Kleine Anfrage 5216
der Abgeordneten Christinan Loose und Enxhi Seli-Zacharias AfD
Landesregierung chartert Airbus A321 zur Dublin-Rücküberstellung von 7 Personen nach Sofia – Aus welchem Haushaltstitel wurden die CO2-Emissionen kompensiert?
Am 11. Februar hat das Land NRW sieben Asylsuchende mit einem ersten selbst organisierten Charter-Abschiebeflug nach Bulgarien überstellt. Wie uns zugetragen wurde, handelte es sich bei dem Sonderflug nach Sofia um einen Airbus A 321 (Kennzeichnung: OY-RUU), welcher aktuell von der Fluggesellschaft ‚Danish Air Transport‘ betrieben wird.1
Die Landesregierung behauptet in Sachen „Klimaschutz“ Vorreiter sein zu wollen. So sorgt dann ein solcher Flug für Irritationen, da Flugzeuge dieses Typs je nach Ausstattung für bis zu 220 Passagiere ausgelegt sind und somit in nicht unerheblichem Umfang CO2-Emissionen emittiert wurden.
Bei 7 abzuschiebenden Personen hätte die Landesregierung ein wesentlich kleineres Fluggerät chartern können. Selbst bei 2 begleitenden Bundespolizisten pro abzuschiebender Person hätte ein Fluggerät mit max. 30 Plätzen den Anforderungen genügt.
Bei einem vollbesetztem Airbus A 321 würde die emittierte CO2-Menge pro Fluggast 0,357 t für den einfachen Flug von Düsseldorf nach Sofia betragen. Ausgehend von lediglich 7 abzuschiebenden Personen und je 2 begleitenden Bundespolizisten würden sich die Pro-Kopf-Emissionen dieses Fluges dramatisch erhöhen, insbesondere da für die begleitenden Bundespolizisten neben dem Hinflug (Flugnr. DNU 3271) auch ein Rückflug (DNU 6272) erforderlich wurde.
Hinzu kommt die Frage, inwiefern es sich bei den Flügen Billund–Düsseldorf (DNU 951; von der Basis der Fluggesellschaft Danish Air Transport) am 11.02.2025 sowie Düsseldorf–Billund (DNU 952), ebenfalls am 11.02.2025, um Leerflüge handelte, oder ob diese Flüge zum regulären Transport von Passagieren genutzt wurden.
Wir fragen daher die Landesregierung:
- Inwiefern wurden, nach Kenntnis der Landesregierung, die aufgeführten Flüge Billund– Düsseldorf und zurück als reguläre Flüge zur Beförderung von Passagieren genutzt?
- Wie viele Personen waren, nach Kenntnis der Landesregierung, – abgesehen von den Piloten – neben den abzuschiebenden Personen auf dem Flug Düsseldorf–Sofia und zurück an Bord des gecharterten Flugzeugs, sprich: insbesondere wie viele begleitende Bundespolizisten?
- In welchem Umfang wurden durch die Flüge Düsseldorf–Sofia und zurück sowie, sofern es sich um einen reinen Zubringerflug (ohne Passagiere) handelte, Billund–Düsseldorf und zurück CO2-Emissionen emittiert? (CO2-Emissionen bitte in Tonnen angeben)
- In welchem Umfang hat die Landesregierung in Verbindung mit dem Abschiebeflug nach Sofia diese CO2-Emissionen kompensiert? (Bitte den kompensierten Betrag in Tonnen CO2 und in Euro angeben)
- Über welchen Haushaltstitel wurde diese Kompensierung verrechnet? (Bitte Haushaltskapitel und Haushaltstitel angeben)
Christian Loose
Enxhi Seli-Zacharias
1 Vgl. https://www.airfleets.net/ficheapp/plane-a321-878.htm
Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 5216 mit Schreiben vom 23. April 2025 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie beantwortet.
- Inwiefern wurden, nach Kenntnis der Landesregierung, die aufgeführten Flüge Billund–Düsseldorf und zurück als reguläre Flüge zur Beförderung von Passagieren genutzt?
- Wie viele Personen waren, nach Kenntnis der Landesregierung, – abgesehen von den Piloten – neben den abzuschiebenden Personen auf dem Flug Düsseldorf– Sofia und zurück an Bord des gecharterten Flugzeugs, sprich: insbesondere wie viele begleitende Bundespolizisten?
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 und 2 gemeinsam wie folgt beantwortet:
Auf dem Flug waren nach Kenntnis der Landesregierung neben den sieben zu überstellenden Personen sogenannte Personenbegleiter-Luft der Bundespolizei, ein Arzt und eine Dolmetscherin anwesend.
Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass die Organisation des für die Chartermaßnahme zur Verfügung gestellten Flugzeuges in der Zuständigkeit der Bundespolizei und somit außerhalb der Einflusssphäre der Landesregierung lag und somit keine weiteren Erkenntnisse über weitere Passagiere vorliegen.
- In welchem Umfang wurden durch die Flüge Düsseldorf–Sofia und zurück sowie, sofern es sich um einen reinen Zubringerflug (ohne Passagiere) handelte, Billund– Düsseldorf und zurück CO2-Emissionen emittiert? (CO2-Emissionen bitte in Tonnen angeben)
- In welchem Umfang hat die Landesregierung in Verbindung mit dem Abschiebe-flug nach Sofia diese CO2-Emissionen kompensiert? (Bitte den kompensierten Betrag in Tonnen CO2 und in Euro angeben)
- Über welchen Haushaltstitel wurde diese Kompensierung verrechnet? (Bitte Haushaltskapitel und Haushaltstitel angeben)
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 3 bis 5 gemeinsam wie folgt beantwortet:
Es wird zunächst auf die Antwort zu Fragen 1 und 2 verwiesen. Spezifische Daten zu den CO2-Emissionen der in der Anfrage bezeichneten Flüge, die zugleich Grundlage für etwaige Kompensationen wären, wurden durch die Landesregierung vor diesem Hintergrund nicht erhoben und stehen daher nicht zur Verfügung.
Auch eine Kompensierung erfolgte angesichts dessen durch die Landesregierung nicht.