Antragder AfD-Fraktion vom 28.09.2021
Fake Klimaschutz stoppen – Keine weiteren Subventionen für die CO2-intensive Holzverbrennung!
I. Ausgangslage
Die energetische Nutzung von Holz gewinnt europaweit immer mehr an Bedeutung.1
Infolge des politisch vorangetriebenen Ausstiegs aus der Kohleverstromung entstanden in den vergangenen Jahren in ganz Deutschland wie auch in vielen anderen europäischen Staaten wie in den Niederlanden, in Großbritannien oder Dänemark zahlreiche Holzheiz- und Holzkraftwerke, die insbesondere Holzpellets, Holzhackschnitzel sowie Altholz zur Wärme- und Stromerzeugung verbrennen.2
Aber auch in privaten Haushalten spielt Holz als Brennstoff gerade bei der Wärmeerzeugung eine immer größere Rolle.3
Nicht zuletzt auf Grund vielfältiger staatlicher Subventionen stieg die Zahl von Pelletheizkes-seln und -öfen bundesweit in den letzten 15 Jahren auf über 490.000.4
Dabei hat die Verbrennung von Holz anstelle fossiler Brennstoffe wie etwa Erdöl, Erdgas oder Kohle lediglich rechnerisch positive Auswirkungen auf die jeweilige nationale CO2-Bilanz. Da Holz innerhalb der Europäischen Union (EU) als „Erneuerbare Energie“ klassifiziert ist und die Verbrennung von Holz nach den Regelmechanismen des Europäischen Emissionshandels-systems (EU-EHS) als CO2-neutral gilt, müssen die Staaten CO2-Emissionen, welche durch die Holzverbrennung entstehen, nicht anzeigen.5
Ebenso behandelt auch das nationale Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) Holz als „weitgehend klimaneutral“6, indem es Holz im Gegensatz zu Erdgas und Heizöl ausdrücklich von den Regelungen ausnimmt.7
Dieser Wertung liegt eine in der Theorie denkbar einfache Annahme zu Grunde: Durch die (vollständige) Verbrennung von Holz werde nur so viel CO2 freigesetzt, wie das Holz zuvor in der Wachstumsphase aus der Atmosphäre gebunden habe.8
Die Annahme, dass nur so viel CO2 freigesetzt wird, wie zuvor gebunden war, erfährt jedoch von Seiten der Wissenschaft massive Kritik:
Der Forschungsverbund European Academies Science Advisory Council (EASAC) stellt heraus, wissenschaftliche Analysen zeigten, dass der Ersatz von Kohle durch Biomasse zur Stromerzeugung die CO2-Emissionen nicht nur nicht verringere, sondern die CO2-Emissionen pro erzeugter kWh stattdessen erhöhe. So hätten „Untersuchungen gezeigt, dass die Zeit, die benötigt wird, um den zusätzlich freigesetzten Kohlenstoff wieder zu absorbieren, sehr lang sein kann“.9
Umfangreiche kanadische Analysen weisen in diesem Zusammenhang sogar darauf hin, dass es – je nach Alter des Baums – beinahe ein Jahrhundert dauert, um CO2-Einsparungen durch die Verbrennung von Holz anstatt von Kohle oder Gas ausmachen zu können.10
Bereits im Jahre 2018 wandten sich rund 800 Wissenschaftler in einem „Brandbrief“ an das EU-Parlament und betonten, dass die Verbrennung von Biomasse „den Kohlenstoffgehalt in der Atmosphäre und die Erwärmung für Jahrzehnte bis Jahrhunderte erhöhen“ werde.11
Michael Norton, wissenschaftlicher Beirat der Europäischen Akademie der Wissenschaften, erklärt außerdem:
„Die großen Subventionen, die für den Umstieg von Kohle auf Waldbiomasse angeboten werden, erreichen das Gegenteil von dem, was für eine echte erneuerbare Energie erforderlich ist – nämlich die Reduzierung des atmosphärischen CO2-Gehalts.“12
Unterdessen äußern Naturschützer Befürchtungen hinsichtlich der Verluste bei der Biodiver-sität. „Im Südosten der USA und im Baltikum werden jetzt schon im großen Stil alte, naturnahe Wälder abgeholzt, um Pellets zu produzieren“, erklärt Kenneth Richter vom Naturschutzbund Deutschland (Nabu). Die Gefahr sei groß, dass auch Deutschland beginne, Pellets in großem Maßstab zu importieren.13
