Antragder AfD-Fraktion vom 18.01.2022
Rettet die Gastronomie! Defacto-Lockdown beenden. Kulturgut erhalten.
I. Ausgangslage
Die vielfältige Gastronomie unserer Heimat ist ein wichtiger Teil unserer Identität und Tradition. Bereits vor Beginn der staatlichen Lockdownpolitik standen weite Teile der Branche unter erheblichem Druck. Insbesondere im ländlichen Raum kam es aufgrund unterschiedlicher Ursachen zu einem regelrechten „Kneipensterben“.
Seit Beginn der staatlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus im Frühjahr 2020 hat sich die Situation erheblich verschärft: Mehrmonatige Betriebsschließungen, aufwendige Hygieneauflagen und eine generelle Panikmache durch staatliche Institutionen und durch Medien haben die Situation weiter verschlechtert.
Nachdem bereits im Vorjahr nur noch Geimpfte oder Genesene Zutritt zur Gastronomie hatten („2G-Regel“), gilt seit dem 13. Januar 2022 die verschärfte „2Gplus-Regel“, wonach Geimpfte und Genesene zusätzlich einen negativen Corona-Test vorweisen müssen, sofern sie nicht innerhalb der letzten drei Monate eine „Boosterimpfung“ erhalten haben und/oder von einer Coronaerkrankung genesen sind.
Die Folgen dieser Regelung sind für viele Betriebe verheerend. Haakon Herbst, Regionalpräsident der DEHOGA NRW, nannte die Novelle der Coronaschutzverordnung ein „Desaster für die Gastronomie – mit Ansage“1, weiter erklärte er:
„Die letzten Wochen haben gezeigt, dass bereits die Einführung von 2G und die gestiegene Unsicherheit der Gäste tiefe Spuren in den Bilanzen der Betriebe hinterlassen haben. Große Teile des Jahresendgeschäfts sind weggebrochen, Liquidität vielerorts nicht mehr vorhanden. Viele Betriebe stehen mit dem Rücken zur Wand.“2
Branchenkreise rechneten dabei alleine im Weihnachtsgeschäft, d.h. noch vor Einführung der verschärften Regelungen, mit Umsatzeinbußen um die 50 Prozent.3 Mehr als die Hälfte der Gastgewerbetreibenden sieht sich nach DEHOGA-Angaben inzwischen in ihrer Existenz be-droht.4
Die gegenwärtigen Regelungen bergen für die Unternehmer dabei ein besonderes Problem: Im Gegensatz zu den bisherigen „Komplettlockdowns“ dürfen sie ihre Betriebe weiterhin öffnen, staatliche Überbrückungsgelder erhalten sie daher nicht oder nur sehr eingeschränkt.
Klar ist auch, dass die Regelungen insbesondere die Kleingastronomie treffen. Während ein Besuch im Testzentrum für einen Geimpften noch verhältnismäßig erscheinen mag, bevor er im Restaurant isst, lässt sich kaum jemand testen, nur um ein spontanes Getränk einzunehmen. Erschwerend kommt hinzu, dass gerade im ländlichen Raum die Testinfrastruktur keineswegs lückenlos ist oder Tests zu allen Tageszeiten verfügbar sind.
Derart schwerwiegende Maßnahmen, die die Existenzen zahlreicher Unternehmer und von deren Mitarbeitern gefährden und die überdies langfristige, negative Auswirkungen auf das kulturelle und gesellschaftliche Leben in vielen Kommunen haben, müssten zumindest wissenschaftlich fundiert begründet sein. Dabei ist nicht einmal das der Fall.
Zu den Ansteckungsrisiken in Gastronomiebetrieben gibt es sehr unterschiedliche Erkenntnisse. Die Aussage von Bundesgesundheitsminister Lauterbach (SPD), wonach es sich hierbei pauschal um „Problembereiche“5 handele, trifft jedenfalls nicht zu. Offizielle Zahlen sprechen eine andere Sprache: Beispielsweise steckten sich laut RKI im letzten Untersuchungszeitraum 2021 4.360 Personen in privaten Haushalten an, in der Gastronomie waren es lediglich 161.6 Durch die immer restriktiveren Zugangsbeschränkungen für Gaststätten ist aber zu erwarten, dass gesellige Anlässe in den heimischen Bereich – ohne besondere Infektionsschutzmaßnahmen und ohne Kontakterfassung – verlagert werden und so das Infektionsgeschehen eher noch beschleunigt wird.
