Gesetz zur Aufhebung des Gesetzes zur Förderung des Klimaschutzes in Nordrhein-Westfalen – Stärkung des Industriestandorts in Nordrhein-Westfalen

Gesetzesentwurf
vom 13.11.2017

Gesetzentwurfder Fraktion AfD vom 07.11.2017

 

A         Ausgangslage

Einen natürlichen Zustand für die Erde gibt es nicht. So hat sich der Begriff Eiszeit bei seiner Einführung nur auf den jüngsten Zeitabschnitt der Erdgeschichte bezogen. Nach der Entde­ckung des Wechsels von sich immer wieder abwechselnden Warm- und Kaltzeiten wurde der Begriff im allgemeinen Sprachgebrauch für die Eiszeitalter als Ganzes aber auch für eine ein­zelne und meist die letzte Kaltzeit verwendet. Im Laufe der gesamten Erdgeschichte traten Kaltzeiten immer wieder auf, so dass die großen Mengen an Eis auf den Polkappen und in hohen Gebirgen nicht als die Regel sondern als eine immer wiederkehrende Ausnahme mit großen Abständen verstanden wird. Jedoch waren es gerade diese Kaltzeiten, welche für die Entwicklung des Lebens und der Biodiversität die größte Gefahr darstellten.

Gegenwärtig befindet sich der Planet Erde auf dem Weg aus der letzten Kaltzeit hinaus, des­sen Übergang in die Warmzeit noch nicht abgeschlossen ist. Das Klima der Erde hat sich schon immer gewandelt und dies wird sich auch ohne den Einfluss des Menschen weiterfort-setzen.

Die Klimaschwankungen in der jüngeren Klimageschichte zeigen, dass es keinen direkten Zu­sammenhang zwischen einem anthropogenen Klimawandel und dem Klima der Erde gibt. Mit einem Blick in die jüngere Klimageschichte wird deutlich, dass gerade die warmen Phasen die zivilisatorische Entwicklung des Menschen beflügelt haben. Vor etwas mehr als 2000 Jahren erwärmte sich das Klima in Europa um 2 °C. Diese Erderwärmung führte zu einem Rückgang der Alpengletscher und machte die Alpenpässe für die Römer passierbar. Die Experten sind sich darüber einig, dass die globalen Mitteltemperaturen dieser Klimaschwankung noch wär­mer waren als heute.

Auf die Römerzeit folgte das sogenannte Pessimum der Völkerwanderzeit. Die Mitteltempera­turen waren 1 bis 1,5 °C niedriger als heute und das Klima im Allgemeinen feuchter. Bis in die Mitte des 8. Jahrhunderts dauerte das Vorrücken der Gletscher an und änderte sich erst wie­der mit dem Beginn der Mittelalterlichen Warmzeit als die Mitteltemperaturen mindestens so warm waren wie heute. Diese günstige Klimaentwicklung löste eine regelrechte Bevölkerungs­explosion und eine Expansion der Agrarwirtschaft in Europa aus. So ist die Getreidewirtschaft bis nach Norwegen und in den Bergen Schottlands dokumentiert. Nach der mittelalterlichen Warmzeit setzte die sogenannte kleine Eiszeit ein und beendete die mittelalterliche skandina­vische Grönlandbesiedlung. Die kalten Mitteltemperaturen der kleinen Eiszeit gelten mittler­weile als überwunden und die Menschen in Europa sind nach aktueller Expertenmeinung von der letzten Kaltzeit auf dem Weg in eine neue Warmzeit.

Diese heftigen Klimaschwankungen wurden alle vor der Industriellen Revolution festgestellt. Als vorindustrielle Klimamarker zeigen sie deutlich, dass der Begriff „aktueller Klimawandel“ irreführend ist und lediglich ein politisches Schlagwort ist. Der anthropogene Klimawandel ist wissenschaftlich nicht gesichert. Die Klimadiskussion kann von keinem seriösen Wissen­schaftler für beendet erklärt werden kann.

Anders als bei der Rückdatierung von Klimaschwankungen durch die Untersuchung von Eis-bohrkernen für die Klimadatenerfassung verhält es sich mit Prognosen und Computersimula­tionen. Prognosen verwenden als Basis aufgrund der Komplexität nur einen Bruchteil von phy­sikalischen Grundgesetzmäßigkeiten und leiten durch formalisierte Methoden ein Wahrschein­lichkeitsmodel ab.