So lieferte das US-Unternehmen Enviva allein im Jahre 2019 rund drei Millionen Tonnen Holzpellets nach Europa, welches ausgewachsene Baumstämme aus Waldflächen im Herzen der nordatlantischen Küstenebene, eines globalen Biodiversitäts-Hotspots, bezieht.14
Gemeinsam mit zahlreichen Umweltverbänden brachte der Nabu vor kurzem ein Positionspapier mit dem Titel „Kein Raubbau im Wald für eine falsche Energiewende“ heraus.15 Danach sei die erhöhte Holznachfrage keine gute Nachricht für die deutschen Wälder:
„Gesteigerte Einschlagmengen würden die hiesigen Waldökosysteme weiter schwächen. Der jährliche Holzzuwachs werde in Deutschland schon heute nahezu vollständig geerntet. Gleichzeitig fehle im Wald Totholz als wichtiges Strukturelement für Artenvielfalt, Nährstoffverfügbar-keit und Humusaufbau“.16
Sollten die europäischen Kraftwerke also künftig Holz anstatt Kohle verfeuern, könnte das weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen. Denn um den Bedarf der Unternehmen zu decken, würden 36 Millionen Tonnen Holzpellets benötigt, was der gesamten globalen Holzpelletproduktion entspräche.17
Allein für die europäischen Kraftwerke müssten jährlich rund 2.700 km2 (2,7 Mio. ha) Waldflächen gerodet werden, so die britische „Klimaschutzorganisation“ Sandbag. Das entspräche der Hälfte des Schwarzwalds.18
Eine solche intensive Abholzung zum Zwecke der Energieerzeugung wäre nicht mehr im Einklang mit einer ökologischen Waldpflege. Eine regelmäßige Waldpflege liefert einen erheblichen Beitrag zur Stabilisierung des „Ökosystems Wald“, indem die Widerstandsfähigkeit des Waldes vor Schädlingen und Wettereinflüssen gestärkt wird.19 Eine solche Pflege des Waldes sollte durch ein Programm der Landesregierung unterstützt werden. Eine Subvention für die Verbrennung von Holz ist dafür allerdings nicht erforderlich. Diese kann sogar den Zielen einer „Waldpflege“ deutlich entgegenstehen.
Unter technischen Gesichtspunkten hinken Holzkraftwerke insbesondere bei der reinen Stromerzeugung konventionell betriebenen Kraftwerken hinterher. Der elektrische Wirkungsgrad liegt bei der Verstromung von vorgetrocknetem Holz lediglich bei 30 bis 35 Prozent.20
Ältere Steinkohlekraftwerke erreichen bereits einen elektrischen Wirkungsgrad von 38 Prozent. Neuere Kohlekraftwerke erreichen Wirkungsgrade von 45 Prozent21; neuere Gaskraftwerke sogar einen von mehr als 60 Prozent.
Ein Ersatz älterer Kohlekraftwerke durch neuere Kohlekraftwerke kann nicht nur wertvolle Ressourcen sparen, sondern auch CO2-Emissionen reduzieren. So gibt der Betreiber des Steinkohlekraftwerks GKM Block 9 an, durch den höheren Wirkungsgrad jährlich 1,3 Mio. Tonnen CO2 gegenüber älteren Kraftwerken einzusparen.22
Das optimierte Braunkohlekraftwerk Neurath in Grevenbroich erhöhte seinen Wirkungsgrad um mehr 30 Prozent auf insgesamt 43 Prozent im Vergleich zur alten Anlage und spart dadurch bis zu sechs Mio. Tonnen CO2 pro Jahr ein.23
Anhand der Wirkungsgrade der Kraftwerke und der spezifischen CO2-Werte je Brennstoff lassen sich die spezifischen CO2-Emissionsfaktoren für die Stromerzeugung errechnen (Angabe in t/kWhel)24.:
- Alte Steinkohlekraftwerke (Wirkungsgrad 38%): 0,90 t/kWhel
- Neue Steinkohlekraftwerke (Wirkungsgrad 44%): 0,77 t/kWhel
- Neue Gaskraftwerke (Wirkungsgrad 60%): 0,34 t/kWhel
- Neue Holzkraftwerke (Wirkungsgrad 36%): 1,10 t/kWhel.
Allein durch die Umstellung von alten auf neue Kohlekraftwerke könnten die CO2-Emissionen um 14 Prozent reduziert werden. Die Verbrennung von Holz erhöht die CO2-Emissionen selbst gegenüber alten Steinkohlekraftwerken hingegen um 38 Prozent (gegenüber neueren Kohlekraftwerken sogar um 59 Prozent). Trotz dieser massiven CO2-Emissionen durch die Holzverbrennung fördert der Staat die energetische Nutzung von Holz durch massive Subventionen.
