Mit uns wird NRW Stärke zeigen: Die Clankriminalität endlich ganzheitlich bekämpfen – Neue Clans an ihrer Entstehung hindern – Unsere freiheitliche Ordnung verteidigen

Antrag
vom 15.08.2023

Antrag

der Fraktion der AfD

Mit uns wird NRW Stärke zeigen: Die Clankriminalität endlich ganzheitlich bekämpfen Neue Clans an ihrer Entstehung hindern Unsere freiheitliche Ordnung verteidigen

I. Ausgangslage

Verdrängung bezeichnet in der psychoanalytischen Theorie einen Abwehrmechanismus, der innerseelische oder zwischenmenschliche Konflikte reguliert, indem tabuisierte oder bedrohli­che Sachverhalte oder Vorstellungen von der bewussten Wahrnehmung ferngehalten wer-den.1 Mit Blick auf bestimmte Themen in diesem Land kann man den Eindruck erhalten, dass bei vielen Volksvertretern der etablierten Politik dieser Mechanismus einsetzt. Geht es nämlich um Clankriminalität und die Organisierte Kriminalität, scheinen die meisten Politiker dieses Landes die Realität auszublenden und Warnrufe zu überhören. Schon 2019 hat der nordrhein-westfälische AfD-Abgeordnete Markus Wagner nicht nur auf die bestehenden Probleme Be­zug genommen, die durch die Clankriminalität vorherrschen, sondern ebenfalls auf zukünftige Entwicklungen hingewiesen:

„Es geht heute alles noch viel schneller als in den 80ern, weil seit 2015 so schnell so viele von den Falschen ohne Steuerung und Begrenzung in unser Land gelassen wurden und bis heute werden. Die alten und neuen Clans erhalten also ständig neuen personellen Nachwuchs. Denn – damit sind wir bei der nächsten Problemstufe – die Clans aus dem Libanon bekommen nun zunehmend Konkurrenz durch syrische, irakische, albanische und nigerianische Mafiaclans. Waren vor allem die afrikanischen Migranten, die nach 2015 von Frau Merkel und den alten Parteien ins Land geholt wurden, zunächst an der Front als Kleindealer für die Araber unter­wegs, kommt es nun zunehmend zu Abkopplungsprozessen.“2

Um die besondere Eilbedürftigkeit, dass die Politik nun endlich konsequent handeln müsse, zu betonen, verwies der Abgeordnete Wagner zusätzlich auf die Ausführungen im Lagebild des LKA zur Clankriminalität auf Seite 24 unter „Perspektiven“:

„Die kriminellen Angehörigen türkisch-arabischstämmiger Familienverbände sehen sich in den letzten Monaten einem Verdrängungswettbewerb um kriminelle Märkte ausgesetzt, der durch Personen mit Herkunft aus Syrien bzw. dem Irak forciert scheint. Diese konkurrierenden Grup­pierungen werden – auch vor dem Hintergrund teilweise aktueller Kriegserfahrungen – im Mi­lieu als besonders durchsetzungsstark und gewalttätig wahrgenommen.“3

Selbstverständlich wurden diese Warnungen von den anderen Parteien nicht ernst genom­men, nur müde belächelt und mal wieder als fremdenfeindlich und rassistisch deklariert. Das Prinzip der Verdrängung setzte ein und schon waren die Probleme gelöst.

Gerade der jüngste Vorfall, bei dem rivalisierende Clans im Ruhrgebiet auf offener Straße ihre Machtkämpfe ausgetragen haben, hat erneut die bestehenden Missstände in unserem Land offengelegt. Er beweist, dass die AfD mit ihren Prognosen richtig lag und die anderen Parteien erst durch ihre Inaktivität massiv dazu beigetragen haben. Daher verwundert es auch nicht, dass sich Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul (CDU) zu den gewalttätigen Aus­einandersetzungen im Juni dieses Jahres überrascht gab:

„Wir wissen, dass bei den jüngsten Auseinandersetzungen in Castrop-Rauxel und Essen nicht nur türkisch-arabischstämmige Personen, sondern auch Leute aus Syrien dabei waren. Des­halb schauen wir uns jetzt genau an, ob wir unser Lagebild Clan-Kriminalität an der Stelle erweitern müssen.“4

Ein Offenbarungseid, der zeigt, dass die Politik die Entwicklung der vergangenen Jahre völlig verschlafen hat, obwohl explizit darauf hingewiesen worden ist. Im April 2021 hat die AfD-Fraktion in Nordrhein-Westfalen einen Antrag eingebracht, der vorsah, neue Zuwandererclans in das Lagebild aufzunehmen sowie regionale Verteilungskonflikte und Statistiklücken zu be­leuchten. Denn eine Weiterentwicklung der Lagebilder zur Clankriminalität war bereits damals dringend notwendig.5 Aber auch dieser Antrag wurde von allen anderen Fraktionen abgelehnt. Die SPD-Abgeordnete Sonja Bongers sprach sich vehement gegen diesen Antrag aus, da er NRW „dem Ziel einer effektiven und wirksamen Bekämpfung von Clankriminalität und der ge­samten Kriminalität nicht näher“ bringt, sondern „im Gegenteil in jeder Hinsicht hinderlich und schädlich“ ist.6 Dass diese Einschätzung mal wieder an der Realität vorbeiging und ausschließ­lich auf parteipolitisches Gehabe zurückzuführen ist, schadet der eigentlichen Sache enorm. Die daraus resultierenden Konsequenzen wurden den verträumten Politikern der etablierten Parteien im Juni dieses Jahres eindrucksvoll dargelegt.

