Immunisierungen und darauf folgende Infizierungen durch Covid-19

Kleine Anfrage
vom 21.01.2022

Kleine Anfrage 6325der Abgeordneten Thomas Röckemann und Dr. Martin Vincentz vom 21.01.2022

 

Immunisierungen und darauf folgende Infizierungen durch Covid-19

Seit dem 16. Januar 2022 gilt die neue, überarbeitete Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO).

Nach dieser sollen bei Zugangsvoraussetzungen, die sowohl eine Immunisierung als auch einen negativen Testnachweis erfordern, die Auffrischungsimpfungen mit negativen Testnachweisen gleichgestellt werden.

Demnach soll für Personen, die über eine wirksame Auffrischungsimpfung verfügen, die zusätzliche Testpflicht entfallen, während an anderer Stelle negativ getesteten Personengruppen, welche nachweislich nicht mit dem Coronavirus infiziert sind, die Teilnahme am öffentlichen und sozialen Leben weitestgehend verwehrt wird.

In diesem Zusammenhang fragen wir die Landesregierung:

  1. Wie viele Personen sind seit erstmaligem Auftreten des Coronavirus von einer ersten Coronainfektion genesen und erhielten deshalb – zeitweise – den Genesenenstatus? (Bitte aufschlüsseln nach Monaten seit März 2020.)
  2. Wie viele dieser genesenen Personen haben sich ein zweites Mal mit dem Covid-19 Erreger infiziert? (Bitte aufschlüsseln nach Monaten seit März 2020.)
  3. Wie viele der unter Nr. 1 und 2 genannten Personen haben sich ein drittes oder wiederholtes Mal mit dem Covid-19 Erreger infiziert? (Bitte aufschlüsseln nach Monaten seit März 2020.)
  4. Wie viele der genesenen Personen waren zuvor gegen Covid-19 geimpft? (Bitte aufschlüsseln nach Anzahl der Impfungen, Impfstoff und Monaten seit März 2020.)
  5. Wie viele der unter Nr. 4 genannten Personen haben sich ein drittes oder wiederholtes Mal mit dem Covid-19 Erreger infiziert? (Bitte aufschlüsseln nach Monaten seit März 2020.)

Thomas Röckemann
Dr. Martin Vincentz

 

Anfrage als PDF


Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Kleine Anfrage 6325 mit Schreiben vom 18. Februar 2022 namens der Landesregierung beantwortet.

  1. Wie viele Personen sind seit erstmaligem Auftreten des Coronavirus von einer ersten Coronainfektion genesen und erhielten deshalb zeitweise den Genese-nenstatus? (Bitte aufschlüsseln nach Monaten seit März 2020.)

Das Meldesystem ist dynamisch. Die Daten spiegeln den Datenstand im Landeszentrum Ge­sundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) zum angegebenen Zeitpunkt wider und werden fortlaufend aktualisiert.

Die Genesung einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person ist keine gemäß § 11 Abs. 1 Infekti-onsschutzgesetz (IfSG) an die zuständige Landesstelle zu übermittelnde Information. Die Frage kann daher nicht auf der Basis fallweiser Einzelangaben beantwortet werden.

Hilfsweise veröffentlicht das LZG.NRW entsprechend dem RKI-Vorgehen anhand einiger schematischer Annahmen eine Schätzung der kumulierten Genesenenzahl. Diese Zahl ist wie auch die Zahl der Infizierten ein statistisch geschätzter und gerundeter Rechenwert. Die Zahlen beinhalten insbesondere keine rechtlichen Festlegungen zu der Frage, wann im Ein­zelfall eine Genesung vorliegt. Mit Datenstand vom 31.01.2022, 0:00 Uhr ergeben sich die folgenden kumulierten Schätzwerte für die Zahl der Genesenen (jeweils 15. des Monats):

Datum Genesen (Schätzung)
Januar 2022 1.367.400
Dezember 2021 1.163.400
November 2021 997.700
Oktober 2021 941.300
September 2021 876.100
August 2021 811.900
Juli 2021 799.800
Juni 2021 788.500
Mai 2021 722.600
April 2021 601.800
März 2021 519.700
Februar 2021 473.000
Januar 2021 386.500
Dezember 2020 262.000
November 2020 141.500
Oktober 2020 70.900
September 2020 57.800
August 2020 48.100
Juli 2020 42.200
Juni 2020 36.800
Mai 2020 31.900
April 2020 18.600
März 2020 860

 

  1. Wie viele dieser genesenen Personen haben sich ein zweites Mal mit dem Covid-19 Erreger infiziert? (Bitte aufschlüsseln nach Monaten seit März 2020.)
  2. Wie viele der unter Nr. 1 und 2 genannten Personen haben sich ein drittes oder wiederholtes Mal mit dem Covid-19 Erreger infiziert? (Bitte aufschlüsseln nach Monaten seit März 2020.)

Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Über das Meldesystem gemäß IfSG werden Informationen übermittelt, ob es sich bei einem übermittelten Fall um eine Reinfektion handelt. Ob es sich um die zweite, dritte oder vierte Erkrankung handelt, geht aus den übermittelten Daten nicht hervor. Da das Meldesystem ge­mäß IfSG wie unter Frage 1 erläutert keine Informationen zum Genesungsstatus enthält, ist es nicht möglich, genaue Angaben zu Genesenen und dem Anteil der Reinfektionen unter diesen Fällen zu machen.

Hilfsweise werden daher im Folgenden nach Monaten und Kalenderjahren die Anzahl der CO-VID-19-Fälle mit erfüllter Referenzdefinition in NRW aufgelistet, die als Reinfektion gemeldet wurden (Datenstand vom 28.01.2022, 0:00 Uhr).

Monat 2020 2021 2022
Januar 0 66 9.014
Februar 0 96  
März 0 245  
April 1 351  
Mai 0 224  
Juni 0 65  
Juli 0 86  
August 2 383  
September 2 328  
Oktober 6 305  
November 28 857  
Dezember 29 1.287  

 

  1. Wie viele der genesenen Personen waren zuvor gegen Covid-19 geimpft? (Bitte aufschlüsseln nach Anzahl der Impfungen, Impfstoff und Monaten seit März 2020.)
  2. Wie viele der unter Nr. 4 genannten Personen haben sich ein drittes oder wieder­holtes Mal mit dem Covid-19 Erreger infiziert? (Bitte aufschlüsseln nach Monaten seit März 2020.)

Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Die erfragten Informationen sind aus den bereits genannten Gründen in den Antworten zur Frage 1, 2 und 3 nicht in der gewünschten Form verfügbar.

Hilfsweise sind daher nachfolgend für den Meldezeitraum 01.07.2021 bis 30.01.2022 die Zahl der bestätigten SARS-CoV-2-Fälle nach Impfstatus aufgelistet (Datenstand: 31.01.2022, 0:00 Uhr).

In diesem Zusammenhang wird auf die Erläuterung des RKI zum Zusammenhang von Impfdurchbrüchen und Impfschutz: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Imp-fungenAZ/COVID-19/Flyer_Wirksamkeit_Impfung.html verwiesen.

 

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