Antragder AfD-Fraktion vom 08.02.2022
Keine Windindustrieanlagen im Wald – Für den Schutz unserer Heimat!
I. Ausgangslage
Die Landesregierung NRW hat vor wenigen Wochen ihren Plan zur Energieversorgung des Landes NRW aktualisiert. Gemäß der „Fortschreibung der Energieversorgungsstrategie NRW“ sollen dabei die Stromkapazitäten aus Windenergie von rund sechs Gigawatt (GW) im Jahre 2020 auf zwölf GW bis ins Jahr 2030 gesteigert werden.1 Im gleichen Zeitraum werden in NRW auf Grund der politischen Entscheidungen grundlastfähige Braunkohlekraftwerke im Umfang von etwa fünf GW abgebaut. Die Landesregierung behauptet sogar, dass ein noch schnellerer Ausstieg aus der Braunkohleverstromung möglich wäre.2
Gerade bei der Suche nach geeigneten Standorten für die Errichtung von Windindustrieanlagen geraten auch die nordrhein-westfälischen Waldflächen zunehmend in den Blick. Zur Umsetzung der Ziele will die Landesregierung den Bau von neuen Windindustrieanlagen in den Wäldern Nordrhein-Westfalens erleichtern.3
Die Landesregierung schlägt in der Energieversorgungsstrategie eine auf 30 Jahre befristete Nutzung von Waldflächen für Windindustrieanlagen vor. Die bisherigen Erfahrungen zeigten jedoch, dass bereits einmal für Windindustrieanlagen genutzte Flächen in der Regel auch für ein „Repowering“ genutzt werden. Es ist somit zu befürchten, dass der Schritt für die Freigabe von weiteren Waldflächen diese dauerhaft zerstören wird.
Bereits jetzt zeigt sich, dass der massive Ausbau der Windindustrialisierung auf immer größeren Widerstand bei der örtlichen Bevölkerung stößt.4 So kritisieren verschiedene Naturschutzverbände und Bürgerinitiativen insbesondere die Auswirkungen der bereits bestehenden Windindustrieanlagen auf die heimische Tierwelt.5
Eine Modellanalyse des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) zeigt zudem auf, dass jährlich 1.200 Milliarden Fluginsekten durch die Rotorblätter von Windindustrieanlagen vernichtet werden.6
Vögel, Fledermäuse und andere flugfähige Tierarten finden in beachtlicher Anzahl ebenso den Tod durch die Rotorblätter der Anlagen. Gerade die Bestandsentwicklung des Rotmilans stehe laut des Naturschutzbundes Deutschland e. V. (NABU) in einer engen Beziehung mit der Dichte von Windindustrieanlagen.7 So überrascht es nicht, dass sich die Bilder toter Rotmilane häufen.8
Zusätzlich wirken sich die mit dem Windindustrieanlagenbau einhergehenden Waldrodungen nachteilig auf die bestehende Fauna aus, indem der heimischen Tierwelt große Flächen als Nahrungs- und Rückzugsbereich entzogen werden.9
Aber auch die Versiegelung von Waldbodenflächen, die mit der Errichtung von Windindustrieanlagen durch großräumige Fundamente sowie Zuwege entstehen, beeinträchtigen den natürlichen Wasserhaushalt der Wälder in erheblicher Weise. Insbesondere die Steigerung des oberflächlichen Abflusses sowie eine Verminderung der Grundwasserspende führen in der Folge zur Begünstigung von Hochwasser und gesteigerten Dürreschäden.10
Zugleich stellen havarierte Windindustrieanlagen eine zunehmende Gefahr für das Ökosystem Wald sowie für den Menschen dar. So können beispielsweise brennende Anlagen zu einer Kontamination des Waldbodens mit Schadstoffen führen,11 Ebenso können auslaufende Getriebeöltanks der Windindustrieanlagen, die bis zu 700 Liter fassen,12 massive ökologische Schädigungen der Umgebung sowie des Grundwassers zur Folge haben. Gleichfalls können die Splitter abbrechender Anlagenflügel die Bewirtschaftung der Waldflächen großräumig erschweren oder gar unmöglich machen und immense Verletzungen möglicher Waldspaziergänger herbeiführen.13
Nicht zuletzt haben die negativen Veränderungen des Landschaftsbildes, die durch Windindustrieanlagen hervorgerufen werden, auch einen negativen Effekt für die nordrhein-westfälische Tourismusbranche. Gerade die beispiellosen Kultur- und Naturlandschaften in den ländlichen Regionen, die in bedeutender Weise vom Tourismus profitieren, sind von dem weiteren Ausbau der Windindustrialisierung bedroht. Einzigartige Landschaftspanoramen werden vernichtet. Zu befürchten ist eine beachtliche Abnahme des Tourismus’ und damit der Verlust von Arbeitsplätzen.14
II. Der Landtag stellt fest:
- Windenergieanlagen sind als Industrieanlagen zu werten und gehören nicht in unsere heimischen Wälder.
