„Gefährliche und verrufene Orte“ gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 2 PolG NRW

Große Anfrage
vom 29.11.2017

Große Anfrage 2
der Abgeordneten Sven W. Tritschler, Gabriele Walger-Demolsky, Iris Dworeck-Danielowski, Christian Loose, Roger Beckamp, Herbert Strotebeck und Andreas Keith AfD

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A      Vorbemerkung

Die bis Juni amtierende Landesregierung erklärte in ihrer Antwort auf eine kleine Anfrage vom 12. April 2017 (Drs. 16/14861), dass nach einer Abfrage von März 2017 25 Orte in Nordrhein-Westfalen als „gefährliche bzw. verrufene“ Orte i.S.v. § 12 Abs. 1 Nr. 2 PolG NRW eingestuft waren. Nach Landkreisen bzw. kreisfreien Städten aufgeschlüsselt ergibt sich dabei folgendes Bild:

  • Borken: 1 Örtlichkeit
  • Dortmund: 1 Örtlichkeit
  • Essen: 2 Örtlichkeiten
  • Hagen: 1 Örtlichkeit
  • Köln: 13 Örtlichkeiten
  • Recklinghausen: 6 Örtlichkeiten
  • Wuppertal: 1 Örtlichkeit

Im Rahmen der Arbeit des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zu den Vorkommnissen der Kölner Silvesternacht 2015/2016 wurde für den Untersuchungszeitraum Dezember 2010 bis Januar 2016 ebenfalls eine solche Erhebung durchgeführt. Dabei ergab sich folgendes Bild:

  • Dortmund: 2 Örtlichkeiten
  • Düsseldorf: 1 Örtlichkeit
  • Essen: 2 Örtlichkeiten
  • Hagen: 1 Örtlichkeit
  • Köln: 13 Örtlichkeiten
  • Recklinghausen: 1 Örtlichkeit
  • Siegen: 1 Örtlichkeit
  • Aachen: 1 Örtlichkeit

B      Fragenkatalog

Allgemeine Fragen

  1. Hat sich die Zahl oder die Verteilung „gefährlicher bzw. verrufener Orte“ seit der Erhebung von März 2017 verändert?
  2. Falls sich die Zahl oder die Verteilung geändert haben sollte, wie sieht die Aufstellung aktuell aus?
  3. Gibt es landesweit einheitliche Kriterien, wonach „gefährliche bzw. verrufene Orte“ identifiziert werden?
  4. Falls es einheitliche Kriterien gibt, bitten wir diese zu benennen.
  5. Welche Maßnahmen trifft die Landesregierung im Allgemeinen, um die Sicherheit der Bürger an „gefährlichen oder verrufenen Orten“ sicherzustellen?
  6. Falls die Gesamtzahl solcher Örtlichkeiten sich verändert haben sollte, worauf führt die Landesregierung diese Entwicklung zurück?
  7. Bitte schlüsseln Sie die Örtlichkeiten aus der Erhebung für den Zeitraum Dezember 2010 bis Januar 2016, für März 2017 und ggf. aus der aktuellen Erhebung genau auf. Nennen Sie dabei bitte den genauen Ort und die betroffenen Straßen und Plätze.
  8. Worauf führt die Landesregierung die regionalen Schwerpunkte bei den „gefährlichen oder verrufenen Orten“ zurück? Warum sind in Köln so viele Orte entsprechend klassifiziert?

Einzelfragen

Beantworten Sie folgende Fragen bitte für jede Örtlichkeit einzeln, die in der drei unter Frage I.7. genannten Erhebungen vorkommt:

  1. Welche Gründe haben zur Einstufung als „gefährlicher oder verrufener Ort geführt“?
  2. Wie viele und welche Straftaten und Ordnungswidrigkeiten wurden an der jeweiligen Örtlichkeit in den Jahren 2010 bis 2016 aktenkundig? (Bitte aufschlüsseln.)
  3. Soweit Straftäter an den jeweiligen Örtlichkeiten aufgegriffen oder nachträglich ermittelt werden konnten, welche Nationalität und ggf. welchen Aufenthaltsstatus hatten diese? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln.)
  4. Wie viele und welche Straftaten und Ordnungswidrigkeiten wurden an der jeweiligen Örtlichkeit im laufenden Jahr bereits aktenkundig? (Bitte aufschlüsseln.)
  5. Wurden im Zeitraum 2010 bis 2017 an den jeweiligen Örtlichkeiten Personen identifiziert, die über keinen gültigen Aufenthaltstitel verfügen? (Ggf. bitte nach Zahl, Jahr und Herkunftsland aufschlüsseln.)
  6. Wurden im Zeitraum 2010 bis 2017 an den jeweiligen Örtlichkeiten verbotene Substanzen sichergestellt? (Ggf. bitte nach Zahl der Fälle, Art der Substanz, Einzelmenge und Jahr aufschlüsseln.)
  7. Wurden im Zeitraum 2010 bis 2017 an den jeweiligen Örtlichkeiten Schuss-, Hieb- oder Stichwaffen sichergestellt? (Ggf. bitte nach Zahl der Fälle, Art der Waffe, und Jahr aufschlüsseln.)
  8. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung im Einzelfall ergriffen, um die Sicherheit und Ordnung an den jeweiligen Örtlichkeiten zu gewährleisten, bzw. zu verbessern?
  9. Welche Maßnahmen wurden im Einzelfall in Zusammenarbeit mit oder alleine durch Dritte (z.B. die jeweilige Kommune) ergriffen, um die Sicherheit und Ordnung an der jeweiligen Örtlichkeit zu verbessern?
  10. Falls die jeweilige Örtlichkeit als „gefährlicher oder verrufener Ort“ eingestuft war, es aber inzwischen nicht mehr ist, worauf ist dies zurückzuführen?
  11. Befinden sich in der Umgebung der jeweiligen Örtlichkeit Schulen, Kindergärten und/oder andere Bildungseinrichtungen und wenn ja, wie wird die Sicherheit der Schüler etc. sichergestellt?

Sven W. Tritschler

Gabriele Walger-Demolsky

Iris Dworeck-Danielowski

Christian Loose Roger Beckamp Herbert Strotebeck

Andreas Keith

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Die Antwort der Landesregierung ist am 02.05.2018 eingegangen:

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