Kleine Anfrage 6325der Abgeordneten Thomas Röckemann und Dr. Martin Vincentz vom 21.01.2022
Immunisierungen und darauf folgende Infizierungen durch Covid-19
Seit dem 16. Januar 2022 gilt die neue, überarbeitete Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO).
Nach dieser sollen bei Zugangsvoraussetzungen, die sowohl eine Immunisierung als auch einen negativen Testnachweis erfordern, die Auffrischungsimpfungen mit negativen Testnachweisen gleichgestellt werden.
Demnach soll für Personen, die über eine wirksame Auffrischungsimpfung verfügen, die zusätzliche Testpflicht entfallen, während an anderer Stelle negativ getesteten Personengruppen, welche nachweislich nicht mit dem Coronavirus infiziert sind, die Teilnahme am öffentlichen und sozialen Leben weitestgehend verwehrt wird.
In diesem Zusammenhang fragen wir die Landesregierung:
- Wie viele Personen sind seit erstmaligem Auftreten des Coronavirus von einer ersten Coronainfektion genesen und erhielten deshalb – zeitweise – den Genesenenstatus? (Bitte aufschlüsseln nach Monaten seit März 2020.)
- Wie viele dieser genesenen Personen haben sich ein zweites Mal mit dem Covid-19 Erreger infiziert? (Bitte aufschlüsseln nach Monaten seit März 2020.)
- Wie viele der unter Nr. 1 und 2 genannten Personen haben sich ein drittes oder wiederholtes Mal mit dem Covid-19 Erreger infiziert? (Bitte aufschlüsseln nach Monaten seit März 2020.)
- Wie viele der genesenen Personen waren zuvor gegen Covid-19 geimpft? (Bitte aufschlüsseln nach Anzahl der Impfungen, Impfstoff und Monaten seit März 2020.)
- Wie viele der unter Nr. 4 genannten Personen haben sich ein drittes oder wiederholtes Mal mit dem Covid-19 Erreger infiziert? (Bitte aufschlüsseln nach Monaten seit März 2020.)
Thomas Röckemann
Dr. Martin Vincentz
Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Kleine Anfrage 6325 mit Schreiben vom 18. Februar 2022 namens der Landesregierung beantwortet.
- Wie viele Personen sind seit erstmaligem Auftreten des Coronavirus von einer ersten Coronainfektion genesen und erhielten deshalb – zeitweise – den Genese-nenstatus? (Bitte aufschlüsseln nach Monaten seit März 2020.)
Das Meldesystem ist dynamisch. Die Daten spiegeln den Datenstand im Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) zum angegebenen Zeitpunkt wider und werden fortlaufend aktualisiert.
Die Genesung einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person ist keine gemäß § 11 Abs. 1 Infekti-onsschutzgesetz (IfSG) an die zuständige Landesstelle zu übermittelnde Information. Die Frage kann daher nicht auf der Basis fallweiser Einzelangaben beantwortet werden.
Hilfsweise veröffentlicht das LZG.NRW entsprechend dem RKI-Vorgehen anhand einiger schematischer Annahmen eine Schätzung der kumulierten Genesenenzahl. Diese Zahl ist wie auch die Zahl der Infizierten ein statistisch geschätzter und gerundeter Rechenwert. Die Zahlen beinhalten insbesondere keine rechtlichen Festlegungen zu der Frage, wann im Einzelfall eine Genesung vorliegt. Mit Datenstand vom 31.01.2022, 0:00 Uhr ergeben sich die folgenden kumulierten Schätzwerte für die Zahl der Genesenen (jeweils 15. des Monats):
Datum | Genesen (Schätzung) |
Januar 2022 | 1.367.400 |
Dezember 2021 | 1.163.400 |
November 2021 | 997.700 |
Oktober 2021 | 941.300 |
September 2021 | 876.100 |
August 2021 | 811.900 |
Juli 2021 | 799.800 |
Juni 2021 | 788.500 |
Mai 2021 | 722.600 |
April 2021 | 601.800 |
März 2021 | 519.700 |
Februar 2021 | 473.000 |
Januar 2021 | 386.500 |
Dezember 2020 | 262.000 |
November 2020 | 141.500 |
Oktober 2020 | 70.900 |
September 2020 | 57.800 |
August 2020 | 48.100 |
Juli 2020 | 42.200 |
Juni 2020 | 36.800 |
Mai 2020 | 31.900 |
April 2020 | 18.600 |
März 2020 | 860 |
- Wie viele dieser genesenen Personen haben sich ein zweites Mal mit dem Covid-19 Erreger infiziert? (Bitte aufschlüsseln nach Monaten seit März 2020.)
- Wie viele der unter Nr. 1 und 2 genannten Personen haben sich ein drittes oder wiederholtes Mal mit dem Covid-19 Erreger infiziert? (Bitte aufschlüsseln nach Monaten seit März 2020.)
Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Über das Meldesystem gemäß IfSG werden Informationen übermittelt, ob es sich bei einem übermittelten Fall um eine Reinfektion handelt. Ob es sich um die zweite, dritte oder vierte Erkrankung handelt, geht aus den übermittelten Daten nicht hervor. Da das Meldesystem gemäß IfSG wie unter Frage 1 erläutert keine Informationen zum Genesungsstatus enthält, ist es nicht möglich, genaue Angaben zu Genesenen und dem Anteil der Reinfektionen unter diesen Fällen zu machen.
Hilfsweise werden daher im Folgenden nach Monaten und Kalenderjahren die Anzahl der CO-VID-19-Fälle mit erfüllter Referenzdefinition in NRW aufgelistet, die als Reinfektion gemeldet wurden (Datenstand vom 28.01.2022, 0:00 Uhr).
Monat | 2020 | 2021 | 2022 |
Januar | 0 | 66 | 9.014 |
Februar | 0 | 96 | |
März | 0 | 245 | |
April | 1 | 351 | |
Mai | 0 | 224 | |
Juni | 0 | 65 | |
Juli | 0 | 86 | |
August | 2 | 383 | |
September | 2 | 328 | |
Oktober | 6 | 305 | |
November | 28 | 857 | |
Dezember | 29 | 1.287 |
- Wie viele der genesenen Personen waren zuvor gegen Covid-19 geimpft? (Bitte aufschlüsseln nach Anzahl der Impfungen, Impfstoff und Monaten seit März 2020.)
- Wie viele der unter Nr. 4 genannten Personen haben sich ein drittes oder wiederholtes Mal mit dem Covid-19 Erreger infiziert? (Bitte aufschlüsseln nach Monaten seit März 2020.)
Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Die erfragten Informationen sind aus den bereits genannten Gründen in den Antworten zur Frage 1, 2 und 3 nicht in der gewünschten Form verfügbar.
Hilfsweise sind daher nachfolgend für den Meldezeitraum 01.07.2021 bis 30.01.2022 die Zahl der bestätigten SARS-CoV-2-Fälle nach Impfstatus aufgelistet (Datenstand: 31.01.2022, 0:00 Uhr).
In diesem Zusammenhang wird auf die Erläuterung des RKI zum Zusammenhang von Impfdurchbrüchen und Impfschutz: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Imp-fungenAZ/COVID-19/Flyer_Wirksamkeit_Impfung.html verwiesen.