Auf diese Wahrscheinlichkeitsmodelle stützt sich der Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC). Dort wird die Vorstellung des anthropogenen Klimawandels hartnäckig auch in der eigenen Selbstdarstellung vertreten, „understanding the scientific basis of risk of human-induced climate change, its potential impacts and options for adaption and mitigation.“1. Die internationale Behörde versteht sich selbst als „Weltklimarat“ und konstruiert den anthropoge-nen Klimawandel als unumstößliche Realität. Die mangelnde Reflexion der These vom anth-ropogenen Klimawandel ist in den Sachstandsberichten von 1990, 1995, 2001 und 2013 evi­dent, wo lediglich das Worst-Case-Szenario postuliert wird. „Climategate“ hat Ende 2009 auf­gezeigt, dass die Erwärmung der Nordhemisphäre geringer ausgefallen ist, als vom IPCC do­kumentiert.

In den Sachstandsberichten wird das Spurengas CO2 als der Klimakiller etabliert. Die Erwär­mung der Erdoberfläche erfolgt in der untersten Schicht der Erdatmosphäre. Das CO2 ist in der mittleren Troposphäre in verhältnismäßig unbedeutenden Mengen vorhanden. Seit Beginn der Aufzeichnung am Ende der kleinen Eiszeit bis heute ist die Konzentration um 80 ppm gestiegen, das entspricht 80 Millionstel und sind 0,008 Prozent. Wenn überhaupt gilt CO2 als ein schwaches Treibhausgas – das mit Abstand wichtigste Treibhausgas ist Wasserdampf, dass durch die fluktuierende Sonnenaktivität viel schneller und in größeren Mengen aus den Weltmeeren verdampfen kann.

Das Spurengas CO2 hat nur einen minimalen Anteil an der Atmosphäre von 0,04 Prozent. Der Mensch hat an dem CO2 wiederum einen Anteil von 3 Prozent. Das sind 0,00152 Prozent der Gesamtatmosphäre, die durch den Menschen verursacht wurde.

Bis heute wurde aber der wissenschaftliche und damit reproduzierbare Beweis für die Klima­gefährlichkeit von CO2 nicht geliefert. Die Ergebnisse unabhängiger Wissenschaftler werden weitestgehend totgeschwiegen. So wie ca. 31.000 Unterzeichner, darunter 9030 promovierte Wissenschaftler, in der Oregon-Petition2, die vom Oregon Insitute of Science and Medicine (OISM) 1999 herausgegeben wurde. Erstellt wurde das Schreiben von dem OISM-Vorsitzen-den Frederick Seitz, einem ehemaligen Präsidenten der National Acadamy of Science. Darin wird fest gestellt, dass es keine wissenschaftlichen Beweise gibt, dass die Freisetzung von CO2 von Menschen die behauptete katastrophale Erderwärmung verursachen würde. So heißt es dort, dass es „keine überzeugenden Argumente dafür gibt, dass die durch Menschen ver­ursachten Emission von Kohlendioxid, Methan oder anderen Treibhausgasen derzeit oder zu­künftig zu einer katastrophalen Erwärmung der Erdatmosphäre und Zerstörung des Erdklimas führt. Im Gegenteil, es gibt substanzielle Evidenz, dass das Anwachsen der CO2-Konzentra-tion in der Atmosphäre zu positiven Effekten auf die Pflanzen und Umwelt der Tiere führt.“

Um weitere Gegenstimmen von hochrangigen Wissenschaftlern zu nennen, welche den anth-ropogenen Klimawandel hinterfragen sei der Heidelberger Aufruf3 von 1992 zu nennen. An diesem Appell haben sich 425 Fachleute darunter 70 Nobelpreisträger beteiligt und sich mit drastischen Vokabeln sehr deutlich für die Einhaltung wissenschaftlicher Korrektheit einge­setzt: „Wir stimmen vollständig mit den Zielen einer wissenschaftlichen Ökologie überein, in der die Ressourcen des Universums erfaßt, überwacht und erhalten werden; wir fordern aber hiermit, daß diese Erfassung, Überwachung und Erhaltung auf wissenschaftlichen Kriterien und nicht auf irrationale Vorurteile begründet werden.“.

Die Politik muss jedoch den absoluten und unabdingbaren Anspruch haben, den Wissen­schaftlerinnen und Wissenschaftlern nicht zu diktieren, was sie für Forschungsergebnisse zu präsentieren haben. Die Proklamation zur Notwendigkeit des Handels darf nicht alleine auf der grünen Klimahybris und einer ungesicherten Computerprognose gegründet sein, statt dessen steht die Politik in der Verantwortung einer ständigen Selbstreflexion. So sind die gigantischen Subventionen und auch das Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes in Nordrhein-Westfalen kritisch zu beurteilen und auch nach der Verabschiedung kritisch zu reflektieren. Die Antworten über die Ursachen des Klimawandels hat nicht die Politik zu geben und die Debatte über den anthropogenen Klimawandel ist noch nicht beendet.

