Islamismus, Terror, Kalifat verhindern – Migrationspolitik ändern!

Antrag
vom 05.06.2024

Antrag

der Fraktion der AfD

Islamismus, Terror, Kalifat verhindern Migrationspolitik ändern!

I. Ausgangslage

„Das Mittelalter kommt mit der Einwanderung zurück, mit diesem radikalen Islam, der auch mit Muslimen nach Europa kommt.“1

Die Bundesrepublik Deutschland sieht sich seit vielen Jahren einer Gefahr ausgesetzt, die kontinuierlich wächst, weil sich die etablierte Politik in einer Art Lethargie befindet. Diese un­terschätzte Gefahr heißt Islamismus. Auch Muslime wie Hamed Abdel-Samad, einer der be­kanntesten und meistgefährdeten Islamkritiker Deutschlands, versuchen die Gesellschaft und die Politik zu sensibilisieren, sich entschlossen gegen den politischen Islam zu stellen. Die Bürger der Bundesrepublik Deutschland sehen sich insbesondere seit rund zehn Jahren einer verantwortungslosen und ungesteuerten Migrationspolitik ausgesetzt, die zu großen Spannun­gen und Herausforderungen führt. Zu viele Menschen, die vorgeben, in unserem Land Schutz zu suchen, werden kriminell, begehen Straftaten, werden zum Mörder. So erneut geschehen am Freitagvormittag, den 31. Mai 2024, bei einer Kundgebung des Islamkritikers Michael Stürzenberger in der Mannheimer Innenstadt. Der mutmaßliche Täter, ein 25 Jahre alter Af­ghane, stürmte mit einem Messer bewaffnet gezielt auf den Politiker los und stach brutal auf ihn ein. Sofort schritten umherstehende Personen ein und versuchten, den Messerangreifer zu stoppen. Als in der unübersichtlichen Situation ein herbeigeeilter Polizeibeamter in das Ge­schehen eingreift, stach ihm der Tatverdächtige hinterrücks mehrmals in den Nacken- bzw. Kopfbereich. Dabei soll er das Gehirn des Opfers schwer verletzt haben. Erst die Schussab­gabe eines Polizeikollegen beendete den Angriff. Der 29-jährige Polizeibeamte wurde unmit­telbar nach der Tat notoperiert und in ein künstliches Koma versetzt. Allerdings waren seine Verletzungen derart schwer, dass er am Nachmittag des 2. Juni verstorben ist. Insgesamt wurden sechs Personen bei dieser Tat verletzt.2

Der gebürtige Afghane kam nach Informationen aus Behördendokumenten im März 2013 nach Deutschland und war zuerst in Frankfurt am Main gemeldet. Später zog er in den Kreis Berg­straße, nördlich von Mannheim und machte in Bensheim 2017 einen erweiterten Hauptschul­abschluss. Obwohl sein Asylantrag bereits im Juli 2014 abgelehnt wurde, wurde er nicht ab­geschoben. Wie WELT berichtet, erteilten ihm die Behörden neun Jahre später eine befristete Aufenthaltsgenehmigung nach Paragraf 28 des Aufenthaltsgesetzes. In der Zwischenzeit hatte er mit einer Frau in Deutschland ein Kind bekommen, das die deutsche Staatsbürger­schaft besitzt. Da der 25-jährige Afghane offenbar das Sorgerecht trägt, genügte dies den Behörden für ein Bleiberecht.3

WELT liegen Fotos vor, die zeigen sollen, dass sich der Afghane optisch zwischen 2020 und 2023 deutlich veränderte, in dem er sich einen Vollbart wachsen ließ. Darüber hinaus soll er vor wenigen Monaten nach jahrelanger Inaktivität erneut Videos im Internet hochgeladen ha­ben. Diese und ein bereits vor acht Jahren bei YouTube hochgeladenes Video handeln mehr­heitlich vom afghanischen Prediger A. Dieser war einst Kommandeur der Taliban, wurde im Kampf getötet und rief zum Krieg gegen den Westen auf.4

Dieser Messerangriff ähnelt islamistischen Angriffen aus der Vergangenheit, bei denen Täter plötzlich auf Menschen zustürmten und auf sie einstachen. Dennoch windet sich die Politik weiterhin, die Ursache für solche Taten klar zu benennen. Dies wird auch vom Nahost-Exper­ten und Publizisten Ahmad Mansour stark kritisiert:

„Wenn in Mannheim so ein Angriff passiert und so viele Politiker nicht mal in der Lage sind, das Wort Islamismus zu schreiben, dann sollten wir uns bewusst werden, dass das Problem verdrängt und schon seit Jahren nicht gesehen wird. Große Teile der Integrationspolitik sind in Händen von Menschen, die den Islam verteidigen wollen und nicht unsere Demokratie. Und das ist ein Grundfehler.“5

Nach fast jeder vergleichbaren Tat treten Politiker vor die Presse und verurteilen das Gesche­hene auf das Schärfste, drücken ihr Unverständnis aus und versprechen, dass der Rechtsstaat entschieden gegen diese Täter vorgehen wird. Gleichzeitig wird aber auch dafür geworben und daran appelliert, dass die Bevölkerung tunlichst keine Parallelen zwischen der Tat und einem sich ausbreitenden Islamismus ziehen soll. Eine Kritik am Islam verbittet sich per se. Dies führt unweigerlich dazu, dass dieses Thema tabuisiert und der Islam hofiert wird. Mansour führt dazu aus:

„Der politische Islam pocht auf Meinungsfreiheit, solange er seine Thesen verbreiten kann. Sobald Kritik kommt, ist es vorbei. Für Linksradikale gilt sie als islamophob oder rassistisch. Schlimmer wird es, wenn Kritiker diffamiert und eingeschüchtert werden.“6

Die Politik ist nun dringender denn je dazu aufgerufen, sich entschlossen gegen einen Islamis­mus zu stellen, der die Werte, auf denen das moderne Europa aufgebaut ist, nicht anerkennt. Sie muss endlich die Menschen schützen und darf nicht länger aus falscher Toleranz die Ge­fahren relativieren.

II. Der Landtag stellt fest:

  1. Die Gefahren, die vom fundamentalistischen Islam ausgehen, dürfen nicht länger baga­tellisiert werden.
  2. Es ist für den Bürger nicht länger hinnehmbar, dass islamistische Anschläge bei den verantwortlichen Entscheidungsträgern auf Bundes- wie auf Landesebene lediglich zu einer gespielten Empörung führen, sich an der migrationspolitischen Agenda allerdings nichts ändert.
  3. Der islamistische Anschlag in Mannheim, festgehalten in Bild und Ton, stellt eine Zäsur dar. Ein Kurswechsel in der Migrationspolitik und im Umgang mit dem fundamentalisti­schen Islam ist unausweichlich.

