Nicht satzungsgemäße Verwendung von Geldern aus dem kommunalen Finanzausgleich in Bochum für sogenannte selbsternannte „Seenotretter“ im Mittelmeer?

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 293
der Abgeordneten Christian Loose, Enxhi Seli-Zacharias und Dr. Hartmut Beucker vom 08.08.2022

 

Nicht satzungsgemäße Verwendung von Geldern aus dem kommunalen Finanzausgleich in Bochum für sogenannte selbsternannte „Seenotretter“ im Mittelmeer?

Die Stadt Bochum erhielt für das Haushaltsjahr 2022 aus dem kommunalen Finanzausgleich mehr als 389 Millionen Euro, davon allein mehr als 353 Millionen Euro Schlüsselzuweisungen.1

Der Finanzausgleich soll zu einer „angemessenen Finanzausstattung der Kommunen“ führen.2 Dabei soll sich der Finanzausgleich idealerweise am gemeindespezifischen Bedarf orientieren.

Im Rahmen der Kampagne „Bochum rettet“ wurden rund 25.000 Euro für NGOs gesammelt, die unter dem Deckmantel der Seenotrettung aus Gewässern, die sich oftmals unmittelbar vor der afrikanischen Küste befinden, Migranten in den EU-Raum und somit indirekt auch nach Deutschland bringen. Im konkreten Fall geht es um eine Unterstützung für das deutsche Schiff „Sea Eye 4“.3

Wie aus einem Beschluss des Rates der Stadt Bochum aus dem Jahre 2021 hervorgeht, wird die Stadt Bochum die Spendensumme aus Haushaltsmitteln verdoppeln, womit diese Mittel folglich nicht den Bürgern der Stadt Bochum zu Gute kommen.4 Zudem betreibt die Stadt Bochum auf diesem Wege indirekt Außenpolitik, wodurch der Zuständigkeitsbereich deutlich verlassen wird.

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Inwiefern werden nicht satzungsgemäße Verwendungen von Geldern in den Kommunen beim kommunalen Finanzausgleich aktuell berücksichtigt?
  2. Inwiefern wird die Landesregierung zukünftig die Regeln des Finanzausgleichs dahingehend verschärfen bzw. ändern, dass Gelder, die nicht den Bürgern der eigenen Kommune zu Gute kommen, beim Finanzausgleich in Abzug gebracht werden?
  3. Wie bewertet die Landesregierung eine kommunale Finanzierung von Schiffen, die Migranten eine Überfahrt über das Mittelmeer ermöglichen, hinsichtlich der gesetzlich geregelten kommunalen Aufgaben?
  4. Hat die Bezirksregierung Arnsberg die rechtlichen Grundlagen einer solcher Finanzierung von Schiffen mit einem Tätigkeitsgebiet im Mittelmeer bereits geprüft? (Bitte nach Ergebnissen der Prüfung aufschlüsseln)
  5. Falls eine solche Prüfung noch nicht erfolgt ist: Inwieweit wird die Landesregierung eine solche Prüfung anordnen?

Christian Loose
Enxhi Seli-Zacharias
Dr. Hartmut Beucker

 

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1 Vgl. https://www.mhkbd.nrw/sites/default/files/media/document/file/festsetzung-gfg-2022.pdf

2 Vgl. https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-14702.pdf

3 Vgl. https://www.waz.de/staedte/bochum/bochum-rettet-schon-25-000-euro-fuer-seenotrettung-demo-id235647617.html

4 Vgl. https://www.waz.de/staedte/bochum/bochum-wird-gesammelte-spenden-fuer-gefluechtete-verdoppeln-id235009091.html


Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung hat die Kleine Anfrage 293 mit Schreiben vom 2. September 2022 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen beantwortet.

  1. Inwiefern werden nicht satzungsgemäße Verwendungen von Geldern in den Kom­munen beim kommunalen Finanzausgleich aktuell berücksichtigt?
  2. Inwiefern wird die Landesregierung zukünftig die Regeln des Finanzausgleichs dahingehend verschärfen bzw. ändern, dass Gelder, die nicht den Bürgern der ei­genen Kommune zu Gute kommen, beim Finanzausgleich in Abzug gebracht wer­den?

Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Der Kommunale Finanzausgleich stellt den Städten, Gemeinden und Gemeindeverbänden nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz sowohl zweckgebundene als auch zweckungebun­dene Zuweisungen zur Verfügung.

Die Schlüsselzuweisungen, die Mittel aus der Aufwands- und Unterhaltungspauschale sowie aus der Klima- und Forstpauschale werden als allgemeine Deckungsmittel zur Verfügung ge­stellt. Aufgrund des den Kommunen verfassungsmäßig garantierten Selbstverwaltungsrechts und der damit verbundenen kommunalen Finanzhoheit entscheiden die Städte, Gemeinden und Gemeindeverbände eigenständig über die rechtmäßige Verteilung und Verwendung die­ser Finanzmittel. Die Verwendung der Mittel auf kommunaler Ebene hat keinen Einfluss auf die Höhe und die Verteilung dieser Finanzmittel.

  1. Wie bewertet die Landesregierung eine kommunale Finanzierung von Schiffen, die Migranten eine Überfahrt über das Mittelmeer ermöglichen, hinsichtlich der ge­setzlich geregelten kommunalen Aufgaben?
  2. Hat die Bezirksregierung Arnsberg die rechtlichen Grundlagen einer solcher Fi­nanzierung von Schiffen mit einem Tätigkeitsgebiet im Mittelmeer bereits geprüft? (Bitte nach Ergebnissen der Prüfung aufschlüsseln)
  3. Falls eine solche Prüfung noch nicht erfolgt ist: Inwieweit wird die Landesregie­rung eine solche Prüfung anordnen?

Die Fragen 3 bis 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Zum in Rede stehenden Sachverhalt liegen der Landesregierung Nordrhein-Westfalen keine Erkenntnisse vor und konnten in der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Frist auch nicht erhoben werden. Die Bezirksregierung Arnsberg hat eine Prüfung des Sachverhalts in eigener Zuständigkeit aufgenommen.

 

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