Kleine Anfrage 2448
der Abgeordneten Enxhi Seli-Zacharias und Christian Loose AfD
Neue Notunterkunft des Landes in Wattenscheid-Westenfeld – In welchem Umfang wird die Stadt Bochum für bisher getätigte Investitionen entschädigt?
Mit Beschluss vom 01.04.2022 (Vorlage 202208061) hat der Rat der Stadt Bochum gem. § 83 GO NRW der überplanmäßigen Bereitstellung investiver Haushaltsmittel in Höhe von 2 Mio. Euro zugestimmt. Die Mittel sollten den notwendigen Beschaffungen im Zuge der Ausweitung von Unterbringungskapazitäten dienen.
Mit Beschluss vom 05.05.2022 (Vorlage 202210162) wurden weitere Mittel bereitgestellt. Das Ziel war es, die Fläche „Auf dem Esch“ zur Schaffung von Auffangunterbringungen heranzuziehen. Für diesen Standort wurde die Errichtung von temporären Thermo-Leichtbauhallen und Wohncontainern mit einer Kapazität von ca. 300 Personen beschlossen.
Inklusive dieser Maßnahme für die Fläche „Auf dem Esch“ sollten auf dem Bochumer Stadtgebiet insgesamt ca. 1.000 Unterbringungsmöglichkeiten als Puffer bis zur Vermittlung der Personen in Wohnungen bereitgestellt werden.
Neben den mit dem Beschluss des Rates am 01.04.2022 (Vorlage 20220806) bereits zugesagten 2 Mio. EUR, wurde am 05.05.2023 einer weiteren überplanmäßigen Bereitstellung investiver Haushaltsmittel in Höhe von 2,4 Mio. EUR zugestimmt. Die Kosten für die Bereitstellung dieser zusätzlichen Unterbringungsmöglichkeiten inkl. Nebenleistungen beliefen sich somit zu diesem Zeitpunkt bereits auf ca. 4,4 Mio. EUR.
In der Vorlage der Verwaltung (Vorlage 202210163) heißt es:
„In Folge der Kaufentscheidung der Thermo-Leichtbauhallen und der Wohnraumcontainern werden voraussichtlich Kosten i. H. v. 4,4 Mio. EUR inkl. Nebenleistungen entstehen. Diese Nebenleistungen beinhalten sowohl die Herrichtung des Geländes, als auch weitere Zusatzleistungen wie zum Beispiel Kauf oder Anmietung von Sanitärcontainern, Kauf „Weißer Ware“ oder Innenausbau). Bei den Gesamtkosten handelt es sich größtenteils um investive Kosten.“
Die Flächen „Auf der Heide“ in Altenbochum und „Auf dem Esch“ in Wattenscheid-Westenfeld wurden ursprünglich ausdrücklich als Vorratsflächen für „Krisen- und Katastrophenfälle“ eingerichtet. Durch die Nutzung der Fläche „Auf dem Esch“ geht jetzt eine dieser Flächen für die Stadt Bochum verloren.
Wie aus dem Beschluss des Rates vom 24.08.2023 (Vorlage 202321534) hervorgeht, wurden erneut investive Haushaltsmittel in Höhe von 1,25 Mio. EUR für die Erweiterung der Einrichtung „Auf dem Esch“ im investiven Budget des Amtes für Soziales freigegeben. Diese Mittel seien erforderlich, um die Fläche als Notunterkunft nutzen zu können.
Somit hat die Stadt Bochum am Ende insgesamt 5,65 Mio. Euro für eine Einrichtung investiert, die jetzt durch das Land NRW genutzt wird. Zudem muss die Stadt Bochum erneut Investitionen tätigen, wenn sie die verlorengegangene Vorratsfläche „Auf dem Esch“ ersetzen möchte.
Wir fragen daher die Landesregierung:
- In welchem Umfang sollen die von der Stadt Bochum getätigten Investitionen in Höhe von 5,65 Mio. Euro im Rahmen der Anmietung des Landes NRW und der vorgesehenen Nutzung als Notunterkunft getilgt werden?
- Warum wurden die zur Nutzung der Fläche als Notunterkunft erforderlichen zusätzlichen Investitionen in Höhe von 1,25 Mio. Euro nicht direkt durch das Land NRW getätigt?
- Welche Leistungen wurden im Zusammenhang mit dem Betrieb der Notunterkunft, also z.B. für die Verpflegung oder den Sicherheitsdienst, ausgeschrieben? (Bitte den jeweiligen aktuellen Verhandlungsstand angeben)
- Im Rahmen der Planungen zur ZUE im Hotel Van der Valk in Gladbeck ist insbesondere auch die hohe Verpflegungspauschale für die unterzubringenden Personen aufgefallen. Mit welchen Kosten wird – aktuellen Vertragsverhandlungen folgend – in der Notunterkunft Wattenscheid-Westenfeld kalkuliert? (Bitte in diesem Zusammenhang angeben, wie viele Dienstleister sich im Rahmen der Ausschreibung beworben haben)
- Inwiefern wird das Land NRW die Stadt Bochum bei der Herrichtung einer neuen Vorratsfläche (als Ersatz für die Vorratsfläche „Auf dem Esch“, die durch die Nutzung als Notunterkunft durch das Land NRW entfällt) finanziell unterstützen?