III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf,

  1. die Gefahr, die – auch in NRW – vom fundamentalistischen Islam ausgeht, endlich ernst zu nehmen und die personellen Ressourcen der Sicherheitsbehörden, insbesondere auch des Verfassungsschutzes, in diesem Bereich zu verstärken;
  2. umfangreiche Maßnahmenpakete gegen den fundamentalistischen Islam7 nicht nur wohlfeil aus der Opposition heraus und ohne Chance auf eine praktische Umsetzung auf Bundesebene einzufordern, sondern diese in Regierungsverantwortung in NRW, im Rahmen landesrechtlicher Möglichkeiten umzusetzen;
  3. in diesem Zusammenhang auch weitere, darauf aufbauende notwendige Maßnahmen8 Die Landesregierung wird in diesem Zusammenhang aufgefordert,
  4. sich im Rahmen der nächsten Innenministerkonferenz (IMK) sowie beim nächsten Bund-Länder-Treffen der Ministerpräsidenten der Länder mit dem Bundeskanzler (MPK) für eine deutliche Verschärfung zur Bestimmung des Ausweisungsinteres­ses sowie zur Abschiebungsanordnung gemäß Aufenthaltsgesetz einzusetzen;
  5. sich in diesem Zusammenhang gemäß §54 AufenthG für die Einführung einer neuen Kategorie einzusetzen, bei der das Ermessen der Behörden in besonders schwerwiegenden Fällen auf das rechtliche Minimum reduziert wird;
  6. sich in diesem Zusammenhang für eine Erweiterung der Möglichkeiten zum Erlass einer Abschiebungsanordnung gem. §58a AufenthG einzusetzen;
  7. bei vorgenannten Änderungen des AufenthG einen Schwerpunkt in den Bereichen Islamismus, Terrorismus, Staatsgefährdung, Aufruf zur Gewaltanwendung zu set­zen;
  8. in Abstimmung mit den anderen Bundesländern hierzu eine Bundesratsinitiative auf den Weg zu bringen;
  9. auf Landesebene ausländische (islamistische) Gefährder endlich konsequent ab­zuschieben;
  10. auf Landesebene die Zentralen Ausländerbehörden (ZAB) und die Rückkehrkoor-dinierungsstellen (RRK) in diesem Bereich personell und finanziell weiter zu stär­ken;
  11. sich auf Bundesebene für ein Verbot der extremistischen Vereine „Muslim Interak­tiv“, „Generation Islam“ sowie ähnlicher Vereine und deren Nachfolgeorganisatio­nen einzusetzen;
  12. sich auf Bundesebene für eine Wiedereinsetzung des Expertenkreises Politischer Islamismus einzusetzen, welcher durch die derzeitige Bundesinnenministerin zu Beginn der Legislaturperiode im Bund abgeschafft wurde;
  13. auf Landesebene einen Aktionsplan Islamismus zu erstellen;
  14. das Problem der Radikalisierung junger Menschen im Internet durch Islamisten endlich ernst zu nehmen und entsprechende Konzepte zu entwickeln;
  15. weitere Verschärfungen des Versammlungsrechts zur Unterbindung islamistischer Aufmärsche rechtlich prüfen zu lassen;
  16. sich auf Bundesebene für eine sofortige Rücknahme der Reform des Staatsange­hörigkeitsgesetzes einzusetzen und
  17. die Ausweitung der Möglichkeiten zum Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit bei Doppelstaatern gem. § 28 (1) Satz 1 und 2 StAG (aktuell: freiwillige Verpflich­tung in die Streitkräfte eines ausländischen Staates bzw. Teilnahme an Kampf­handlungen einer terroristischen Vereinigung im Ausland) auf besonders schwer­wiegende Fälle in den Bereichen Islamismus, Terrorismus, Staatsgefährdung, Auf­ruf zur Gewaltanwendung rechtlich prüfen zu lassen.
  18. muslimische Influencer, die nicht nur nach dem Attentat in Mannheim aktiv zu Straftaten aufgerufen haben oder aufrufen, konsequent ahnden und verfolgen zu lassen; gleiches gilt für muslimische Influencer, die in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frie­den zu stören, öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts is­lamistische Attentate gebilligt haben (§ 140 Abs. 2 StGB);
  19. in diesem Zusammenhang muslimische Influencer, von denen entsprechende Straftaten ausgehen, zu erfassen;
  20. die ´Schläfer-Szene´ des fundamentalistischen Islam stärker in den Fokus zu nehmen und konsequent zu überwachen;
  21. sich dafür einzusetzen, dass nach dänischem Vorbild – Stichwort Opt-out aus dem eu­ropäischen Asylsystem – die illegale und unkontrollierte Zuwanderung nach Deutschland endlich umgehend so weit als möglich unterbunden wird, sowie
  22. sich dafür einzusetzen, dass die seit 2015 rechtswidrig unter Verstoß gegen die Zustän­digkeitsregeln der Dublin-Verordnung sowie gegen Artikel 16a Absatz 2 Satz 1 Grund­gesetz (kein Asyl bei Einreise aus sicherem Drittstaat) und § 18 Asylgesetz (Pflicht zur Zurückweisung an der Grenze) erfolgte Massenzuwanderung im Rahmen der rechtli­chen Möglichkeiten so weit wie möglich umgekehrt wird, insbesondere dann, wenn der Fluchtgrund im Herkunftsland entfallen ist.

Markus Wagner
Enxhi Seli-Zacharias
Sven Tritschler
Dr. Hartmut Beucker
Prof. Dr. Daniel Zerbin
Dr. Martin Vincentz
Andreas Keith

und Fraktion

 

MMD18-9459

 

1 https://www.nzz.ch/feuilleton/islam-und-freiheit-widersprechen-sich-sagt-hamed-abdel-samad-ld.1722622.

2 Vgl. https://www.nius.de/news/nach-messerattacke-in-mannheim-polizist-ist-tot/9720a317-eb1d-4db4-bccb-ac708f6c9d29.

3 Vgl. https://www.welt.de/politik/deutschland/plus251833150/Mannheim-Die-Akte-A-und-eine-moegli-che-Spur-ins-Dschihadisten-Milieu.html

4 Ebenda.

5 https://www.bild.de/politik/inland/islamismus-experte-ahmad-mansour-das-ist-nichts-anderes-als-un-terwanderung-665b32903fcbe823fd120655

6 Ebenda.

7 Vgl. https://dserver.bundestag.de/btd/20/113/2011393.pdf

8 Vgl. Lt.-Drucksache 18/9170