus-gehende Information ist vom verfassungsrechtlichen Fragerecht nicht umfasst.

  1. In welchem Umfang unterstützen Mitglieder der Landesregierung NRW inklusive der zugehörigen Staatssekretäre aktuell Asylsuchende finanziell bzw. in Form ei­ner Zurverfügungstellung einer privaten Unterkunft außerhalb des Projekts NesT?

In amtlicher Funktion unterstützt kein Mitglied der Landesregierung aktuell Asylsuchende finanziell bzw. in Form einer Zurverfügungstellung einer privaten Unterkunft außerhalb des Projekts NesT. Eine darüberhinausgehende Information ist vom verfassungsrechtlichen Fragerecht nicht umfasst.

 

MMD18-8405