Kleine Anfrage 320
der Abgeordneten Enxhi Seli-Zacharias und Dr. Martin Vincentz vom 11.08.2022
Sachstand Clearingstellen Krankenversicherung
Menschen ohne Krankenversicherung können sich in NRW in fünf sogenannten Clearingstellen in den Städten Münster, Köln, Dortmund, Duisburg und Gelsenkirchen beraten lassen. Eingerichtet wurden diese Stellen im Jahr 2016 mit Fördermitteln des Landes, im Jahr 2019 konnten die Stellen eine zweite Finanzierungsrunde beantragen.1 Nun soll die Projektförderung im Frühjahr 2023 beendet werden.2
Wir fragen daher die Landesregierung:
- Mit welchen Summen wurden die Clearingstellen seit ihrer Einrichtung seitens des Landes gefördert? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr und Clearingstelle)
- Wie hoch ist die Zahl der Mitarbeiter in den fünf Clearingstellen? (Bitte aufschlüsseln nach Clearingstelle, Jahr, Anzahl und Full Time Equivalent)
- Wie viele Personen wurden bisher in den Clearingstellen beraten?
- Bei wie vielen dieser Personen konnte im Anschluss ein Krankenversicherungsschutz hergestellt werden? (Bitte nach Alter der Personen und Staatsbürgerschaft aufschlüsseln)
- Wie hoch sind die Kosten für den auf diese Weise hergestellten Krankenversicherungsschutz und von wem werden sie getragen? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr und Übernahme)
Enxhi Seli-Zacharias
Dr. Martin Vincentz
1 https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-laumann-foerderung-der-clearingstellen-wird-fortgesetzt.
2 https://www.waz.de/staedte/gelsenkirchen/gelsenkirchen-hilfe-ohne-krankenversicherung-auf-pruefstand-id236007049.html.
Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Kleine Anfrage 320 mit Schreiben vom 2. September 2022 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen beantwortet.
- Mit welchen Summen wurden die Clearingstellen seit ihrer Einrichtung seitens des Landes gefördert? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr und Clearingstelle)
Die Fördersummen (in Euro) für den Zeitraum 2016 bis September 2022 verteilen sich auf die einzelnen Clearingstellen wie folgt:
Jahr | Clearingstellen | ||||
Dortmund | Duisburg | Gelsenkirchen | Köln | Münster | |
2016 | 140.250,00 | 94.500,00 | 74.993,00 | 120.000,00 | 38.023,00 |
2017 | 153.940,00 | 162.000,00 | 160.175,00 | 180.000,00 | 149.408,00 |
2018 | 150.250,00 | 162.000,00 | 164.434,00 | 180.000,00 | 153.020,00 |
2019 | 128.960,00 | 172.500,00 | 150.552,27 | 164.350,00 | 162.471,41 |
2020 | 144.800,00 | 180.000,00 | 133.914,13 | 156.525,00 | 147.564,00 |
2021 | 146.000,00 | 180.000,00 | 148.749,22 | 156.525,00 | 174.245,54 |
2022 | 112.100,00 | 135.000,00 | 112.482,00 | 117.394,00 | 128.483,00 |
Summe | 976.300,00 | 1.086.000,00 | 945.299,62 | 1.074.794,00 | 953.214,95 |
- Wie hoch ist die Zahl der Mitarbeiter in den fünf Clearingstellen? (Bitte aufschlüsseln nach Clearingstelle, Jahr, Anzahl und Full Time Equivalent)
=> siehe PDF
- Wie viele Personen wurden bisher in den Clearingstellen beraten?
Zum Stichtag 31.10.2021 berichteten die Clearingstellen eine Gesamtzahl von 16.031 ratsuchenden Personen, darunter 8.925 betroffene Kinder.
- Bei wie vielen dieser Personen konnte im Anschluss ein Krankenversicherungsschutz hergestellt werden? (Bitte nach Alter der Personen und Staatsbürgerschaft aufschlüsseln)
Zum Stichtag 31.10.2021 wurden 8.875 erfolgreich geklärte Fälle gemeldet. Als erfolgreicher Fall werden die Zuführung in die GKV/PKV, die Klärung des Versicherungsstatus, eine Überführung zu sozialen Leistungen inkl. verbundenem Versicherungsschutz, die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) und die Klärung von Beitragsschulden in der Krankenversicherung definiert.
Eine Datenerfassung, die die Merkmale Alter und Staatsbürgerschaft ins Verhältnis zum Vermittlungserfolg stellt, erfolgt nicht.
- Wie hoch sind die Kosten für den auf diese Weise hergestellten Krankenversicherungsschutz und von wem werden sie getragen? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr und Übernahme)
Die Beratung der Clearingstellen dient der Klärung der Voraussetzungen für einen Krankenversicherungsschutz als Grundlage zum regelhaften Zugang zum Gesundheitsversorgungssystem NRW.
Über die Höhe der Kosten für einen hergestellten Krankenversicherungsschutz liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor.