In welchem Umfang fließen staatliche Zuschüsse und Zuweisungen an Gewerkschaften und Wirtschaft-/Unternehmerverbände?

Kleine Anfrage
vom 28.02.2024

Kleine Anfrage 3407

der Abgeordneten Dr. Hartmut Beucker, Christian Loose und Dr. Martin Vincentz AfD

In welchem Umfang fließen staatliche Zuschüsse und Zuweisungen an Gewerkschaften und Wirtschaft-/Unternehmerverbände?

Gewerkschaften wie natürlich auch Wirtschafts-/Unternehmerverbände äußern sich regelmäßig zu tagespolitischen Themen. Darüber hinaus sind Unternehmen auch Vertragspartner des Staates bei der Erbringung von Dienstleistungen. Gewerkschafter sind u. a. Tarifpartner des Staates. Das Land Nordrhein-Westfalen ist der größte Arbeitgeber im Land.

Deshalb stellen sich ganz natürlich Fragen nach der Unabhängigkeit von Gewerkschaften und Wirtschafts-/Unternehmerverbänden in Folge von Zuschüssen und Zuweisungen des Staates. Die DGB-Jugend erhält z. B. Mittel aus dem Kinder- und Jugendförderplan das Landes Nordrhein-Westfalen.

Es sollte daher Transparenz herrschen, in welchem Umfang das Land Nordrhein-Westfalen vermeintlich Verbände der Wirtschaft und Arbeitnehmervertreter mit finanziellen Mitteln bedenkt.

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. In welchem Umfang sind Mittel des Landes Nordrhein-Westfalen im laufenden Haushaltsjahr für Gewerkschaften vorgesehen, z. B. für den DGB, die IG Metall, die IG BCE sowie für ihre Stiftungen bzw. andere mit ihnen verbundene Organisationen, z. B. gewerkschaftseigene Unternehmen? (Wir bitten um Nennung der Gewerkschaft/Gesellschaft und des finanziellen Umfangs, eine Kurzbeschreibung des Verwendungszwecks und des Haushaltstitels.)
  2. In welchem Umfang sind Mittel des Landes Nordrhein-Westfalen im laufenden Haushaltsjahr für Unternehmensverbände vorgesehen, z. B. für METALL.NRW, den VDMA, den VCI sowie für Stiftungen bzw. andere mit ihnen verbundene Organisationen,
  3. B. verbandseigene Unternehmen?      (Wir       bitten      um             Nennung                  des
    Unternehmerverbandes und des finanziellen Umfangs, eine Kurzbeschreibung des Verwendungszwecks und des Haushaltstitels.)
  4. In welchem Umfang sind Mittel des Landes Nordrhein-Westfalen seit dem Haushaltsjahr 2017 an Gewerkschaften geflossen, z. B. an den DGB, die IG Metall, die IG BCE sowie an ihre Stiftungen bzw. andere mit ihnen verbundene Organisationen, z. B. gewerkschaftseigene Unternehmen? (Wir bitten um Nennung der Gewerkschaft/Gesellschaft, des finanziellen Umfangs, eine Kurzbeschreibung des Verwendungszwecks und des Haushaltstitels.)
  5. In welchem Umfang sind Mittel des Landes Nordrhein-Westfalen seit dem Haushaltsjahr 2017 an Unternehmensverbände geflossen, z. B. an METALL.NRW, den VDMA, den VCI sowie an Stiftungen bzw. andere mit ihnen verbundene Organisationen, z. B. verbandseigene Unternehmen? (Wir bitten um Nennung des Unternehmerverbandes und des finanziellen Umfangs, Kurzbeschreibung des Verwendungszwecks und des Haushaltstitels.)

Dr. Hartmut Beucker

Christian Loose

Dr. Martin Vincentz

 

MMD18-8289


Die Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie hat die Kleine Anfrage 3407 mit Schreiben vom 3. April 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten sowie allen übrigen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet.

  1. In welchem Umfang sind Mittel des Landes Nordrhein-Westfalen im laufenden Haushaltsjahr für Gewerkschaften vorgesehen, z. B. für den DGB, die IG Metall, die IG BCE sowie für ihre Stiftungen bzw. andere mit ihnen verbundene Organisa­tionen, z. B. gewerkschaftseigene Unternehmen? (Wir bitten um Nennung der Ge-werkschaft/Gesellschaft und des finanziellen Umfangs, eine Kurzbeschreibung des Verwendungszwecks und des Haushaltstitels.)

Im laufenden Haushaltsjahr 2024 sind für Gewerkschaften, ihre Stiftungen bzw. mit ihnen ver­bundene Organisationen insgesamt 8.474.864 EUR vorgesehen. Die genaue Aufschlüsselung ergibt sich aus der als Anlage beigefügten Tabelle.

  1. In welchem Umfang sind Mittel des Landes Nordrhein-Westfalen im laufenden Haushaltsjahr für Unternehmensverbände vorgesehen, z. B. für METALL.NRW, den VDMA, den VCI sowie für Stiftungen bzw. andere mit ihnen verbundene Orga­nisationen, z. B. verbandseigene Unternehmen? (Wir bitten um Nennung des Un­ternehmerverbandes und des finanziellen Umfangs, eine Kurzbeschreibung des Verwendungszwecks und des Haushaltstitels.)

Im laufenden Haushaltsjahr 2024 sind für Unternehmensverbände sowie ihre Stiftungen bzw. andere mit ihnen verbundene Organisationen insgesamt 38.976.102 EUR vorgesehen. Die genaue Aufschlüsselung ergibt sich aus der als Anlage beigefügten Tabelle.

  1. In welchem Umfang sind Mittel des Landes Nordrhein-Westfalen seit dem Haus­haltsjahr 2017 an Gewerkschaften geflossen, z. B. an den DGB, die IG Metall, die IG BCE sowie an ihre Stiftungen bzw. andere mit ihnen verbundene Organisatio­nen, z. B. gewerkschaftseigene Unternehmen? (Wir bitten um Nennung der Ge-werkschaft/Gesellschaft, des finanziellen Umfangs, eine Kurzbeschreibung des Verwendungszwecks und des Haushaltstitels.)

Seit dem Haushaltsjahr 2017 sind Mittel im Umfang von 58.829.106 EUR an Gewerkschaften, ihre Stiftungen bzw. mit ihnen verbundene Organisationen geflossen. Die genaue Aufschlüs­selung ergibt sich aus der als Anlage beigefügten Tabelle.

  1. In welchem Umfang sind Mittel des Landes Nordrhein-Westfalen seit dem Haus­haltsjahr 2017 an Unternehmensverbände geflossen, z. B. an METALL.NRW, den VDMA, den VCI sowie an Stiftungen bzw. andere mit ihnen verbundene Organisa­tionen, z. B. verbandseigene Unternehmen? (Wir bitten um Nennung des Unter­nehmerverbandes und des finanziellen Umfangs, Kurzbeschreibung des Verwen­dungszwecks und des Haushaltstitels.)

Seit dem Haushaltsjahr 2017 sind Mittel im Umfang von 73.163.397 EUR an Unternehmens­verbände sowie ihre Stiftungen bzw. andere mit ihnen verbundene Organisationen geflossen. Die genaue Aufschlüsselung ergibt sich aus der als Anlage beigefügten Tabelle.

 

MMD18-8697