Keine schwimmenden Photovoltaikanlagen auf nordrhein-westfälischen Stau- und Bag­gerseen – Landschaftsbild und Naherholung nicht für die Energiewende zerstören!

Antrag
vom 08.06.2021

Antragder AfD-Fraktion vom 08.06.2021

 

Keine schwimmenden Photovoltaikanlagen auf nordrhein-westfälischen Stau- und Bag­gerseen Landschaftsbild und Naherholung nicht für die Energiewende zerstören!

I. Ausgangslage

Seit die Landesregierung vehement die Politik des Abschaltens von Kohlekraftwerken vertritt, drängen immer mehr Lobbyisten der sog. Energiewende darauf, die Stau- und Baggerseen beispielsweise von stillgelegten Tagebauflächen, sowie solche von Kies- und Sandwerken für den Bau von schwimmenden Photovoltaikanlagen (engl. Floating PV) freizugeben. Ein beson­deres Augenmerk liegt dabei auf die stillen Süßwasserseen mit geringer Tiefe und für die Ver­ankerung der Industrieanlagen harten Böden. In Betracht kommen dabei besonders jene Ge­wässer, welche sich in der Nähe einer elektrischen Infrastruktur befinden.

Die PV-Anlagen brauchen eine Anbindung an eine elektrische Infrastruktur; dabei setzen sie vor allen Dingen auf das bereits vorhandene Netz für die Maschinen (Bagger, Förderbänder, Rüttler), welche für den Rohstoffabbau im Einsatz waren. Darüber hinaus werden die Anlagen zur Verhinderung der Verschattung durch Ufergewächse meist mittig im See platziert. Mit Her­stellungskosten von weit über 1.000 Euro je Kilowatt sind schwimmende Solaranlagen deutlich kostspieliger als auf dem Freiland angesiedelte.

Auf einem Baggersee am Niederrhein steht seit Oktober 2020 die größte Solaranlage mit 2000 Solarmodulen und einer Spitzenleistung von 750 kWp zur Deckung des Energiebedarfs des naheliegenden Sand- und Kiesproduzenten.1

Laut dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sind schwimmende Photovoltaikanlagen künstliche Anlagen, die auf einem oberirdischen Gewässer errichtet werden und eine wasserwirtschaftli­che Bedeutung haben.

Nicht aus jedem Baggersee entsteht ein Badesee; gleichwohl wären grundsätzliche neue Si­cherheitsaspekte im Umfeld dieser elektrischen Anlagen einzuhalten, die jede anderweitige Nutzung unmöglich machen. Wie ein Waldgebiet, das zum Windindustriepark transformiert wurde, wären die Flächen als Naherholungs- und Schutzgebiet verloren. Immer mehr Biotope und Kulturlandschaften entwickeln sich im Zuge der sog. Energiewende zu leblosen Ökoin­dustriegebieten.

II. Der Landtag stellt fest,

  • dass die ökoindustrielle Nutzung der Stau- und Baggerseen den Naherholungswert zer­stört und keinen Mehrwert für die Gewässerökologie erzeugt;
  • dass diese Industrieanlagen besonders hohe Investitionskosten im Hinblick auf die Unter­konstruktion und die Elektronik erforderlich machen.

III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf,

  1. sich dafür einzusetzen, dass die Praxis der sog. Innovationsausschreibungen für schwim­mende PV-Anlagen vom Bund beendet wird und keine weiteren Projekte in NRW durch­geführt werden;
  2. sich auf Bundesebene für ein Ende der Vergütungs- und Förderfähigkeit von schwim­mende PV-Anlagen nach dem EEG einzusetzen.

Dr. Christian Blex
Christian Loose
Markus Wagner
Andreas Keith

und Fraktion

 

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1 https://www.zfk.de/energie/strom/groesste-floating-pv-in-nrw-geht-in-betrieb