Kleine Anfrage 4279
des Abgeordneten Dr. Martin Vincentz AfD
Regionale Qualitätsunterschiede in der Notfallrettung – versagt Nordrhein-Westfalen?
Die Notfallrettung in Deutschland steht bundesweit vor großen Herausforderungen. In der Versorgung gibt es erhebliche Probleme durch Rettungsdienste, welche zunehmend unter Druck geraten. Rettungskräfte stoßen immer häufiger an ihre Grenzen, besonders aufgrund von Ressourcenknappheit und der steigenden Anzahl an Einsätzen. Insbesondere in ländlichen Gebieten sind die Wartezeiten für Notfallpatienten oft zu lang, was zu lebensbedrohlichen Verzögerungen führen kann. Die Vorgaben, wie schnell ein Rettungswagen am Einsatzort sein muss, werden auf Landesebene geregelt. Zwar haben manche Städte in NRW eine vorgegebene Zeit von etwa 8 Minuten, fraglich ist jedoch, ob sie auch immer eingehalten werden kann.1
Die Problematik wird durch den Trend, dass Menschen zunehmend den Notruf wählen, auch wenn keine akute Lebensgefahr besteht, noch verschärft. Diese Fehleinschätzungen binden wertvolle Ressourcen, die dann für echte Notfälle fehlen. Hierfür sei unter anderem das Fehlen von Qualitätsmanagementsystemen zur Prozessoptimierung verantwortlich. Solche Systeme beinhalten bspw. unter anderem standardisierte Notrufabfragen, doch nicht alle Leitstellen im Rettungsdienst wenden diese regulär an.2
Zusätzlich macht die Herausforderung des gravierenden Fachkräftemangels auch vor dem Rettungswesen nicht halt. Auch in NRW fehlt es an ausreichendem Fachpersonal im Rettungsdienst. Hier fordern Experten, dass die Ausbildung für angehende Rettungskräfte kostenlos sein soll. Zudem sollen weitere Ausbildungsplätze geschaffen werden.3
Ich frage daher die Landesregierung:
- Wie oft mussten Rettungskräfte in NRW im Jahr 2023 zu einem akuten gesundheitlichen Notfall ausrücken? (Bitte aufschlüsseln nach Kommune und der jeweiligen Art des gesundheitlichen Notfalls (Herzinfarkt, etc.))
- Wie hat sich die Zahl der ausgebildeten Rettungskräfte in NRW in den vergangenen fünf Jahren entwickelt? (Bitte aufschlüsseln nach Gesamtzahl je Jahr, Berufsbezeichnung und nach jeweiligen Kommunen)
- Wie lange dauerte es in NRW im Jahr 2023 im Durchschnitt, bis der Rettungsdienst nach Absetzen des Notrufs am Einsatzort eintraf?
- Wie oft wurde in NRW im Jahr 2023 der Notruf gewählt, obwohl keine medizinische Notlage vorlag?
- Wie viele Leitstellen in NRW verfügen über ein Qualitätsmanagementsystem?
Dr. Martin Vincentz
1 https://www.tagesschau.de/wissen/gesundheit/notfallrettung-100.html
2 Ebd.
3 https://www1.wdr.de/nachrichten/notfallreform-nrw-johanniter-studie-100.html
Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Kleine Anfrage 4279 mit Schreiben vom 26. August 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung beantwortet.
Vorbemerkung der Landesregierung
In Nordrhein-Westfalen sind die Kreise und kreisfreien Städte Träger des Rettungsdienstes. Sie sind verpflichtet, die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung einschließlich der notärztlichen Versorgung im Rettungsdienst und des Krankentransports sicherzustellen. Diese Aufgaben nehmen sie als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung wahr. Gemäß § 7a Absatz 2 Rettungsgesetz NRW wirken die Träger des Rettungsdienstes unter anderem darauf hin, dass geeignete Qualitätsmanage-mentstrukturen geschaffen werden.
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) hat bereits vor einiger Zeit erkannt, dass die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes seit Jahren stetig steigt und der Fachkräfteengpass auch im Rettungsdienst eine Herausforderung darstellt. Bisher konnten die bewährten und resilienten Strukturen des Rettungsdienstes diese Entwicklungen auffangen, doch das System gerät immer stärker unter Druck. Um auch in Zukunft handlungsfähig zu bleiben und rettungsdienstliche Leistungen sicherzustellen, bedarf es daher neben bundesrechtlichen Reformen auch einer umfassenden Novellierung des Rettungsgesetzes NRW. Ein entsprechender Entwurf befindet sich aktuell in der regierungsinternen Abstimmung. In Bezug auf die Novellierung wird ferner auf die Antworten auf die Kleinen Anfragen 3396 und 3719 (LT-Drs. 18/8677 und LT-Drs. 18/9367) verwiesen.
- Wie oft mussten Rettungskräfte in NRW im Jahr 2023 zu einem akuten gesundheitlichen Notfall ausrücken? (Bitte aufschlüsseln nach Kommune und der jeweiligen Art des gesundheitlichen Notfalls (Herzinfarkt, etc.))
Einsätze von und Anzahl der Krankentransportwagen, Rettungswagen, Notarzteinsatzfahr-zeuge und Notarztwagen je Kreis bzw. kreisfreier Stadt in Nordrhein-Westfalen werden im Internet veröffentlicht. Diese Daten sind über die Internetseite des Landeszentrums Gesundheit Nordrhein-Westfalen unter den Gesundheitsindikatoren der Länder-Gesundheitsberichterstattung abrufbar. Im Themenfeld 7 der Länder-Gesundheitsberichterstattung finden sich unter 7.25 die Daten zu den Einsätzen und der Anzahl der Rettungsmittel in NRW bis einschließlich 2022 (https://www.lzg.nrw.de/ges_bericht/ges_indi/indikatoren_laender/in-
dex.html). Die Zahl der Einsätze wird dem MAGS jeweils bis zum 15. September eines Jahres für das Vorjahr übersandt, sodass die Zahlen für das Jahr 2023 noch nicht vorliegen.
Die gesundheitlichen Anliegen bzw. Gründe, die einen Einsatz auslösen, werden vom MAGS nicht regelhaft erhoben, sodass diese Informationen nicht vorliegen.
- Wie hat sich die Zahl der ausgebildeten Rettungskräfte in NRW in den vergangenen fünf Jahren entwickelt? (Bitte aufschlüsseln nach Gesamtzahl je Jahr, Berufsbezeichnung und nach jeweiligen Kommunen)
- Wie lange dauerte es in NRW im Jahr 2023 im Durchschnitt, bis der Rettungsdienst nach Absetzen des Notrufs am Einsatzort eintraf?
- Wie oft wurde in NRW im Jahr 2023 der Notruf gewählt, obwohl keine medizinische Notlage vorlag?
- Wie viele Leitstellen in NRW verfügen über ein Qualitätsmanagementsystem? Die Fragen 2 bis 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet:
Die angeforderten Informationen werden nicht regelhaft erhoben und liegen dem MAGS insofern nicht vor. Eine Abfrage aller Träger des Rettungsdienstes war in der zur Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht realisierbar. Ferner wird auf die Ausführungen in der Vorbemerkung der Landesregierung verwiesen.