Neue Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) in Bochum – Nachfrage zu bisher nicht beantworteten Fragen im Rahmen eines Berichtswunschs im Integrationsausschuss

Kleine Anfrage
vom 22.10.2024

Kleine Anfrage 4657

der Abgeordneten Enxhi Seli-Zacharias und Christian Loose AfD

Neue Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) in Bochum Nachfrage zu bisher nicht beantworteten Fragen im Rahmen eines Berichtswunschs im Integrationsausschuss

Im Rahmen eines Berichtswunschs stellten wir am 16.09.2024 insgesamt 13 Fragen an das zuständige Ministerium für Flucht und Integration. Von diesen 13 Fragen wurden 7 nicht beantwortet.1 Auch Nachfragen anlässlich der Sitzung des Integrationsausschusses vom 02.10.2024 wurden von Seiten der Ministerin, Josefine Paul, nur ausweichend beantwortet.

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Von wem ging die Initiative zur Anmietung der Immobilie aus – von der Stadt Bochum, dem Besitzer der Immobilie, der Bezirksregierung und/oder der Landesregierung?
  2. Wann gab es erste Gespräche zwischen dem Eigentümer der Immobilie, der Stadt Bochum und der Landes- bzw. Bezirksregierung zur Anmietung der Immobilie? (Bitte das genaue Datum nennen)
  3. Wer war an den Verhandlungen konkret beteiligt?
  4. Im Bericht der Landesregierung heißt es, dass der Ältestenrat der Stadt Bochum am 28.08.2024 – 2 Tage vor der Vertragsunterzeichnung – Unterstützung signalisiert hat. Warum wurden nicht andere Gremien, hier insbesondere der Rat der Stadt Bochum, in den Entscheidungsprozess eingebunden?
  5. Die Immobile wurde über einen sehr langen Zeitraum angemietet (10 Jahre zzgl. 5 Jahre Option). Welche Konditionen wurden für den Fall einer möglicherweise erforderlichen vorzeitigen Vertragsauflösung vereinbart – also z. B. eine mögliche Nutzung für andere Zwecke oder auch Vertragsstrafen

Enxhi Seli-Zacharias
Christian Loose

 

MMD18-11087

 

1 Vgl. Lt.-Vorlage 18/3045


Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 4657 mit Schreiben vom 22. November 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung beantwor­tet.

  1. Von wem ging die Initiative zur Anmietung der Immobilie aus von der Stadt Bo­chum, dem Besitzer der Immobilie, der Bezirksregierung und/oder der Landesre­gierung?

Die Initiative ging vom Vermieter der Immobilie aus.

  1. Wann gab es erste Gespräche zwischen dem Eigentümer der Immobilie, der Stadt Bochum und der Landes- bzw. Bezirksregierung zur Anmietung der Immobilie? (Bitte das genaue Datum nennen)

Am 19.02.2024 fand der erste gemeinsame Termin mit der Vermietergesellschaft unter Betei­ligung der Stadt Bochum in der Liegenschaft statt.

  1. Wer war an den Verhandlungen konkret beteiligt?

Die Verhandlungen wurden zwischen Vertreterinnen und Vertretern der Vermietergesellschaft sowie des Landes geführt. Die Verhandlungen wurden anwaltlich begleitet.

  1. Im Bericht der Landesregierung heißt es, dass der Ältestenrat der Stadt Bochum am 28.08.2024 2 Tage vor der Vertragsunterzeichnung Unterstützung signali­siert hat. Warum wurden nicht andere Gremien, hier insbesondere der Rat der Stadt Bochum, in den Entscheidungsprozess eingebunden?

Die Frage, welche kommunalen Gremien in welcher Form mit einem Sachverhalt befasst wer­den, unterliegt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben grundsätzlich der gemeindlichen Selbst­verwaltungshoheit und ist nicht durch das Land zu entscheiden. Soweit bekannt ist, gab es des Weiteren eine Informationsveranstaltung im Sozialausschuss der Stadt Bochum und in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Mitte.

  1. Die Immobile wurde über einen sehr langen Zeitraum angemietet (10 Jahre zzgl. 5 Jahre Option). Welche Konditionen wurden für den Fall einer möglicher­weise erforderlichen vorzeitigen Vertragsauflösung vereinbart also z. B. eine mögliche Nutzung für andere Zwecke oder auch Vertragsstrafen

Vertragliche Details werden nicht offengelegt.

 

MMD18-11549