Zum einen zeigten die Auseinandersetzungen in Castrop-Rauxel und Essen eine neue Quali­tät der Missachtung des Rechtsstaats und waren ein Beleg für eine gescheiterte Integrations-und Migrationspolitik. Zum anderen zeigte die Reaktion des Bürgermeisters von Castrop-Rauxel, Rajko Kravanja (SPD), dass man weiterhin die bestehenden Probleme nicht sehen möchte und die Realität völlig ausblendet. Die von ihm getätigte Aussage, die Schlägerei in seiner Stadt fand nicht in einem Problemviertel statt und darüber hinaus gebe es solche auch gar nicht, ist schlichtweg gelogen und gefährlich.7

Anstatt dass Kravanja, immerhin Bürgermeister einer Mittelstadt, direkt explizit darauf hinweist, dass derartige Tumultlagen eine besorgniserregende Entwicklung in unserem Land darstellen, dass der Rechtsstaat mal wieder versagt hat und friedliebende Bürger in Gefahr gebracht wur­den, weil rund 80 Personen mit Messern, Knüppeln und Macheten aufeinander losgegangen sind, wird nur beschwichtigt:

„Es sind immer punktuelle Dinge, die uns da zu schaffen machen. Aber die haben Sie in jeder Stadt, und insofern ist es eben eher ein bundesrepublikanisches Problem.“8

Solch einer Aussage muss ganz klar und vehement widersprochen werden. Noch ist es defi­nitiv kein Problem einer jeden Stadt in Deutschland, dass sich hunderte Personen, hauptsäch­lich Männer aus türkisch-libanesischen und syrischen Clanfamilien, im öffentlichen Raum tref­fen und bekämpfen, sodass sie nur durch einen Großeinsatz der Polizei gestoppt werden kön­nen. Was sehr wohl ein Problem ist, das man in jeder Stadt vorfinden kann, ist, dass dem Phänomen der Organisierten Kriminalität und der damit verbundenen Gewaltausbrüchen von Clans nicht entschieden und wirksam Einhalt geboten wird. Sollte die Politik auch weiterhin nach dem Vogel-Strauß-Prinzip agieren und offensichtliche Tatsachen bewusst kleinreden o­der gar negieren, wird sich das Problem der Clankriminalität in der geografischen Fläche ver­größern. Dies hätte unweigerlich zur Folge, dass die Aussage des Castrop-Rauxeler Bürger­meisters Kravanja doch noch an Wahrheitsgehalt gewinnt.

Neben (kommunalen) Politikern sind es aber auch die Medien, die einen entscheidenden An­teil dazu beitragen, dass Sachverhalte verzerrt dargestellt werden. Nachdem es in Castrop-Rauxel an einem Donnerstagnachmittag zu einer Massenschlägerei mit einer lebensgefährlich verletzten Person kam, verlagerte sich der Streit am darauffolgenden Freitagabend in die Es­sener Innenstadt. Erneut gab es bei einer Massenschlägerei Verletzte, darunter auch Polizis­ten. Erneut wurden zahlreiche Messer und Macheten und sogar eine Maschinenpistole sicher­gestellt. Und obwohl einige Medien davon berichteten, dass beide Auseinandersetzungen in einem Zusammenhang stehen, versicherte das ZDF weiterhin, dass es „keine Hinweise auf einen kriminellen Hintergrund“ gebe. Darüber hinaus gibt es auch „Clans“, die ein „tragendes Element der Gesellschaft“ seien.9 Getreu dem Motto: Es kann nicht sein, was nicht sein darf.

Daher ist es wenig verwunderlich, dass sogar laut geäußerte Kritik von Personen, die dem Justizapparat angehören, einfach verhallt:

„Da stehen sie, junge Männer in Gruppen vor runtergekommenen Geschäften. Sie fallen sofort durch ihr Machogehabe auf. Als sie den Streifenwagen sehen, grinsen und winken sie. Es ist keine Freundlichkeit, sondern Häme. Sie fühlen sich überlegen, in ihrer Gruppe stark. […] Ein Polizist muss immer damit rechnen, plötzlich einer Überzahl von aggressiven jungen Männern gegenüberzustehen. Ihr Hass trifft aber nicht nur die Ordnungshüter, sondern alles, was für den Staat gehalten wird: Sozialarbeiter, Ordnungsamt, Feuerwehr, sogar Sanitäter […] Die Polizisten, die hier ihren Dienst tun müssen, fühlen sich alleingelassen – von der Politik, vom Rechtsstaat.“10

So schilderte der ehemalige Vorsitzende des deutschen Richterbundes, Jens Gnisa, schon im Jahre 2017 seine Eindrücke und Erlebnisse, als er mit Polizeischutz im Duisburger Stadtteil Marxloh unterwegs war. Dieser Stadtteil ist vor Jahren zu dem geworden, was viele Bürger als „No-go-Area“ bezeichnen – ein Viertel, in dem der Rechtsstaat den Kampf um die öffentliche Ordnung zu verlieren droht oder bereits verloren hat. Duisburg Marxloh steht sinnbildlich für das Bild, das sich entwickelt, wenn sich der Rechtsstaat aus dem Kampf gegen die Clankrimi-nalität zurückzieht. Experten gingen Mitte 2020 davon aus, dass allein in Duisburg rund 2.800 Personen gut 70 Großfamilien angehören und dass rund ein Drittel aller Mitglieder dieser Clans bereits bei der Polizei aktenkundig ist. Eine besorgniserregende Entwicklung, die von Seiten der Politik zwar wahrgenommen, aber größtenteils negiert und auch sofort ignoriert wird.11

Mit Blick auf die Banden- und Clankriminalität wird deutlich, dass es sich dabei um Organisierte Kriminalität, mafiöse Strukturen und patriarchalische Verbrecherclans handelt, die seit Jahr­zehnten ungehinderten Einzug in unser Land halten und daran ganz offensichtlich auch wei­terhin nicht gehindert werden. Das Ergebnis ist beängstigend:

