Landeserstaufnahme (LEA), Notunterkunft (NU), Erstaufnahme für unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA), 4 neue kommunale Unterkünfte und jetzt noch eine Zentrale Unterbringungseinrichtung (ZUE)? Warum überfordert die Landesregierung die Stadt Bochum?

Kleine Anfrage
vom 22.11.2023

Kleine Anfrage 2916

der Abgeordneten Enxhi Seli-Zacharias und Christian Loose AfD

Landeserstaufnahme (LEA), Notunterkunft (NU), Erstaufnahme für unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA), 4 neue kommunale Unterkünfte und jetzt noch eine Zentrale Unterbringungseinrichtung (ZUE)? Warum überfordert die Landesregierung die Stadt Bochum?

Nachdem die Stadt Bochum erst vor wenigen Wochen die aus kommunalen Mitteln errichtete Notunterkunft am Standort „Auf dem Esch 3“ (Kapazität: 300 Personen) an das Land NRW zur Nutzung als Notunterkunft des Landes vermietet hat, sind jetzt gleich 5(!) neue Unterbringungseinrichtungen vorgesehen. Das geht aus einer aktuellen Vorlage der Verwaltung der Stadt Bochum hervor.1

Am Standort „Auf der Heide 32“ sollen zukünftig 300 Personen unterkommen. Hierbei handelt es sich um eine bestehende Fläche des kommunalen Krisenmanagements (KKM) der Stadt Bochum. Neu hinzukommen sollen kommunale Unterbringungseinrichtungen an den Standorten „Bövinghauser Hellweg 94“ für 160 Personen und „Kemnader Str. 437“ für weitere 120 Personen. Zusätzlich zu diesen Planungen ist die Stadt Bochum auf der Suche nach einem weiteren Standort im Bezirk Südwest.

Für die zusätzlichen kommunalen Einrichtungen wurde jetzt in einem ersten Schritt investive Mittel in Höhe von 750.000 Euro beantragt. Aus diesen Mitteln soll allerdings nur die Detailplanung sowie die Konkretisierung der Kostenschätzung zur Herrichtung der Flächen und Anschaffung von Modulbauten finanziert werden.

Für die Herrichtung der momentan drei kommunalen Flächen und für die Beschaffung und den Aufbau der Modulbauten kalkuliert die Stadt derzeit mit Kosten in Höhe von weiteren 25 Mio. Euro. Hinzu kommen dann im laufenden Betrieb die Kosten für die Versorgungs-, Verpflegungs- und Sicherheitsdienstleister.

Wie aus der Vorlage hervorgeht, kalkuliert das Landesministerium für Flucht und Integration für 2024 mit weiteren 70.000 Zugängen allein für NRW – davon 1.400 für Bochum.

Weiterhin geht aus der Vorlage hervor, dass auch das Land NRW in Bochum expandieren möchte. So plant man eine weitere Unterbringungseinrichtung am Standort „Grabelohstr. 31“. Hierbei handelt es um eine ehemalige Senioreneinrichtung, die über 100 Einzel- und 24 Doppelzimmer verfügte. Es ist daher von weiteren ca. 300 Personen auszugehen.

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Wie ist der aktuelle Planungsstand in Bezug auf die Errichtung einer Landesunterkunft am Standort „Grabelohstr. 31“ in Bochum? (Bitte in diesem Zusammenhang auch angeben, wann die Unterbringungseinrichtung eröffnet werden soll)
  2. Wie viele Personen sollen hier nach aktuellem Stand untergebracht werden?
  3. Wann sollten bzw. sollen die betroffenen Anwohner informiert werden?
  4. Inwiefern sollen die betroffenen Anwohner – in Abstimmung mit der Stadt Bochum – noch in den Entscheidungsprozess eingebunden werden – beispielsweise durch einen Bürgerentscheid?
  5. Welche baulichen Maßnahmen sind am Standort „Grabelohstr. 31“ vor einer möglichen Inbetriebnahme noch erforderlich? (Bitte in diesem Zusammenhang auch die voraussichtlichen Kosten benennen)

Enxhi Seli-Zacharias
Christian Loose

 

MMD18-6868

 

1 Vgl. https://bochum.ratsinfomanagement.net/Beschlussvorlage_der_Verwaltung_20232899.pdf


Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 2916 mit Schreiben vom 12. Januar 2024 namens der Landesregierung beant­wortet.

  1. Wie ist der aktuelle Planungsstand in Bezug auf die Errichtung einer Landesunter-kunft am Standort „Grabelohstr. 31“ in Bochum? (Bitte in diesem Zusammenhang auch angeben, wann die Unterbringungseinrichtung eröffnet werden soll)

Derzeit werden finale Abstimmungen mit der Stadt Bochum sowie dem Eigentümer durchge­führt. Eine Inbetriebnahme ist zum Ende des 1. Quartals 2024 geplant.

  1. Wie viele Personen sollen hier nach aktuellem Stand untergebracht werden?

Die Kapazitätsgröße erfolgt ebenfalls in enger Abstimmung mit der Kommune. Vorgesehen ist eine Kapazität von 300 Personen.

  1. Wann sollten bzw. sollen die betroffenen Anwohner informiert werden?
  2. Inwiefern sollen die betroffenen Anwohner – in Abstimmung mit der Stadt Bochum – noch in den Entscheidungsprozess eingebunden werden – beispielsweise durch einen Bürgerentscheid?

Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Voraussichtlich im Januar oder Februar 2024 wird eine Bürgerinformationsveranstaltung statt­finden.

  1. Welche baulichen Maßnahmen sind am Standort „Grabelohstr. 31“ vor einer mög­lichen Inbetriebnahme noch erforderlich? (Bitte in diesem Zusammenhang auch die voraussichtlichen Kosten benennen)

In der Liegenschaft sind wenige bauliche Herrichtungsmaßnahmen notwendig, welche durch den Vermieter durchgeführt werden.

 

MMD18-7713