- Subvention über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2021) für Stromerzeugung
Das EEG 2021 sieht eine vorrangige Abnahme- sowie eine Vergütungspflicht von Strom aus Biomasse seitens der Netzbetreiber vor.25
Der Höchstwert für Strom aus Biomasseanlagen beläuft sich hierbei im Jahre 2021 auf 16,4 Cent pro Kilowattstunde.26
Bei bereits bestehenden Anlagen liegt der Höchstwert bei 18,40 Cent pro Kilowattstunde.27
Daneben sieht das EEG 2021 grundsätzlich ein jährliches Ausschreibungsvolumen von insgesamt 600 Megawatt zu installierender Leistung für Biomasseanlagen vor.28
Allerdings sind solche Biomasseanlagen, die über eine installierte Leistung von weniger als einschließlich 150 Kilowatt verfügen, von dem Erfordernis der Ausschreibung ausgenom-men.29
Überdies werden Anlagen über einen sogenannten Flexibilitätszuschlag subventioniert – 65 Euro pro kW installierter Leistung und Jahr für neue Anlagen und 130 Euro für alte Anlagen.30
- Subventionen über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für Heizungsanlagen
Zusätzlich zu den Subventionen über das EEG 2021 bezuschusst das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bundesweit das Verbrennen von Biomasse in Heizanlagen. Mit der „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“ (BEG Einzelmaßnahmen) wurden seit dem 01. Januar 2021 bereits bestehende Subventionstatbestände, wie das CO2-Gebäudesanierungsprogramm, zu einer Subventionsquelle zusammengefasst und die Zuständigkeiten der BAFA ausgedehnt.31
Die Höhe der staatlichen Subventionen in Form eines Investitionszuschusses beträgt dabei mindestens 20 und bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten.32
- Misch-Subventionen über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2021) sowie Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) für kombinierte Anlagen
Biomasseanlagen zur kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung werden darüber hinaus durch das EEG 2021 oder nach dem Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG) subventioniert.33
Hierbei sind unter anderem Subventionen von maximal 60.000 EUR pro Wohneinheit vorgesehen. Die staatliche Bezuschussung von Mehrfamilienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten erstreckt sich auf einen Höchstsatz von 2.000 Euro pro Wohneinheit, insgesamt auf maximal 20.000 Euro.34
Für Nichtwohngebäuden (NWG) belaufen sich die Subventionen auf bis zu 1.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, insgesamt auf bis zu maximal 15 Millionen Euro.35
Ebenso bezuschusst das BAFA Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen mit einer Größe von bis zu 20 kWel.
- Subventionen über die Landesförderung progres.nrw
Das Land NRW subventioniert Holzheizungen zusätzlich noch mit der Landesförderung pro-gres.nrw. Dies gilt für Holzheizungen, die in NRW installiert werden, sofern sie in Kombination mit einer thermischen Solaranlage und einem angemessenen Pufferspeicher betrieben werden. Die Subvention beträgt bei einem Pelletofen 750 Euro. Maximal werden als Subvention 2.000 Euro gezahlt (Pelletkessel mit Brennwerttechnik).36
Alternativ zur direkten Subvention besteht seit dem Jahre 2021 die Möglichkeit der steuerlichen Absetzbarkeit der Investition in Biomasseheizungen in selbstgenutztem Wohneigentum. So kann die die Steuerermäßigung 20 Prozent der Aufwendungen betragen, maximal 40.000 Euro. Eine Kombination der steuerlichen Förderung mit anderen Förderinstrumenten ist nicht zulässig.37
II. Der Landtag stellt fest:
- Holzkraftwerke stoßen bis zu 60% mehr CO2 aus als neue Steinkohlekraftwerke.
- Die Klassifizierung von holzbasierten Brennstoffen als „Erneuerbare Energie“ steht den Klimazielen der Europäischen Union, der Bundesrepublik Deutschlands und Nordrhein-Westfalens entgegen.
- Die Diskriminierung von fossilen gegenüber holzbasierten Brennstoffen innerhalb des nationalen Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) führt zu Fehlentwicklungen des wirtschafts-ökologischen Systems Wald.
- Holz darf aus volkswirtschaftlicher Sicht dem wirtschaftlichen Kreislauf nicht durch Raubbau zur schlichten Verbrennung entzogen werden.