„In einigen deutschen Städten sind rechtsfreie Räume entstanden. Ganze Straßenzüge und Stadtviertel, in denen Clans und Großfamilien hausen und herrschen, in denen deutsches Recht und Gesetz keine Gewalt mehr zu haben scheinen. Viertel, in denen der Rechtsstaat den Kampf um die öffentliche Ordnung zu verlieren droht – mitten in Deutschland.“12

Insbesondere die kriminellen Aktivitäten dieser Clans stellen eine immer größere Gefahr für dieses Land dar. Sie geraten meist wegen Delikten wie Sozialbetrug und Autoschieberei, ille­galem Glücksspiel und Schutzgelderpressung bis hin zu Drogen- und Menschenhandel ins Visier der Ermittler. Unverhohlen machen die Clans deutlich, dass sie diesen Staat und damit die Polizei, Recht und Gesetz ablehnen. Es war ihnen sogar möglich, ein eigenes „Friedens-richtersystem“ aufzubauen und zu etablieren, das Streitigkeiten innerhalb der Familien oder zwischen den Clans beilegen soll. Die deutsche Justiz spielt dabei selbstverständlich keine Rolle. Die Großfamilien, die vor allem aus dem arabischen Raum sowie aus Osteuropa stam­men, sind streng hierarchisch und mafiaähnlich aufgebaut und organisiert. Die Clanspitze bil­det ein patriarchalisches Oberhaupt, das den weltlichen und religiösen Mittelpunkt des Clans darstellt, der wiederum eigene ideologische Keimzellen enthält. Die gelebte Ideologie wirkt sich zutiefst toxisch auf die Gesellschaft aus. Die Clanstrukturen sind dergestalt geschaffen, dass in sie hineingeborene Kinder so gut wie keine Möglichkeiten zum Ausstieg haben. Durch ein strenges System mit drakonischen Strafen und der Drohung der sofortigen Verstoßung und Ächtung abtrünniger Mitglieder, wird die Familie zusammengehalten. Die Biografie der einzelnen Familienmitglieder ist insofern schon vorgezeichnet. Die älteren Mitglieder planen unter anderem Einbrüche und Diebstähle, die noch jungen Mitglieder führen diese Pläne dann aus.13

Dass die Clans bereits Kinder beziehungsweise Jugendliche für ihre kriminellen Handlungen einsetzen, hat damit zu tun, dass auf diese Weise die Vorzüge des deutschen Rechtsstaates genutzt werden. Täter, die noch nicht das vierzehnte Lebensalter erreicht haben, sind nämlich keinesfalls strafmündig. Sollte dennoch der Fall eintreten, dass ältere Clanmitglieder inhaftiert oder sogar angeklagt werden, kommt es nicht selten vor, dass man sich gegenseitig Alibis gibt, Staatsanwälte, Richter und Polizeibeamte, aber auch Zeugen oder Mitwisser bedroht.14

Die Hauptstadt Berlin zeigt eindrucksvoll, wie gefährlich und mächtig zugleich Clans in den letzten Jahrzehnten geworden sind. Seit den 1970er Jahren haben sich dort rund ein Dutzend arabisch-stämmiger Großfamilien niedergelassen, die für rund ein Viertel aller in der Stadt verübten Verbrechen verantwortlich sind. Die Politik hat in all der Zeit tatenlos dabei zuge­schaut, wie diese Familien Kieze unter ihre Kontrolle brachten und ein weitverzweigtes System aus Geschäften zur Geldwäsche aufbauten.15

Wenn die Politik in seltenen Fällen Handlungsstärke und ein beherztes Durchgreifen signali­sieren wollte, wurden diese Versuche meist schon im Keim erstickt. Als die CDU mit dem Slogan „Damit kriminelle Clans nicht Ferrari fahren, sondern Mercedes“ für härtere Strafen gegen Geldwäsche warb, wurde der dazu entworfene Werbeclip nach nur wenigen Tagen wie­der gelöscht. Der Vorwurf lautete mal wieder Rassismus, denn das Video zeigte zwei augenscheinlich arabischstämmige Männer in einem Ferrari, der im nächsten Moment von einem Mercedes-Mannschaftswagen der Polizei überholt wurde.16

Es ist ein Beispiel unter vielen, das deutlich macht, dass in Deutschland lieber eine völlig ver­fehlte Rassismus-Debatte geführt wird, als entschlossen gegen verhärtete Machtstrukturen etablierter Clans vorzugehen, diese zu zerschlagen und den Rechtsstaat wieder durchzuset­zen. Dass Clankriminalität größtenteils von Ausländern beziehungsweise Menschen mit Mig-rationshintergrund ausgeht, ist evident. Dennoch gibt es zu viele Multi-Kulti-Romantiker und Realitätsverweigerer, die lieber Begriffe wie „Rechtspopulismus“ oder „Rassismus“ benutzen. Dadurch werden bestehende Probleme nicht gelöst, sondern vielmehr verstärkt. Mitgliedern aller Clanfamilien, die diesen Diskurs mitbekommen, wird dadurch signalisiert, dass ihnen keine Konsequenzen drohen.17 Somit steigt die Zahl der Straftaten von Jahr zu Jahr, wie auch die Zahl der Clans und ihrer Mitglieder: So konnten insbesondere Syrer im Laufe der letzten Jahre neue Clan-Strukturen in Deutschland aufbauen, wodurch sie in die Lage versetzt wur­den, den Kampf mit etablierten Clans aufzunehmen.

