Kleine Anfrage 4952
der Abgeordneten Enxhi Seli-Zacharias und Christian Loose AfD
Neue Zentrale Unterbringungseinrichtung (ZUE) in Rheda-Wiedenbrück
„In der Ratssitzung am 02.12.2024 hat sich der Stadtrat [Rheda-Wiedenbrück] mehrheitlich für die Errichtung einer ZUE und deren Betrieb durch die Bezirksregierung ausgesprochen. Der Betrieb der ZUE ist auf die Dauer von 10 Jahren und eine Höchstbelegung von 360 Menschen begrenzt. […] In Rede steht ein städtisches Grundstück an der Straße „Im Mersch“ im Stadtteil Wiedenbrück. Dieses wurde im Jahr 2020 als Potentialfläche für zukünftige Gewerbeansiedlung erworben. Eine Gewerbeansiedlung ist in den nächsten 10 Jahren nicht umsetzbar.“1
Gegen die Pläne regt sich massiver Widerstand.2
„Infolge des Beschlusses zur Einrichtung einer ZUE in der Sitzung am 2. Dezember hat eine Bürgerinitiative die Absicht erklärt, ein Bürgerbegehren gegen den Ratsbeschluss einzuleiten. Der Rat hat die Zulässigkeit dieses Bürgerbegehrens bestätigt.
Da das Bürgerbegehren eine aufschiebende Wirkung für die Errichtung einer ZUE hat, werden parallel Planungen unternommen, um weitere städtische Unterbringungseinheiten zu errichten. Eine Prüfung von sieben potentiellen Standorten hat ergeben, dass die Fläche „Im Mersch“ auch hier am geeignetsten ist.“3
Ich frage daher die Landesregierung:
- Wann kam es im Zusammenhang mit der geplanten ZUE Rheda-Wiedenbrück zur ersten Kontaktaufnahme zwischen der Landes- bzw. Bezirksregierung und den kommunalen Entscheidungsträgern in Rheda-Wiedenbrück? (Bitte in diesem Zusammenhang angeben, wer konkret an den Verhandlungen beteiligt war)
- Von wem ging die Initiative aus?
- Wie oft hat die Stadt Rheda-Wiedenbrück seit 2020 eine Überlastungsanzeige gestellt mit dem Ziel, die kommunalen Zuweisungen temporär auszusetzen? (Bitte im Detail listen)
- Wie uns zugetragen wurde, hat die Stadt Rheda-Wiedenbrück bereits ein Grundstück zur Nutzung als Standort für eine ZUE erworben. Welche Informationen zum Voreigentümer liegen der Landesregierung vor?
- Inwiefern trifft die uns zugespielte Information zu, wonach es hierbei direkte familiäre Verbindungen zu einem kommunalen Entscheidungsträger gibt?
Enxhi Seli-Zacharias
Christian Loose
1 https://www.rheda-wiedenbrueck.de/rathaus/aktuelles/unterbringung-gefluechtete/
3 https://www.rheda-wiedenbrueck.de/rathaus/aktuelles/unterbringung-gefluechtete/
Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 4952 mit Schreiben vom 12. Februar 2025 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung beantwortet.
- Wann kam es im Zusammenhang mit der geplanten ZUE Rheda-Wiedenbrück zur ersten Kontaktaufnahme zwischen der Landes- bzw. Bezirksregierung und den kommunalen Entscheidungsträgern in Rheda-Wiedenbrück? (Bitte in diesem Zusammenhang angeben, wer konkret an den Verhandlungen beteiligt war)
Die Bezirksregierung Detmold ist erstmalig am 18.04.2024 auf die Stadt Rheda-Wiedenbrück hinsichtlich der Errichtung einer Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) zugegangen.
- Von wem ging die Initiative aus?
Die Initiative ging von der Bezirksregierung Detmold aus.
- Wie oft hat die Stadt Rheda-Wiedenbrück seit 2020 eine Überlastungsanzeige gestellt mit dem Ziel, die kommunalen Zuweisungen temporär auszusetzen? (Bitte im Detail listen)
Insgesamt hat die Stadt Rheda-Wiedenbrück seit 2020 zwei Überlastungsanzeigen gestellt. Auf Antrag vom 16.09.2022 wurde eine Zuweisungspause für die 38. KW und 39. KW und auf Antrag vom 10.10.2024 eine Zuweisungspause für die 42. KW bis einschließlich 46. KW vereinbart.
- Wie uns zugetragen wurde, hat die Stadt Rheda-Wiedenbrück bereits ein Grundstück zur Nutzung als Standort für eine ZUE erworben. Welche Informationen zum Voreigentümer liegen der Landesregierung vor?
Die Stadt Rheda-Wiedenbrück ist Eigentümerin der landwirtschaftlich genutzten Fläche, auf der die ZUE errichtet werden soll. Sie war bereits Eigentümerin, bevor die Bezirksregierung Detmold auf die Stadt zugegangen ist. Der Voreigentümer ist nicht bekannt.
- Inwiefern trifft die uns zugespielte Information zu, wonach es hierbei direkte familiäre Verbindungen zu einem kommunalen Entscheidungsträger gibt?
Der Neffe des Bürgermeisters war Pächter der Fläche. Dies hat der Bürgermeister in öffentlichen Ratssitzungen und in der Bürgerinformationsveranstaltung am 10.10.2024 mitgeteilt.