Messstationen in NRW – werden die Stickoxid-Werte künstlich hochgerechnet?

Kleine Anfrage
vom 21.03.2018

Kleine Anfrage 894
der Abgeordneten Christian Loose, Dr. Christian Blex und Nic Peter Vogel AfD

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Am 08. März 2018 berichtete der Münchener Merkur in der Diesel-Debatte über eine Messstation auf der Sonnenstraße, Ecke Schwanthalerstraße. Die dreifache Verkehrskreuzung zeichnet sich durch mehrere Fahrspuren in verschiedenen Himmelsrichtungen aus.

Das Bayerische Landesamt für Umwelt hat hier eine Messstation aufgestellt, die nur noch durch den Gehsteig vom Kreuzungsrand getrennt ist. Der Mindestabstand von 25 Meter zum Fahrbandrand der verkehrsreichen Kreuzung wird hier unterschritten. Die bayerische Behörde hat hier eigenmächtig die Kontrollbedingungen der Abgas-Emissionen über die europäischen Regelungen hinaus verschärft.

Außerdem heißt es in der europäischen Verordnung: „Der Luftstrom um den Messeinlass darf in einem Umkreis von mindestens 270 Grad nicht beeinträchtig werden“. Lange geschlossene Häuserfassaden verhindern die Luftzirkulation, und sorgen somit für eine Verfälschung der Messergebnisse.

Die deutsche Verordnung hingegen sieht für Probenahmestellen einen Freiraum von 270 Grad oder 180 Grad vor.

Darüber hinaus schneidet Deutschland bei der Luftreinhaltung, im direkten Vergleich zu anderen europäischen Ländern, als Spitzenreiter ab.

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Wie viele Messstationen hat jedes EU-Mitgliedsland für die Ermittlung der Luftverschmutzung durch den Straßenverkehr aufgestellt?
  2. Wie groß ist der Abstand zum Fahrbahnrand für jede Messstation in NRW?
  3. Wie groß ist der Beeinträchtigungswinkel für jede Messstation in NRW?
  4. Über wie viele Messstation in NRW ragt ein Objekt (wie z. B. ein Baum)?
  5. Was hält die Landesregierung von den Plänen der Stadt Essen, für die bessere Belüftung von schadstoffbelasteten Straßen (wie z. B. entlang der B224 im Essener Norden) ungenutzte Gebäudezeilen abzureißen?

Christian Loose
Dr. Christian Blex
Nic Vogel

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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,

namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage 894 im Einvernehmen mit dem Minister für Verkehr wie folgt:

  1. Wie viele Messstationen hat jedes EU-Mitgliedsland für die Er­mittlung der Luftverschmutzung durch den Straßenverkehr aufge­stellt?

Hierüber liegen der nordrhein-westfälischen Landesregierung keine In­formationen vor.

  1. Wie groß ist der Abstand zum Fahrbahnrand für jede Messstati­on in NRW?
  2. Wie groß ist der Beeinträchtigungswinkel für jede Messstation in NRW?
  3. Über wie viele Messstation in NRW ragt ein Objekt (wie z. B. ein Baum)?

Die Fragen 2, 3 und 4 werden wegen des Sachzusammenhangs ge­meinsam beantwortet.

Die gesetzlichen Anforderungen für die Aufstellung von Messeinrichtun­gen zur Beurteilung der Luftqualität sind in der neununddreißigsten Ver­ordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (39.B1mSchV) in Umsetzung der EU-Luftqualitätsrichtlinie 2008/50/EG festgelegt. Der Begriff des „Beeinträchtigungswinkels“ wird weder in der 39. BlmSchV noch in der Richtlinie 2008/50/EG genannt.

Die Luftqualitäts-Messstationen sind entsprechend den Anforderungen der 39. BlmSchV zu positionieren. Die LANUV-Messstationen sind in der im Internet verfügbaren Datenbank des LANUV mit Foto, Beschrei­bung und Lageplan dokumentiert:

https://www.lanuv.nrw.de/umwelt/luft/imrnissionen/messorte-und-werte/

Im Rahmen der Fachgespräche über die Fortschreibung der Luftreinhal-tepläne diverser Kommunen des Landes prüft das Ministerium auch die bisherige Auslegung der rechtlichen Rahmenbedingungen, u.a. der Messstandorte.

Die Problematik der rechtskonformen Aufstellung von Messstationen nach den europäischen Vorgaben stellt sich bundesweit. Die Verkehrs­ministerkonferenz hat bei ihrer Frühjahrstagung am 20. April 2018 in Nürnberg die Anregung des Bundesverkehrsministeriums zu einer koor­dinierten bundesweiten Validierung der Messstationen nach einheitli­chen Kriterien ausdrücklich begrüßt.

  1. Was hält die Landesregierung von den Plänen der Stadt Essen, für die bessere Belüftung von schadstoffbelasteten Straßen (wie z.B. entlang der B 224 im Essener Norden) ungenutzte Gebäudezei­len abzureißen?

Im „Rahmenplan Gladbecker Straße“ wurden durch die Essener Stadt­verwaltung verschiedene Szenarien aufgezeigt, die darauf abzielen, die Wohn- und Lebensverhältnisse durch städtebauliche und verkehrliche Maßnahmen zu verbessern. Mit den angedachten Maßnahmen, die die Stadt Essen im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung durchführt, soll entsprechend eine städtebauliche Aufwertung des Untersuchungs­gebiets erreicht werden. Eine der angedachten Maßnahmen ist die Zu­rücksetzung der Straßenrandbebauung an der Gladbecker Straße. So­fern sich mit diesem Konzept — über die grundsätzlich anzustrebende Reduzierung der Emissionen direkt an der Quellen hinaus — positive Effekte auf die Luftqualität ergeben, ist dies grundsätzlich begrüßens­wert.

 

Mit freundlichen Grüßen

Christina Schulze Föcking