Wie bereits die Bundestagsfraktion der AfD in einem Antrag zur Bekämpfung der Clankrimina-lität darlegte, ist die Grundlage für den erfolgreichen Kampf gegen Clankriminalität „neben einem dringend notwendigen personellen, finanziellen und technischen Ausbau der Ermitt-lungs- und Strafverfolgungsbehörden zunächst vorhandenes Wissen über deren Strukturen, Personenpotentiale und Wirken. Nur so kann der erfolgreiche Kampf gegen Clankriminalität, verbunden mit dem festen Willen einer Problembewältigung, geführt werden.“18

Gelegentlich observiert die Polizei Clan-Kriminelle in ihrem Auto, so die Tageszeitung Die Welt. Das darf sie, also die Polizei, nur, wenn der Verdacht auf eine Straftat vorliegt. „Solche Observationen sind sehr wichtig. Mit etwas Glück fährt der beobachtete Clan-Kriminelle zu einem Hintermann – und führt die Beamten zu einem großen Fisch“, erzählt Erich Rettinghaus, der Landesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG). Sollten die Polizisten während der Verfolgung jedoch entdecken, dass der Kriminelle keinen Führerschein besitzt, „müssten sie die Observation abbrechen und ihn stoppen. Denn Fahren ohne Führerschein ist verboten.“ Und Polizisten seien verpflichtet, jede Straftat sofort zu unterbinden.

Mit diesem Beispiel will Rettinghaus verdeutlichen, wie mangelhaft die Möglichkeiten der NRW-Polizei im Kampf gegen organisierte Kriminelle seien. „Wären die observierenden Be­amten dagegen vom Verfassungsschutz“, setzt Rettinghaus seine fiktive Fallschilderung fort, „dürften sie über den fehlenden Führerschein hinwegsehen, könnten die Verfolgung fortsetzen – und womöglich Strippenzieher überführen.“19

Wie wir als AfD-Fraktion, sehen das auch die Experten und fordern deshalb, den Verfassungs­schutz in NRW endlich auf die organisierte Kriminalität und insbesondere auf kriminelle Clans anzusetzen. Die Möglichkeit „zur Ausleuchtung der undurchsichtigen Milieus arabisch- oder türkischstämmiger Clans würde dadurch enorm verbessert“, argumentiert Rettinghaus. Innen­minister Reuls Politik permanenter Nadelstiche gegen die Clans sei zwar gut, nachhaltige Er­folge seien bislang aber nicht zu verzeichnen, hatte zuvor Sebastian Fiedler (Anm. d. Verf.: damaliger Bundesvorsitzender des Bunds Deutscher Kriminalbeamter [BDK]), gemahnt. Es sei „abwegig“, dass „Inlandsnachrichtendienste bei Gefahren durch organisierte Kriminalität die Augen und Ohren verschließen“ müssen.20

Berlin und andere betroffene Bundesländer sollten die Beobachtung und Bekämpfung von Or­ganisierter Kriminalität „zusätzlich in die Aufgabenfelder der Verfassungsschutzämter einbe­ziehen“, schlägt der BDK-Bundesvorstand in einem 30-seitigen Positionspapier vor.

Das Verhalten krimineller Großfamilien sei ein „Paradebeispiel für misslungene Integration“, heißt es in dem Papier „Clankriminalität bekämpfen: strategische Ausrichtung – nachhaltige Erfolge“. Es gehe jedoch um eine grundsätzliche Verbesserung bei der Bekämpfung organi­sierter Kriminalität, „das umfasst nicht nur Clans“, sagte der BDK-Vorsitzende Sebastian Fied­ler der Deutschen Presse-Agentur. Eine Aufweichung der verschiedenen Befugnisse von Ge­heimdiensten und Polizei sei damit „ausdrücklich nicht verbunden“.

In Berlin versuchten kriminelle Großfamilien, die Sicherheitskräfte einzuschüchtern. „Reifen von Dienst- und Privatfahrzeugen wurden aufgeschlitzt.“21

Die AfD war die erste Fraktion in Nordrhein-Westfalen, die durch eine Kleine Anfrage im Ja­nuar 2020 wissen wollte, ob Mitglieder krimineller Clans Polizeibeamte und Mitarbeiter städti­scher Verwaltungen bedrohen. Die Landesregierung musste schmallippig eingestehen, dass es im Jahre 2019 zu 49 vollendeten Straftaten kam.22

Damit auch in NRW Verfassungsschützer gegen Clan-Kriminelle vorgehen dürfen, müsste der Gesetzgeber in zwei Schritten vorgehen. Erstens muss er die Clans zur OK zählen. Diese Einstufung hat das LKA 2018 vorgenommen, weil die Clans auf Dauer angelegte Strukturen aufbauten, um Straftaten zu begehen. Zweitens müsste der Gesetzgeber feststellen, dass sich solche OK-Phänomene gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richten.

Auch das, sagt CDU-Fraktionsvize Golland, sei nicht schwer: „Die Clans arbeiten an Einfluss­gebieten, in denen die deutsche Rechts- und Verfassungsordnung nicht gilt“. Er verweist ins­besondere auf Essen, die Clan-Zentrale von NRW. Dort beanspruchten die Clans ganze Stra­ßenzüge als „Herrschaftsgebiet“, so warnt Essens Polizeipräsident Frank Richter seit Jahren. Sie bedrohen Polizisten ebenso wie Richter (und Journalisten). Und regelmäßig randalieren sie so gewalttätig im Gerichtssaal, dass schon Verhandlungen abgebrochen werden mussten. „Damit richten sie sich gezielt gegen Fundamente des Rechtsstaates“, so Golland.23

Wir erwarten, dass den Worten der CDU nun endlich Taten folgen. Es ist klar, der Verfas­sungsschutz muss seiner Aufgabe nachkommen dürfen, die Organisierte und damit auch die Clankriminalität endlich auszuleuchten und damit seinen Beitrag zur Bekämpfung dieses Phä­nomens zu leisten.

