Antragder AfD-Fraktion vom 08.02.2022
PCR-Testregime an Grundschulen und Kitas ein Ende setzen
I. Ausgangslage
In Deutschland und in Nordrhein-Westfalen schnellen die Zahlen positiver Corona-Tests in die Höhe. Dieser Trend macht auch in den Schulen keinen Halt. Bemerkbar macht sich das vor allem durch die hohen Positivraten von mittlerweile über 20 Prozent bei den „Lolli“-PCR-Testungen.1
Bisher wurden Kinder in den Grundschulen regelmäßig in sogenannten PCR-Pools getestet. Das heißt, eine bestimmte Anzahl von Testproben wurden in einem Pool gemeinsam im Labor per PCR-Test ausgewertet. Lediglich dann, wenn der Pool positiv anschlug, mussten die Einzelproben ausgewertet werden. Als Folge der steigenden Positivrate mussten immer mehr Pools aufgelöst werden. Zuletzt war eine Testkapazität von mehr als 400.000 PCR-Tests (Pool- sowie Einzeltestungen) pro Woche notwendig.2
Dadurch kam es nicht selten zu langen Verzögerungen, weshalb den Eltern die Testergebnisse der Pool-Testungen teilweise erst spätabends oder erst in der Nacht übermittelt wurden. Aus diesem Grund war es nur eine Frage der Zeit, bis die Testkapazitäten in den Laboren an ihre Grenzen kamen. Deshalb sind die völlig überlasteten Labore in einzelnen Städten dazu übergangen, die zusammen mit den Pool-Tests abgegebenen Rückstellproben der Schüler von positiv getesteten Schülergruppen überhaupt nicht weiter auszuwerten und den positiven Pool aufzulösen. Auf Rückfrage hin bestätigte dies das nordrhein-westfälische Schulministerium.3 Die eingeführten Pool-Testungen mit dem Ziel, die Labore durch die PCR-Pools langfristig zu entlasten, erwiesen sich somit als nicht zielführend.
Als Reaktion auf die zunehmend steigenden positiven Testergebnisse und als Versuch, die Labore weitestgehend zu entlasten, haben sich die Länder gemeinsam für eine Priorisierung von PCR-Testungen ausgesprochen, und das Land NRW hat das bisherige „Lolli“-PCR-Testregime an den Schulen kurzfristig angepasst.
Das neue Verfahren sieht vor, in den Grund- und Förderschulen nach wie vor „Lolli“-PCR-Pooltests durchzuführen. Die Auflösung positiver Pools durch PCR-Einzeltests an den Grund-und Förderschulen wird allerdings so verändert, dass nun keinerlei Einzel-PCR-Rückstellproben an die Labore übermittelt werden. Schüler aus einem negativ getesteten Pool dürfen weiterhin am Präsenzunterricht teilnehmen. Die Schulklassen eines positiv getesteten Pools müssen am nächsten Tag vor Unterrichtsbeginn in den Schulen mit einem Antigenschnelltest durch die Lehrkräfte nachgetestet werden. Alternativ kann eine offizielle Testeinrichtung von den Schülern genutzt werden. Bei einem ebenfalls positiven Antigenschnelltest muss sich der positiv getestete Schüler wieder in häusliche Isolation begeben und sich einer Kontrolltestung außerhalb der Schule unterziehen. Für Förderschulen bleibt nach wie vor das bestehende „Lolli“-PCR-Testverfahren erhalten.4
An den Kitas in NRW ist es wiederum anders geregelt, was zu einem großem Test-Chaos in den Kitas und zu Verwirrung bei den Eltern führt. Denn hier sieht die Landesregierung – anders als bei den Grundschulen – keine Schnelltests nach einem positiven PCR-Pooltests vor. Dies liegt unter anderem wohl daran, dass vom Land PCR-Pooltests an Kitas nicht vorgesehen waren, sondern diese freiwillig von manchen Kommunen eingeführt wurden. Problematisch ist es dann, wenn Kitas auf die freiwilligen Pooltestungen zurückgreifen: So müssen Eltern aktuell teilweise mehrere Tage auf das notwendige individuelle PCR-Ergebnis ihrer Kinder warten. Und solange das finale Ergebnis nicht vorliegt, muss das Kind zwingend zu Hause bleiben.5 So kommt es Berichten von Eltern zufolge nicht selten vor, dass die Einzeltestungen jeweils bestenfalls im Laufe des Folgetags eintreffen. Das würde in der Theorie bedeuten, dass zumindest ein Elternteil mindestens zwei Tage pro Woche nicht arbeiten kann, da die Kinder zu Hause betreut werden müssen.
Das neue PCR-Testregime weist deutliche Widersprüche und Unsinnigkeiten auf. Zur gleichen Meinung kommt auch der Geschäftsführer des Städtetages NRW, der am Sinn der Pooltests an den Grundschulen zweifelt. Im Fall eines positiven Pools werde nur noch mit Schnelltest weitergetestet6, welche von der Regierung selbst zuvor als unsicher eingestuft werden. Die neue Lösung sieht zudem vor, dass die „infektiösen“ Schüler nach einem positiven Pool alle wieder zusammen in der Schule sitzen und sich einem Schnelltest vor Ort unterziehen müssen. Das widerspricht allen bisherigen Schutzmaßnahmen der Landesregierung.
Zudem entstehen sowohl für die Lehrkräfte als auch für Eltern und Schüler erneut zusätzliche Belastungen. Durch das neue Prozedere wird zum einen den Lehrkräften eine weitere nichtpädagogische Aufgabe übertragen, für die sie nicht verantwortlich sein sollten.7 Zum anderen fallen die Eltern erneut ins Ungewisse bei der Frage, ob sie ihre Kinder am Folgetag verlässlich zur Schule schicken dürfen – oder ob ihr Kind im Falle eines positiven Schnelltests diesen in häuslicher Isolation verbringen und sie es auf Grund altersbedingt eventuell zuhause betreuen müssen. Folglich könnte in einem solchen Fall der spontan betreuende Elternteil seiner Präsenzarbeit im Betrieb o. Ä. nicht nachkommen.
Darüber hinaus stellt sich generell die Frage, was die Testungen bei asymptomatischen Kindern bewirken sollen. Besonders Kinder und Jugendliche bleiben bei einer Infektion mit Corona sehr häufig symptomfrei.8 Zumal in den Schulen ohnehin nur symptomfreie Schüler sind, da die Eltern dazu angehalten werden, ihre Kinder schon bei den kleinsten Anzeichen von Erkältungssymptomen zuhause zu behalten und die Vielzahl an positiven Tests somit nur Zufallsbefunde sind. Außerdem ist eine hohe Durchseuchung durch Omikron bei Kindern auch durch die wöchentlichen Pflichttestungen in Schulen nicht zu verhindern.
Es bleibt festzuhalten, dass das nun kurzfristig angepasste Testregime der Landesregierung zwar die überlasteten Labore teilweise entlasten kann, die Entlastung allerdings auf dem Rücken von Eltern und Lehrkräften ausgetragen wird. Es ist nicht hinnehmbar, dass Grundschul- und Kindergartenkinder sowie deren berufstätige Eltern (insbesondere in sog. systemrelevanten Bereichen) mit unnötigen, nicht nachvollziehbaren und sinnlosen Regelungen von der Teilhabe an einem normalen Leben abgehalten werden sollen. Aus diesem Grund sind die verpflichtenden Pool-Testungen an Grundschulen sowie die freiwilligen Pool-Testungen an Kitas umgehend abzuschaffen und durch maximal freiwillige Antigenschnelltest zu ersetzen.
II. Der Landtag stellt daher fest:
- Das engmaschige Testen völlig gesunder und asymptomatischer Kinder mit dem PCR-Testverfahren eignet sich nicht als präventives Mittel, um Infektionszahlen zu senken.
- Keine andere Gruppe, ausgenommen die Pflegekräfte, wird so häufig im PCR-Testverfahren getestet wie die Kinder. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass Kinder einem kaum nennenswerten Risiko durch eine „Infektion“ mit dem Coronavirus ausgesetzt sind und sie auch nicht als „Virenschleudern“ bekannt sind, ergibt dieses Testregime keinen Sinn.
- Wenn ein Antigenschnelltest ausreicht, um ein Indexfall zu ermitteln, ist das PCR-Testverfahren im Pool obsolet.
- Die Laborkapazitäten stoßen durch die hohe Anzahl an PCR-Pooltestungen an ihre Grenzen.
- Kinder, Eltern und Lehrkräfte sind durch das aktuelle PCR-Testregime an den Schulen einer sehr hohen Belastung ausgesetzt.
- Kinder und Eltern werden in ihrer Teilhabe am normalen Leben stark eingeschränkt.
- Das permanente Drohszenario vom gesunden, aber positiv getesteten Kind, das sich in Isolation begeben muss, ist insbesondere für berufstätige Eltern auf Dauer eine unhaltbare Zumutung, auch im Hinblick auf die Sicherung ihres Arbeitsplatzes.
III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf:
- die verpflichtenden PCR-Pooltestungen an Grundschulen aufzuheben;
- die freiwilligen PCR-Pooltestungen an Kitas aufzuheben;
- das PCR-Testregime durch einen freiwilligen Antigenschnelltest zu ersetzen;
- die Regelung zu symptomatischen Kindern davon unberührt zu lassen;
- im Fall eines positiven Antigenschnelltests, sowohl für die Grundschule als auch die Kita-Kinder, das übliche Prozedere gelten zu lassen.
Iris Dworeck-Danielowski
Dr. Martin Vincentz
Helmut Seifen
Markus Wagner
Andreas Keith
und Fraktion
1 https://www.land.nrw/pressemitteilung/lolli-pcr-testverfahren-grundschulen-wird-veraendert
2 https://www.land.nrw/pressemitteilung/lolli-pcr-testverfahren-grundschulen-wird-veraendert
4 https://www.land.nrw/pressemitteilung/lolli-pcr-testverfahren-grundschulen-wird-veraendert
5 https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/corona-pcr-test-chaos-kitas-100.html