III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf:
- sämtliche landeseigenen Subventions- und Förderprogramme, die im Zusammenhang mit holzbasierten Brennstoffen stehen, mit sofortiger Wirkung zu beenden;
- sich auf Bundesebene für die Antidiskriminierung konventioneller Energiequellen gegenüber holzbasierter Brennstoffe innerhalb des nationalen Brennstoffemissionshandelsge-setz (BEHG) einzusetzen;
- sich auf Bundesebene für einen sofortigen Stopp der Subvention von strom- und/oder wärmeproduzierenden Biomasseanlagen auszusprechen;
- sich auf der Ebene der Europäischen Union dafür einzusetzen, dass Biomassekraftwerke beim CO2-Zertfiikatehandel (EU EHS) hinsichtlich ihres hohen CO2-Ausstoßes in gleicher Weise berücksichtigt werden wie fossile Kraftwerke.
Christian Loose
Herbert Strotebeck
Dr. Christian Blex
Andreas Keith
und Fraktion
1 Vgl. https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/5750/publikationen/ 2021_hgp_umweltschutzwald_u_nachhaltigeholznutzung_bf.pdf, zuletzt abgerufen am 29.05.2021 um 14 Uhr.
2 Vgl. https://www.energie-experten.org/erneuerbare-energien/biomasse/biomassekraftwerk/holz-kraftwerk, zuletzt abgerufen am 29.05.2021 um 14.30 Uhr;vgl. https://www.br.de/nachrichten/wis-sen/schlechte-klima-bilanz-fuer-holzpellets,Rh2umI1, zuletzt abgerufen am 29.05.2021 um 15 Uhr.
3 Vgl. https://www.umwelt.nrw.de/umwelt/umwelt-und-gesundheit/luft/umweltfreundliches-heizen-mit-holz, zuletzt abgerufen am 10.06.2021 um 11 Uhr.
4 Vgl. https://www.aktion-holzpellets.de/brennstoffe/holzpellets/, zuletzt abgerufen am 10.06.2021 um 14 Uhr.
5 Vgl. https://www.br.de/nachrichten/wissen/schlechte-klima-bilanz-fuer-holzpellets,Rh2umI1, zu-letzt abgerufen am 10.06.2021 um 21 Uhr.
6 Vgl. https://www.carmen-ev.de/2020/12/16/keine-co2-steuer-auf-holzpellets/, zuletzt abgerufen am 10.06.2021 um 20:30 Uhr.
7 Vgl. https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/klimaschutz/nationaler-emissionshandel-1684508, zuletzt abgerufen am 10.06.2021 um 20:40 Uhr.
8 Vgl. https://www.spiegel.de/wissenschaft/natur/erneuerbare-energien-die-bundesregierung-ist-auf-dem-holzweg-a-c0b8e509-2f1a-468d-994f-2c08b9d90613, zuletzt abgerufen am 10.06.2021 um 10 Uhr..
9 Vgl. https://www.focus.de/wissen/natur/jaehrlicher-bedarf-so-gross-wie-wald-der-niederlande-oe-koschwindel-m it-strom-aus-holz-klimaschuetzer-fuerchten-um-waelder_id_11551323.html, zuletzt abgerufen am 11.06.2021 um 10:30 Uhr.
10 Vgl. https://kaltesonne.de/monatliche-sonnenkolumne/, zuletzt abgerufen am 15.06.2021 um 13 Uhr.
11 Vgl. https://www.euractiv.com/wp-content/uploads/sites/2/2018/01/Letter-of-Scientists-on-Use-of-Forest-Biomass-for-Bioenergy-January-12-2018.pdf, zuletzt abgerufen am 11.06.2021 um 10 Uhr.
13 Vgl. https://www.spiegel.de/wissenschaft/natur/erneuerbare-energien-die-bundesregierung-ist-auf-dem-holzweg-a-c0b8e509-2f1a-468d-994f-2c08b9d90613, zuletzt abgerufen am 11.06.2021 um 11 Uhr.
14 Vgl. https://www.deutschlandfunk.de/us-konzern-enviva-holzpellets-klimapolitischer-holz-weg.1197.de.html?dram:article_id=452013, zuletzt abgerufen am 11.06.2021 um 11:10 Uhr;vgl. https://www.klimareporter.de/strom/pellets-mit-schmutzigem-geheimnis, zuletzt abgerufen am 11.06.2021 um 11:15 Uhr.
15 Vgl. https://www.spiegel.de/wissenschaft/natur/erneuerbare-energien-die-bundesregierung-ist-auf-dem-holzweg-a-c0b8e509-2f1a-468d-994f-2c08b9d90613, zuletzt abgerufen am 11.06.2021 um 11:20 Uhr.
16 https://denkhausbremen.de/wp-content/uploads/2020/11/Gemeinsame-Stellungnahme-Holzbio-masse.pdf, zuletzt abgerufen am 11.06.2021 um 11:25 Uhr.