Regelmäßig gehören Bedrohungen, ein höchstaggressives Auftreten und die Beanspruchung öffentlicher Räume zum Alltagsgebaren von kriminellen Angehörigen türkisch-arabischstäm-miger Clanfamilien. Sie schüchtern die Bevölkerung ein,24 wollen in den für sich selbst bean­spruchten Vierteln ihr eigenes Recht durchsetzen, oder erpressen Inhaber lokaler Geschäfte.

Auch gegenüber städtischen Verwaltungsmitarbeitern verhalten sich Clanmitglieder beson­ders offensiv, um ihren Willen durchzusetzen.25

Aggressionen, Respektlosigkeiten und Gewalt(-bereitschaft) richten sich aber ebenso gegen Einsatzkräfte im Dienst.26 Beispielsweise fahren Clanmitglieder langsam an Polizeistreifen vor­bei und provozieren diese durch Hupen, Gestik und Rufe. Werden dann Personen und Fahr­zeuge kontrolliert, versuchen die Clanmitglieder die Beamten einzuschüchtern. Des Weiteren berichten Polizeibeamte zuweilen von negativen Erfahrungen, die persönlich tiefer gehen, „wenn Clanmitglieder sie bis vor die Haustür verfolgen und sie in den Rückspiegel schauen müssen, weil sie befürchten, verfolgt zu werden.“27 Jüngst berichteten mehrere Medien von besonders drastischen Fällen aus dem Nachbarbundesland Niedersachsen, über die der Os­nabrücker Polizeipräsident sprach:

„Es gab […] Fälle, bei denen nach Einsätzen entweder einem Kollegen auf dem Weg nach Hause nachgefahren wurde oder man bei einem anderen Kollegen mit einem auffälligen Fahr­zeug vor dem Wohnhaus aufgetaucht ist.“28

Ein anderer Polizist sei von einem Clanmitglied angesprochen worden, als er privat mit seinem Sohn Sport in einem Fitnessstudio trieb.29

Eine Kleine Anfrage des AfD-Abgeordneten Marc Vallendar hat Anfang 2021 erschreckende Zahlen für die Bundeshauptstadt Berlin offenbart. So wurden seit 2018 insgesamt 195 sicher­heitsrelevante Vorfälle von Mitarbeitern von Gerichten und Staatsanwaltschaften gemeldet. Zwölf der gemeldeten Vorfälle betrafen Richter oder Staatsanwälte.30

Aber auch in Nordrhein-Westfalen gibt es seit Jahren Meldungen darüber, dass Polizisten ganz gezielt eingeschüchtert werden. So schilderte der ehemalige Polizeipräsident Frank Richter, welchem psychischen Druck die Polizeibeamte ausgesetzt sind:

„Es kommt zum Beispiel vor, dass abends ein dicker Mercedes-AMG vor dem Polizeipräsidium steht und die Insassen einem bestimmten Polizisten einen schönen Feierabend wünschen. Damit sagen die Clans ihm: Pass auf, wir wissen, wer du bist.“31

Der Rheinischen Post sind außerdem anonyme Schilderungen von Polizisten zugegangen, die ebenfalls von Einschüchterungsversuchen und Drohungen berichten. In diesem Zusam­menhang werden unter anderem Bilder der Schulen, auf die die Kinder der Polizisten gingen, auf deren Schreibtisch gelegt. Dieser enorme Druck sorgt zwangsläufig dafür, dass die Beam­ten auch „privat schon öfters in den Rückspiegel [schauen], um zu sehen, ob man verfolgt wird“.32

Die stattgefundenen Auseinandersetzungen im Ruhrgebiet und insbesondere die anstehende Landtagswahl in Hessen Anfang Mai scheinen die Lebensgeister der sonst so trägen Bundes­innenministerin Nancy Faeser (SPD) geweckt zu haben. Vor wenigen Tagen hat die Ministerin ein Diskussionspapier vorgelegt, wonach Rückführungen von Ausländern erleichtert werden sollen. Die kaum wiederzuerkennenden Ambitionen gehen sogar soweit, dass das Papier den Vorschlag enthält, Angehörige sogenannter krimineller Clans oder anderer Gruppierungen der Organisierten Kriminalität auch dann abzuschieben, wenn sie selbst nicht verurteilt worden sind. Bislang gibt es eine vergleichbare Regelung nur für Mitglieder terroristischer Vereinigun-gen.33

Kritik an diesem Vorschlag kam direkt aus Nordrhein-Westfalen. Integrationsministerin Jose­fine Paul (Grüne) missfiel die Stoßrichtung, da „vor allem auf repressive Aspekte“ gezielt wird. Aber auch Innenminister Herbert Reul (CDU) stand diesem Diskussionspapier skeptisch ge­genüber. Er führte aus: „Würde die Bundesinnenministerin echte Fortschritte erzielen wollen, würde sie ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren in Gang bringen, statt Ideensammlungen auf einer Homepage zu veröffentlichen“. Stattdessen erhielt die Bundesinnenministerin Zu­spruch vom Vorsitzenden der Gewerkschaft der Polizei, der darin Vorschläge in die richtige Richtung sieht und sich gleichzeitig „mehr Instrumente im Kampf gegen Clan-Strukturen“ wünscht.34

Polizeigewerkschafter Roßkopf griff Faesers Papier ebenfalls auf und regte an, „Familienmit­glieder von Intensivtätern […] sodann gleich mit [abzuschieben], wenn sie per Familiennach­zug zum Täter nachgekommen waren und finanziell von ihm abhängig sind. Das ist rechtlich zulässig und muss dringend umgesetzt werden“.35

Dass sich Polizisten, Richter und Staatsanwälte überhaupt einer solchen Bedrohung ausge­setzt sehen, liegt an der seit Jahrzehnten anhaltenden Lethargie der meisten Politiker. Offene Grenzen sowie kaum durchgeführte Abschiebungen lassen nicht nur den Alltag der Bürger gefährlicher werden, sondern konterkarieren die ohnehin schon schwierige und gefährliche Arbeit unserer Polizisten. Denn der ständige Zustrom an neuen Migranten aus den clanbilden-den Milieus macht nicht nur die rein polizeiliche Antwort der Landesregierung zur Sisyphusar­beit für unsere Polizisten. Gelingt es, dass überhaupt mal einer der Kriminellen festgesetzt wird, strömen über die ungesicherten Grenzen nämlich schon drei neue ins Land.

Die ohnehin sehr angespannte Lage, in der wir uns befinden, wird sich zukünftig noch zusätz­lich verschärfen, da sich bereits Verteilungskämpfe zwischen den einzelnen ethnisch begrün­deten Clans entwickelt haben. Umso wichtiger und entscheidender ist es, dass wir unsere Grenzen schützen. Vorrangige Aufgabe des Staates ist es, seine Bürger zu schützen und dies gelingt nur, wenn der Staat auch weiß, wer ins Land einreist. Es muss wieder möglich sein, diejenigen bereits an der Grenze abzuweisen, die unbefugt und mit unlauterer Absicht einrei­sen wollen.

Eines der wichtigsten Instrumente, die dieser Rechtsstaat zur Verfügung hat, aber zu selten bis überhaupt nicht einsetzt, sind Abschiebungen. Darauf weist unter anderem auch der KEEAS-Abschlussbericht eindringlich auf Seite 22 hin:

„Es ist als Ergebnis von Experteninterviews im Projekt KEEAS erkennbar geworden, dass re­pressive Maßnahmen gegenüber notorisch kriminellen Clanmitgliedern nur geringen präven­tiven Einfluss entfalten. Deutliche generalpräventive und kriminalitätsbegrenzende Wirkungen gegenüber dieser Personengruppe dürften in erster Linie aufenthaltsbeendende Maßnahmen haben.“36

II. Der Landtag stellt fest:

  1. Die bisherige Migrations-, Integrations- und Innenpolitik hat der Entstehung und Verfes­tigung von türkisch-libanesischer Clankriminalität seit den 1980er Jahren Vorschub ge­leistet.
  2. Die momentane Migrations-, Integrations- und Innenpolitik leistet der Entstehung und Verfestigung von syrischer, irakischer und anderer Clankriminalität durch (Asyl-)Zuwan­derer seit 2015 Jahren Vorschub.
  3. Es liegt nicht im Interesse des deutschen Volkes und der hier gut integrierten und assi­milierten Menschen ausländischer Herkunft, dass sich die Parallelstrukturen krimineller Clans weiter verschärfen, auffächern und auf unserem Boden Verteilungskämpfe betrei­ben.
  4. Es ist unsere gemeinsame Aufgabe, die Repräsentanten unseres freiheitlichen Rechts­staates, also Polizisten, Rechtsanwälte der Opfer, Staatsanwälte und Richter vor Bedro­hungen, Einschüchterungen und anderen Straftaten durch Clankriminelle zu schützen.
  5. Unser Zusammenleben in einer freiheitlichen und demokratischen Ordnung wird durch alle Formen der Organisierten Kriminalität und insbesondere durch solche aus ethnisch abgeschotteten Clanstrukturen, gestört und bedroht. Es ist daher unser gemeinsames Ziel, alte und neue Clankriminalität mit allen Mitteln des freiheitlichen Rechtsstaates zu bekämpfen und auszutrocknen.

III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf,

  1. das jährliche Lagebild Clankriminalität in Nordrhein-Westfalen so zu gestalten, dass es endlich vollumfänglich informiert und „die stetige Weiterentwicklung des Lagebildes mit dem Ziel der Gewinnung eines möglichst validen Lageüberblicks“, wie es im Lagebild 2019 heißt, dergestalt zu vollziehen, dass künftig neue und konkurrierende Clanstruktu-ren und clanähnliche Strukturen, die sich zuvörderst aus Zuwanderern rekrutieren und bereits mit türkisch-arabischen Clans in regionale Verteilungskonflikte getreten sind, un­terscheidbar in dem eigenen Kapitel „Die Genese neuer Clans und clanähnlicher Struk­turen im Kontext der Massenzuwanderung ab 2015“ beschrieben werden;
  2. darüber hinaus mittelfristig sämtliche in Nordrhein-Westfalen existenten Strukturen, die wesentliche Merkmale der Clankriminalität gemäß LKA-Definition aufweisen, in den La­gebildern zu berücksichtigen und unterscheidbar auszuweisen, auch wenn diese keine Angehörige der Volksgruppe der Mhallamiye sind oder keine Bezüge zum Libanon ha­ben;
  3. alsbald eine gesonderte statistische Erfassung von Rückführungen krimineller Clanan-gehöriger mit ausländischer Staatsangehörigkeit zu realisieren, um angekündigte Re-migrationsbemühungen gegenüber ausländischen Clankriminellen überprüf- und steu­erbar zumachen;
  4. sowie einen migrationspolitischen Paradigmenwechsel dahingehend zu vollziehen, dass ein migrationspolitischer Ansatz ausgearbeitet wird, der das Primärziel der Interessen­wahrung der Deutschen und bereits zugewanderter Bürger, die sich zur kulturellen Iden­tität Deutschlands und seiner freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen, ver­folgt. Parallelgesellschaften, die unseren freiheitlichen Rechtsstaat infrage stellen und offensiv herausfordern, werden wir bekämpfen;
  5. das Lagebild soll zudem Statistiken über die Anzahl der Clans, ihre Benennung bezie­hungsweise Familiennamen, ihres jeweiligen Personenpotentiales, ihre ethnische Her­kunft und die Staatsangehörigkeiten ihrer Mitglieder sowie deren kriminellen Hauptbe-schäftigungsfelder enthalten. Ebenso soll illegaler Waffenbesitz sowie die Verflechtung von Clans in das private Sicherheitsgewerbe, in die Rocker- oder rockerähnliche Szene, in die Schleuser-Kriminalität, die Beteiligung von Clans an Betrugsdelikten wie dem sog. „Enkeltrick“ recherchiert und dokumentiert werden. Gleiches gilt für Geldwäscheaktivitä-ten und den Abfluss von aus Straftaten gewonnenen Geldern ins Ausland. Wichtig ist hierbei die Aufnahme aller Clan-Gruppen, die in Nordrhein-Westfalen mittlerweile krimi­nell in Erscheinung treten, also auch süditalienische, türkische, kurdische, libanesische, palästinensische, irakische, syrische, albanische, tschetschenische, nigerianische und sonstige Clans;
  6. die Landesregierung hat für eine ausreichende finanzielle, personelle und technische Ausstattung sämtlicher Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden Sorge zu tragen;
  7. alle rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen oder zu schärfen, um die Clankriminalität wirksam bekämpfen zu können – hierzu zählt die Beschlagnahme von illegal erworbe­nem Vermögen (in eklatanten Fällen unter Umständen mit dem Mittel der Beweislastum-kehr) – und bei erwiesener Straffälligkeit eines Elternteiles im Bereich der Clankriminali-tät eine verstärkte und gerade auf diesen Bereich spezialisierte Betreuungs- und Be­obachtungsinstanz durch die Jugendämter vorzusehen und hierfür entsprechende Per­sonalstellen zu schaffen, um im Interesse des Kindeswohls ein Heranwachsen der zu­gehörigen und betroffenen Kinder in Rechts- und Gesetzestreue zu ermöglichen;
  8. eine Intensivierung der übergreifenden Zusammenarbeit mit den Bundesbehörden und der Bund-Länder-Koordinierung, auch über die Initiative „BLICK“ hinaus umzusetzen;
  9. weiterhin eine Sammlung von Informationen über Strukturen und Tätigkeiten krimineller Clanfamilien nicht nur durch Polizeibehörden, sondern auch durch die Verfassungs­schutzämter des Bundes und der Länder, sofern durch Clans grundlegende Prinzipien von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit abgelehnt werden oder sich Verbindungen zum islamistischen Terrorismus aufzeigen;
  10. die Erarbeitung einer erneuerten und erweiterten Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Clankriminalität unter Federführung des Landeskriminalamtes;
  11. die Intensivierung der Zusammenarbeit mit ausländischen Polizeibehörden – nicht nur im Rahmen von Europol, sondern auch von Interpol – zur Analyse der transnationalen Täterstrukturen im Bereich der Clan-kriminalität;
  12. die Durchführung von anonymen Befragungen von Polizeibeamten, Staatsanwälten, Richtern und weiteren relevanten Behördenmitarbeitern mit der Fragestellung, ob in der Vergangenheit bereits Bedrohungen oder Einflussnahmen, die nicht offen zugegeben würden, stattgefunden haben;
  13. die Einführung der datenschutzrechtlichen, technischen und personellen Voraussetzun­gen, um Daten über kriminelle Mitglieder von Clanfamilien von verschiedenen Behörden zusammenzuführen und zentral zu erfassen, insbesondere Daten zu Kriminalität, aus­länderrechtlichem Status, Sozialleistungsbezug, Daten der Finanz- und Jugendämter sowie Informationen über Verbindungen zu islamistischen Organisationen;
  14. die Erfassung von Informationen über die Clanzugehörigkeit Krimineller in den relevan­ten polizeilichen Datenbanken;
  15. die Einrichtung einer Ermittlungsgruppe beim Landeskriminalamt zur Feststellung der echten Identität von angeblich staatenlosen kriminellen Mitgliedern von Clanfamilien nach dem Vorbild der in Berlin im Jahr 2000 eingerichteten und 2008 aufgelösten „Ge­meinsamen Ermittlungsgruppe Ident“ zur Unterstützung der Landeskriminalämter;
  16. die Einführung von gesetzlichen Regelungen zur Erleichterung der Ausweisung krimi­neller Clanmitglieder, der Verhinderung der Einbürgerung von kriminellen Mitgliedern von Clans und der möglichen Rücknahme ihrer Einbürgerung sowie dem konsequenten Vollzug dieser Regelungen;
  17. sich auf Bundesebene mit Nachdruck dafür einzusetzen, dass illegale Einreisen in das Bundesgebiet durch potentielle Clankriminelle nicht länger geduldet werden und die von Seiten der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), zuletzt in Übereinstimmung mit der Gewerkschaft der Polizei (GdP), geforderten Grenzschutzmaßnahmen an den deut­schen EU-Binnengrenzen unverzüglich umgesetzt werden (zu den Maßnahmen gehören dabei u. a. eine Notifizierung der Grenzen; Grenzkontrollen; Gewahrsamszentren und Zurückweisungen an der Grenze im Falle von illegalen Einreisen.);
  18. gemäß § 2 Absatz 1 und 3 Bundespolizeigesetz zur Unterstützung der Bundespolizei die Möglichkeit der Wahrnehmung von Aufgaben des Grenzschutzes mit eigenen Kräften, analog zur bayerischen Grenzpolizei und im Einvernehmen mit dem BMI zu prüfen, um auch potenzielle Clankriminelle an der Einreise zu hindern;
  19. sich auf Bundesebene für eine Rücknahme sämtlicher Bleiberechtsregelungen (u. a. Chancen-Aufenthaltsrecht; Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung) für abgelehnte und somit ausreisepflichtige Asylbewerber gerade auch aus dem Clanmilieu einzuset­zen;
  20. eine Einrichtung eines anonymen Hinweissystems auf Straftaten zur Bekämpfung der Clankriminalität nach dem Vorbild der Korruptionsbekämpfung insbesondere auch aus dem Clankriminellenmilieu zu schaffen;
  21. eine Verbesserung der technischen Ausstattung der Polizei- und Justizbehörden zur Auswertung und Aufbereitung beweisrelevanter Massen- und Kommunikationsdaten;
  22. eine Verbesserung und Evaluierung von gesetzlichen Regelungen, durch welche Notare dazu verpflichtet werden, Verdachtsfälle von Geldwäsche an die Strafverfolgungsbehör­den zu melden;
  23. die Einführung von gesetzlichen Regelungen, durch welche aus Vermögensabschöp­fung stammende Mittel zur Finanzierung der Strafverfolgung und für die Opferentschä­digung verwendet werden können;
  24. kriminellen Clan-Gruppierungen mit einer „Null-Toleranz-Politik“ gegenüber zu treten, den allgemeinen Ermittlungsdruck zu erhöhen sowie alle geschäftlichen und privaten Aktivitäten der Clanmitglieder zu durchleuchten, um jegliche Verstöße gegen geltendes Recht ahn-den zu können;
  25. sämtliche strafrechtlichen Normen – prozessual wie materiell, auch im Jugendstrafrecht – hinsichtlich einer Verschärfung dahingehend zu überprüfen, dass dem Eindruck einer sog. „Kuscheljustiz“ entgegengewirkt wird, mit anschließender Vorlage entsprechender Entwürfe zu den erforderlichen Gesetzesänderungen sowie Einwirken auf die anderen Bundesländer im Rahmen der JMK, dass es auch bei den strafvollzugsrechtlichen Re­gelungen nicht zu einem Eindruck einer „Kuscheljustiz“ kommt.

Markus Wagner
Enxhi Seli-Zacharias
Sven W. Tritschler
Dr. Hartmut Beucker
Prof. Dr. Daniel Zerbin
Dr. Martin Vincentz
Andreas Keith

und Fraktion

 

Antrag als PDF

 

1 https://de.wikipedia.org/wiki/Verdr%C3%A4ngung_(Psychoanalyse).

2 Vgl. Plenarprotokoll 17/75 vom 29.11.2019, S. 16.

3 Ebenda.

4 Vgl. https://www.focus.de/politik/deutschland/clan-lagebild-in-nrw-muessen-diese-neuen-syrischen-kriminellen-clans-staerker-in-den-blick-nehmen_id_198712799.html.

5 Vgl. AfD-Antrag vom 20.04.2021, Drucksache 17/13397.

6 Vgl. Plenarprotokoll 17/127 vom 30.04.2021. S. 4.

7 Vgl. https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/ruhrgebiet-kriminelle-clans-kaempfen-weiter/.

8 Ebenda.

9 Ebenda.

10 Vgl. https://www.tichyseinblick.de/kolumnen/ismail-tipi-klartext/clan-kriminalitaet-gefaehrdet-den-rechtsstaat/.

11 Ebenda.

12 Ebenda.

13 Ebenda.

14 Ebenda.

15 Ebenda.

16 Vgl. https://www.tichyseinblick.de/kolumnen/ismail-tipi-klartext/kriminelle-clans-beim-namen-nennen-und-beka-empfen/.

17 Ebenda.

18 Vgl. Drucksache 20/7576, vom 04.07.2023.

19 Vgl.: https://www.welt.de/regionales/nrw/article205688689/Kriminelle-Clans-Streit-ueber-moeglichen-Verfas-sungsschutzeinsatz.html

20 https://www.welt.de/regionales/nrw/article205688689/Kriminelle-Clans-Streit-ueber-moeglichen-Verfassungs-schutzeinsatz.html

21 https://www.stern.de/panorama/clankriminalitaet–polizisten-wollen-mehr-unterstuetzung-vom-verfassungs-schutz-8656408.html

22 Vgl. Antwort der Landesregierung vom 07.02.2020, Drucksache 17/8613.

23 https://www.welt.de/regionales/nrw/article205688689/Kriminelle-Clans-Streit-ueber-moeglichen-Verfassungs-schutzeinsatz.html.

24 Vgl. Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (Hrsg.) (2019): Clankriminalität – Lagebild NRW 2018, Düssel­dorf, S. 6.

25 Vgl. General-Anzeiger (2019): Kriminelle Clans bedrohen Polizisten; online im Internet: https://www.general-anzeiger-bonn.de/news/panorama/kriminelle-clans-in-nrw-mitglieder-arabischergrossfamilien-bedrohen-polizis-ten_aid-46111815.

26 Vgl. Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (Hrsg.) (2019): Clankriminalität – Lagebild NRW 2018, Düssel­dorf, S. 6.

27 General-Anzeiger (2019): Kriminelle Clans bedrohen Polizisten; online im Internet: https://www.general-anzei-ger-bonn.de/news/panorama/kriminelle-clans-in-nrw-mitglieder-arabischergrossfamilien-bedrohen-polizisten_aid-46111815.

28 Neue Osnabrücker Zeitung (2019): NOZ: Kriminelle Clans schüchtern Polizisten in Niedersachsen ein, online im Internet: https://www.presseportal.de/pm/58964/4461793.

29 Ebenda.

30 Vgl. https://www.tagesspiegel.de/berlin/in-berlins-gerichten-gab-es-195-sicherheitsrelevante-vorkommnisse-seit-2018-5392120.html.

31 Vgl. https://www.derwesten.de/staedte/essen/clans-in-essen-bedrohen-polizisten-und-behoerden-wir-wissen-wer-du-bist-id227202935.html.

32 Ebenda.

33 Vgl. https://rp-online.de/nrw/landespolitik/clan-mitglieder-abschieben-das-sagen-nrw-politiker-dazu_aid-95226857.

34 Ebenda.

35 Ebenda.

36 https://polizei.nrw/sites/default/files/2020-06/KEEAS-Abschlussbericht_de%2Ben.pdf.