Jeglicher Grundlage entbehrt auch der vollständige Ausschluss von Ungeimpften: Solange diese einen tagesaktuellen negativen Test vorweisen können, geht von ihnen kein größeres Risiko aus als von einem Geimpften, dessen Impfung bereits längere Zeit zurückliegt. Selbst aktuell Geimpfte/Geboosterte können andere Menschen anstecken. Der Ausschluss Unge-impfter, bzw. die Testpflicht für Personen ohne Boosterimpfung entbehrt folglich medizinisch-wissenschaftlicher Grundlagen und ist vielmehr ein neuerliches Beispiel für Volkspädagogik und für einen „Impfzwang durch die Hintertür“.
Derartige staatliche Gängelei passt nicht in einen freiheitlichen Rechtsstaat. Mündige Bürger können und müssen ihr persönliches Risiko selbst bewerten und bedürfen nicht der „Führung“ durch übereifrige Gesundheitspolitiker.
II. Der Landtag stellt fest:
- Das Gastgewerbe ist durch die Infektionsschutzmaßnahmen der beiden vergangenen Jahre erheblich belastet worden.
- Staatliche Ausgleichszahlungen und Hilfsprogramme haben die hierdurch erlittenen Gewinneinbußen nur unzureichend ausgleichen können.
- Es gibt keine soliden wissenschaftlichen Erkenntnisse, wonach die Gastronomie im Infektionsgeschehen eine signifikante Rolle spielt.
- Kneipen, Gaststätten, Restaurants und ähnliche Betriebe sind wichtige Orte der Begegnung und der Kultur und dürfen keiner überdrehten Coronapolitik zum Opfer fallen.
III. Der Landtag beschließt:
- Die Landesregierung wird aufgefordert, für die Gastronomie unverzüglich flächendeckend zumindest die „3G-Regel“ wieder einzuführen, d.h. Getesteten, Genesenen und Geimpften den Zugang gleichermaßen wieder zu gewähren.
- Die Landesregierung wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit dem Bund innerhalb von vier Wochen ein Programm auszuarbeiten, das die betroffenen Betriebe für die entgangenen Einkünfte seit Beginn der Coronamaßnahmen möglichst vollständig entschädigt, soweit dies noch nicht geschehen ist.
- Die Landesregierung wird aufgefordert, fortwährend zu prüfen, ob und inwieweit die verbliebenen Beschränkungen durch das Infektionsgeschehen zu rechtfertigen sind und diese – notfalls auch ohne Abstimmung mit den übrigen Ländern – aufzuheben.
Sven W. Tritschler
Christian Loose
Herbert Strotebeck
Dr. Martin Vincentz
Markus Wagner
Andreas Keith
und Fraktion
1 https://www.dehoga-nrw.de/informieren/pressemitteilungen/detail/news/2g-auswirkungen-fuer-das-gastgewerbe-weiteres-desaster/?tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Bac-tion%5D=detail&cHash=ae4855968a00b8aa30a4282bdbba1d17, abgerufen am 13.01.2022.
2 Ebenda.
3 Vgl. https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/2g-plus-plaene-der-regierung-katastrophe-fuer-unsere-wirte-78748550.bild.html, abgerufen am 13.01.2022.
4 Vgl. https://www.dehoga-nrw.de/informieren/pressemitteilungen/detail/news/2g-auswirkungen-fuer-das-gastgewerbe-weiteres-desaster/?tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Bac-tion%5D=detail&cHash=ae4855968a00b8aa30a4282bdbba1d17, abgerufen am 13.01.2022.
5 Vgl. https://www.spiegel.de/wissenschaft/medizin/corona-karl-lauterbach-nennt-gastronomie-prob-lembereich-und-fordert-kontaktbeschraenkungen-a-38dbae12-6584-4164-9c46-240d3d3f0e9f, abgerufen am 13.01.2022.
6 Vgl. https://www.fr.de/ratgeber/gesundheit/hohe-ansteckungsgefahr-corona-einfangen-buero-ver-kehrsm ittel-daheim-rki-information-zr-91233998.html, abgerufen am 13.01.2022.