B         Lösung

Auf Landesebene besteht kein Bedarf für eine gesetzliche Verankerung der Klimaschutzziele und der Notwendigkeit für die rechtlichen Grundlagen für die Erarbeitung und Umsetzung von Emissionsminderungs- und Anpassungsmaßnahmen. Die Bundesregierung verfolgt mit dem Klimaschutzplan 2050 eine umfassende Strategie, so dass landeseigene Regelungen über­flüssig sind. Das Klimaschutzgesetz Nordrhein-Westfalen gehört deshalb abgeschafft.

C         Alternativen

Keine.

D         Kosten für die öffentlichen und privaten Haushalte

Durch Abschaffung der Notwendigkeit eines Klimaschutzplanes in der öffentlichen Verwaltung, die Prüfung der Verwaltungsvorschriften und Rechtsverordnungen auf Kompatibilität mit den Zielen des Klimaschutzgesetzes bzw. deren Änderungen, durch die Ausarbeitung und Über­prüfung (Monitoring) der Umsetzung des Klimaschutzplans sowie die Einsparung eines Klima-schutzrates Nordrhein-Westfalen werden Kosten gespart und Potenziale in den entsprechen­den Stellen der öffentlichen Verwaltung entfesselt.

E          Zuständigkeiten

Zuständig für das Aufhebungsgesetz ist das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur-und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen. Beteiligt sind der Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten, sowie das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie.

G e g e n ü b e r s t e l l u n g

– siehe PDF –

Begründung

Am 23. Januar 2013 hat der Landtag Nordrhein-Westfalen das Gesetz zur Förderung des Kli­maschutzes in Nordrhein-Westfalen, das sogenannte Klimaschutzgesetz NRW, beschlossen. Als erstes Bundesland hat Nordrhein-Westfalen die Klimaschutzpolitik trotz bestehender nati­onaler und internationaler Verträge zu einer eigenen landespolitischen Aufgabe verklärt.

Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die CO2-Emissionen bis zum Jahr 2020 um 40 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 zu senken und ist mit ihrer Selbstverpflichtung schon weit über die bestehenden internationalen Zielvereinbarungen für 2020 hinaus gegangen4. Nach der EU-Politik im Rahmen des Klima- und Energiepaketes auf Grundlage des Kyoto-II-Abkom-mens sollten die CO2-Emissionen bis 2020 um 20 Prozent gemindert werden, bzw. um 30 Prozent, falls andere Industrieländer vergleichbare Ziele vereinbaren. Im Klimaschutzgesetz NRW sind die bisherigen Minderungsziele für den Klimaschutz noch einmal frei von einer Not­wendigkeit verschärft worden (Klimaschutzgesetz NRW, § 3). Per Gesetz wurde für Nordrhein-Westfalen vorgeschrieben, welche Minderungsziele einzuhalten sind. So sieht das Gesetz vor, die Treibhausgasemission bis 2020 um mindestens 25 Prozent, bis 2050 um mindestens 80 Prozent zu verringern – jeweils im Vergleich zum Referenzwert vor der Wiedervereinigung.

Mit dem Übereinkommen von Paris zur Beschränkung des Anstiegs der globalen Mitteltempe­ratur auf 2 °C vom 12. Dezember 2015 zusammen mit der Klimapolitik der Europäischen Union und mit dem Klimaschutzplan 2050 der deutschen Bundesregierung wird ein zusätzliches Lan­desgesetz für den Klimaschutz unnötig und ist zugleich für die Wirtschaftskraft des Landes Nordrhein-Westfalen schädlich.

Aufgrund des Bundes-Immissionsschutzgesetz verfügt das Land Nordrhein-Westfalen über keine direkten ordnungsrechtlichen Einflussmöglichkeiten zur Emissionsreduktion. Auf euro­päischer Ebene haben sich die Vertreter auf den Emissionshandel verständigt. Das Klima-schutzgesetz NRW ist kontraproduktiv zum Emissionshandel und konterkariert damit europä­isches Recht. Für die Harmonisierung des Klimaschutzkonzeptes ist daher die Aufhebung des Klimaschutzgesetzes NRW nötig.

Das wichtigste Instrument des Klimaschutzgesetzes NRW ist der Klimaschutzplan. Im Klima-schutzplan sind über 200 Maßnahmen und Absichtserklärungen genannt, um die im Klima-schutzgesetz genannten Minderungsziele im Handlungsspielraum der Landesregierung errei­chen zu können. Grundlage für die Erarbeitung dieses Klimaschutzplans Nordrhein-Westfalen war die Einbindung von Akteuren aus Verwaltung und Zivilgesellschaft, eine sogenannte Öf­fentlichkeitsbeteiligung mit zusätzlicher wissenschaftlicher Begleitung.