Enxhi Seli-Zacharias
Christian Loose
1 Vgl. https://bochum .ratsinfomanagement.net/sdnetrim/Finanzvorlage_investiv_oder_konsumtiv_20220806.
2 Vgl. https://bochum .ratsinfomanagement.net/sdnetrim/Beschlussvorlage_der_Verwaltung_20221016.pdf
3 Ebd.
4 Vgl. https://bochum .ratsinfomanagement.net/sdnetrim/Finanzvorlage_investiv_oder_konsumtiv_20232153.
pdf i.V.m. https://bochum .ratsinfomanagement.net/sdnetrim/Kostenschaetzung_Zusaetzliche_Massnahmen_Auf
Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 2448 mit Schreiben vom 23. Oktober 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung beantwortet.
- In welchem Umfang sollen die von der Stadt Bochum getätigten Investitionen in Höhe von 5,65 Mio. Euro im Rahmen der Anmietung des Landes NRW und der vorgesehenen Nutzung als Notunterkunft getilgt werden?
- Warum wurden die zur Nutzung der Fläche als Notunterkunft erforderlichen zusätzlichen Investitionen in Höhe von 1,25 Mio. Euro nicht direkt durch das Land NRW getätigt?
Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Die Gesamtinvestition der Stadt Bochum wird durch die Summe der Mietzahlungen innerhalb des Anmietungszeitraums von 24 Monaten getilgt. Vertragsgegenstand ist die schlüsselfertige Anmietung der Liegenschaft zum Betrieb einer Landesunterbringungseinrichtung.
3. Welche Leistungen wurden im Zusammenhang mit dem Betrieb der Notunterkunft, also z.B. für die Verpflegung oder den Sicherheitsdienst, ausgeschrieben? (Bitte den jeweiligen aktuellen Verhandlungsstand angeben)
Die Dienstleistungen Sicherheit und Betreuung werden in der NU Bochum durch die in der NU Herne eingesetzten Sicherheits- und Betreuungsdienstleister im Rahmen einer Vertragserweiterung übernommen.
Noch vor Übernahme der Liegenschaft der NU Bochum durch das Land wurde die Verpflegungsdienstleistung durch die Stadt Bochum ausgeschrieben. Das Land hat diesen Vertrag übernommen.
4. Im Rahmen der Planungen zur ZUE im Hotel Van der Valk in Gladbeck ist insbesondere auch die hohe Verpflegungspauschale für die unterzubringenden Personen aufgefallen. Mit welchen Kosten wird – aktuellen Vertragsverhandlungen folgend – in der Notunterkunft Wattenscheid-Westenfeld kalkuliert? (Bitte in diesem Zusammenhang angeben, wie viele Dienstleister sich im Rahmen der Ausschreibung beworben haben)
Aus vergabe- und wettbewerbsrechtlichen Gründen – auch für zukünftige Ausschreibungsverfahren – können die Kosten für die Verpflegungsdienstleistungen nicht offengelegt werden.
5. Inwiefern wird das Land NRW die Stadt Bochum bei der Herrichtung einer neuen Vorratsfläche (als Ersatz für die Vorratsfläche „Auf dem Esch“, die durch die Nutzung als Notunterkunft durch das Land NRW entfällt) finanziell unterstützen?
Gemäß § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Zuweisung und Aufnahme ausländischer Flüchtlinge (Flüchtlingsaufnahmegesetz – FlüAG) sind die Gemeinden verpflichtet, ausländische Geflüchtete im Sinne von § 2 aufzunehmen und unterzubringen. Die Kommunen entscheiden in eigener Verantwortung, wie sie die Unterbringung der durch sie aufzunehmenden und unterzubringenden Geflüchteten sicherstellen.
Die Stadt Bochum hat entschieden, die von ihr zunächst für eine kommunale Unterbringung vorgesehene Notunterkunft dem Land für seine Aufnahme- und Unterbringungszwecke anzubieten und zu vermieten. Zu einer zusätzlichen finanziellen Unterstützung durch das Land bei der Errichtung einer möglicherweise im Stadtgebiet Bochum erforderlichen neuen kommunalen Unterbringungseinrichtung besteht keine Veranlassung.
Ungeachtet dessen profitiert die Stadt Bochum durch die Inbetriebnahme der NU Bochum-Wattenscheid von den aktuellen und zukünftig geplanten Anrechnungsmöglichkeiten der geschaffenen Landeskapazitäten gemäß § 3 Abs. 5 FlüAG auf die eigene Aufnahmeverpflichtung, die sich im Zuge der geplanten 1:1 Anrechnung verringern wird. Auf die Antwort zu Frage 4 der Kleinen Anfrage 2434 wird verwiesen.