- Windindustrieanlagen beeinträchtigen das Landschaftsbild negativ und schaden damit der Tourismusbranche.
- Havarien von Windindustrieanlagen können zu schweren Schäden bei Natur und Umwelt führen.
- Eine Versiegelung von Waldbodenflächen hat einen negativen Einfluss auf den Wasserhaushalt.
- Brände von Windindustrieanlagen in Wäldern bergen insbesondere in trockenen Monaten die Gefahr großflächiger Waldbrände.
- Havarien von Windindustrieanlagen können Spaziergänger gefährden.
- Eine Zunahme von wetterabhängigem Strom durch Windindustrieanlagen erhöht den Bedarf an Speicher- und Sicherungsmaßnahmen, um die Versorgungssicherheit nicht zu gefährden.
III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf:
- die Errichtung von Windindustrieanlagen in den Waldflächen Nordrhein-Westfalens ausnahmslos zu untersagen;
- die Landesentwicklungspläne dahingehend anzupassen, dass keine Windindustrieanlagen mehr in den nordrhein-westfälischen Wäldern errichtet werden dürfen;
- sich auf Bundesebene für eine gesetzlich geregelte, effektivere Überwachungspflicht für Windindustrieanlagen einzusetzen und sich für die Konstituierung einer gesetzlich verankerten Haftpflichtversicherung für den Betrieb dieser Anlagen auszusprechen.
Christian Loose
Christian Blex
Herbert Strotebeck
Andreas Keith
Markus Wagner
und Fraktion
1 Vgl. https://www.wirtschaft.nrw/pressemitteilung/fortschreibung-energieversorgungsstrategie2021, zuletzt abgerufen am 02.02.2022 um 11:40 Uhr.
2 Vgl. https://www.wirtschaft.nrw/sites/default/files/asset/document/2021-12-16_fortschreibung_evs_nrw_veroeffentlichung.pdf, Kapitel B Nummer 1, zuletzt abgerufen am 32.02.2022 um 06:30 Uhr
3 Vgl. https://rp-online.de/nrw/landespolitik/landesregierung-von-nrw-will-windrad-bau-in-nrw-waeldern-erleichtern_aid-64666017, zuletzt abgerufen am 02.02.2022 um 12:30 Uhr. Sowie https://www.wirtschaft.nrw/sites/default/files/asset/document/2021-12-16_fortschreibung_evs_nrw_veroeffentlichung.pdf, Seite 55, zuletzt abgerufen am 02.02.2022 um 11:40 Uhr.
4 Vgl. https://plus.tagesspiegel.de/gesellschaft/kampf-gegen-windraeder-unruh-ueber-allen-wipfeln-160854.html, zuletzt abgerufen am 02.02.2022 um 13:20 Uhr.
5 Vgl. https://nrw.nabu.de/imperia/md/content/nrw/stellungnahmen/positionspapier-artenschutz-und-windenergie-april-2021.pdf, zuletzt abgerufen am 02.02.2022 um 16:00 Uhr; vgl. https://www.radiosauerland.de/artikel/protest-gegen-windkraftanlagen-im-sauerland-798498.html, zuletzt abgerufen am 02.02.2022 um 16:05 Uhr.
6 Vgl. https://www.dlr.de/tt/Portaldata/41/Resources/dokumente/st/et_1810_10_3_Trieb_BCDR_51-55_ohne.pdf, zuletzt abgerufen am 02.02.2022 um 16:30 Uhr.
7 Vgl. https://www.nabu.de/news/2019/10/27093.html, zuletzt abgerufen am 02.02.2022 um 17 Uhr.
8 Vgl. https://www.nabu-euskirchen.de/aktionen-projekte/windkraft-eifel/, zuletzt abgerufen am 02.02.2022 um 17:15 Uhr.
9 Vgl. https://www.naturschutz-mittenimsauerland.de/, zuletzt abgerufen am 02.02.2022 um 19 Uhr.
10 Vgl. https://www.vernunftkraft.de/mythos-1/, zuletzt abgerufen am 02.02.2022 um 22 Uhr.
11 Vgl. https://www.westfalen-blatt.de/owl/kreis-hoexter/hoexter/windradbrand-feuerwehren-und-anwohner-gefahrdet-909214, zuletzt abgerufen am 02.02.2022 um 23 Uhr.
12 Vgl. https://www.mainpost.de/regional/schweinfurt/windpark-obbach-masteranlage-verlor-getriebeoel-art-10368938, zuletzt abgerufen am 02.02.2022 um 23:05 Uhr.
13 Vgl. https://www1.wdr.de/nachrichten/westfalen-lippe/windrad-fluegel-gronau-abgebrochen-100.html, zuletzt abgerufen am 02.02.2022 um 23:20 Uhr.
14 Vgl. https://vernunftkraft-nrw.blogspot.com/2022/01/pressemitteilung-012022-vernunftkraft.html, zuletzt abgerufen am 02.02.2022 um 23:45 Uhr.