Laut einer Antwort auf eine Kleine Anfrage (Drs. 16/9297) betrugen die Folgekosten des Kli-maschutzplans Nordrhein-Westfalen für die wissenschaftliche Begleitung durch das Wuppertal Institut für Klima, Umwelt und Energie GmbH sowie für das Dialog- und Beteiligungsverfahren durch das Institut für Organisationskommunikation (IFOK) GmbH rund 1,51 Mio. Euro. Die von der Landesregierung genehmigten Impactanalysen (Prognos AG, Energynautics GmbH, TU Dortmund, Gesellschaft für Wirtschaftliche Strukturforschung mbH) kostete den Steuerzahler zusätzliche 1,03 Mio. Euro.

Die Austragung von Veranstaltungen sind ein weiterer treibender Kostenfaktor als Folge der bisherigen Gesetzgebung und in der Antwort der Landesregierung (Drs. 16/5261) tabelliert dargestellt: Auftaktveranstaltung Klimaschutz, Auftaktveranstaltung Klimafolgenanpassung, Workshop Klimafolgenanpassung, NRW-Klimakongress, Kommunalkongress, Regio­nalworkshop, Unternehmenskongress und etliche Bürgerveranstaltungen haben Kosten in Höhe von 628.205 Euro. Für die Konzeption bzw. Durchführung der Begleitveranstaltungen für den Klimaschutzplan Nordrhein-Westfalen wurden rund 4 Mitarbeiter der Landesregierung beschäftigt.

Die Öffentlichkeit wurde in einer Online-Beteiligung vom 9. Dezember 2013 bis 31. März 2014 dazu aufgerufen die bereits ausgearbeiteten Maßnahmenvorschläge der Arbeitsgruppen Kli­maschutz und Klimafolgenanpassung zu kommentieren. Zu diesem Zeitpunkt war die grüne Klimahybris bereits etabliert. An der Online-Beteiligung haben insgesamt 411 Personen teil­genommen. Für die technische Umsetzung wurden Mittel in Höhe von 20.056 Euro für die IT.NRW aufgewendet. Die Neugestaltung der Klimaschutz-Website kostete 39.960,20 Euro. Mit der Öffentlichkeitsbeteiligung für den Klimaschutzplan Nordrhein-Westfalen wurden 5 Mit­arbeiter der Landesregierung betraut.

Im Rahmen der Differenzierungs- und Vernetzungsphase sind für die Produktion und Aus­strahlung eines Radiospots Kosten in Höhe von 41.729,05 Euro entstanden. Die Erstellung eines Video-Clips zum Klimaschutzplan Nordrhein-Westfalen beliefen sich auf 5.616,68 Euro.

Ferner sind die Kosten für die Öffentlichkeitsarbeit für die Printmedien im Ministerium für Kli­maschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Lands NRW aus der Antwort auf die Kleine Anfrage (Drs. 16/8359) zu nennen: Faltblatt „Online-Beteiligung Klima-schutzplan“, Broschüre „Klimawandel in NRW“, Faltblatt „Klimaschutzplan – Dialog und Betei­ligung“, Faltblatt „Einladung Ausstellung Klimawandel“, Faltblatt Wettbewerbe und Projektauf­rufe zu EU- und NRW-Förderangeboten für Klimaschutz und Umweltwirtschaft und sowie ein Roll-up Klimaschutzplan für insgesamt 15.492,30 Euro. Hinzukommen die Produktions- und Ausstrahlungskosten eines Radiospots in Höhe von 41.729,05 Euro im Rahmen der Differen-zierungs- und Vernetzungsphase.

Die Klimaschutzziele sind bereits auf höheren Instanzen beschlossen worden. Eine Regulie­rung des emittierten Spurengas CO2 für das Land Nordrhein-Westfalen belastet das Land und seine Kommunen über die erforderlichen Maße hinaus, schafft unnötig Bürokratie und bindet die entsprechenden Stellen in der öffentlichen Verwaltung, welche für die Bewältigung von landespolitischen Aufgaben benötigt werden.

Markus Wagner
Dr. Christian Blex
Christian Loose
Andreas Keith

und Fraktion

 

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1 https://www.ipcc.ch/pdf/ipcc-principles/ipcc-principles.pdf

2 http://www.oism.org/pproject/

3 https://americanpolicy.org/2002/03/29/the-heidelberg-appeal/

4 http://www.umweltbundesamt.de/daten/klimawandel/europaeische-energie-klimaziele