17 https://www.focus.de/wissen/natur/jaehrlicher-bedarf-so-gross-wie-wald-der-niederlande-oeko-schwindel-m it-strom-aus-holz-klimaschuetzer-fuerchten-um-waelder_id_11551323.html, zuletzt abgerufen am 11.06.2021 um 11:35 Uhr.
18 Ebenda.
19 Vgl. https://www.waldhilfe.de/warum-waldpflege-wichtig-ist/, zuletzt abgerufen am 20.08.2021 um 18:00 Uhr.
20 Vgl. IEA-ETSAP and IRENA Technology Brief E05, 2015, S.12;vgl. https://www.energieagen-tur.nrw/bioenergie/energieeffizienz1, zuletzt abgerufen am 11.06.2021 um 8 Uhr. Der Wirkungsgrad von Kraftwerken kann durch eine Auskopplung von Wärme erhöht werden (z.B. als industrielle Prozesswärme oder Fernwärme). Dies ist allerdings kein Alleinstellungsmerkmal von Bio-massekraftwerken, sondern gilt selbstverständlich auch für Kohle, Gaskraft- und Kernkraftwerke.
21 Vgl. http://www.energieinfo.de/eglossar/kohlekraftwerk, zuletzt abgerufen am 15.06.2021 um 14 Uhr.
22 Vgl. https://www.gkm.de/unternehmen/werkuebersicht/block_9/, zuletzt abgerufen am 11.06.2021 um 8:30 Uhr.
23 Vgl. https://www.group.rwe/-/media/RWE/documents/03-unser-portfolio-und-loesungen/betriebs-standorte/kraftwerke-frimmersdorf-und-neurath-standort-flyer.pdf, zuletzt abgerufen am 11.06.2021 um 8:45 Uhr.
24 Der Hinweis „el“ steht für elektrisch. Die dem Brennwert zugrunde liegenden Faktoren ergeben sich aus den Daten des Umweltbundesamt bzw. der der deutschen Emissionshandelsstelle. Vgl. https://www.dehst.de/DE/service/archivsuche/archiv/SharedDocs/downloads/DE/Berichterstat-tung_2005-2007/EB2007_Stoffliste.pdf?__blob=publicationFile&v=2, abgerufen am 11.06.2021 um 18:49 Uhr. Für den Brennstoff „Holz“ gibt das Umweltbundesamt keine Daten an. Hier wird der allgemein akzeptierte Wert von 109,6 kg CO2/GJ angenommen.
25 https://www.vde.com/de/etg/arbeitsgebiete/informationen/biomassekraftwerke, zuletzt abgerufen am 15.06.2021 um 17:30 Uhr.
26 Vgl. § 39b Abs. 1 EEG 2021.
27 Vgl. § 39g Abs. 5 Nr. 3 S.1 EEG 2021.
28 Vgl. § 28b Abs. 2 S.1 EEG 2021.
29 Vgl. §22 Abs. 4 EEG 2021.
30 Vgl. §50 Abs. 1 EEG 2021. Voraussetzungen sind gem. §50 Abs. 3 EEG 2021 insbesondere eine hohe Auslastung der Anlage, so dass von einer gewissen Grundlastfähigkeit auszugehen ist.
31 Vgl. https://www.aktion-holzpellets.de/wissen/foerderung-zuschuesse-holzbetriebene-heizungen/, zuletzt abgerufen am 15.06.2021 um 16 Uhr.
32 Vgl. zu den Fördersätzen Nummer 8.4.1 des BEG EM.
33 Vgl. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) Vom 17. Dezember 2020, Nr. 5.3.
34 Vgl. https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/
BMWi/bundesfoerderung-effiziente-gebaeude.html, zuletzt abgerufen am 23.05.2021 um 13:00 Uhr.
35 Vgl. https://www.bafa.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Energie/Heizen_mit_Erneuerbaren_Energien/20201214_beg.html, zuletzt abgerufen am 19.05.2021 um 14:00 Uhr.
36 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem „Programm für Rationelle Energiever-wendung, Regenerative Energien und Energiesparen“ (progres.nrw) – Programmbereich Markteinführung, Runderlass des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz – VII – 4 – 43.00 – vom 16. Februar 2017; vgl. https://www.bra.nrw.de/energie-bergbau/foerderinstrumente-fuer-die-energiewende/foerderung-von-biomasseanlagen-verbindung-mit-einer-thermischen-solaranlage, zuletzt abgerufen am 21.05.2021 um 13:00 Uhr
37 Vgl. https://www.aktion-holzpellets.de/wissen/foerderung-zuschuesse-holzbetriebene-heizungen/, zuletzt abgerufen am 11.06.2021 um 11:50 Uhr.