Schwangerschaftsabbrüche in Nordrhein-Westfalen

Kleine Anfrage
vom 06.02.2024

Kleine Anfrage 3303

der Abgeordneten Enxhi Seli-Zacharias und Dr. Martin Vincentz AfD

Schwangerschaftsabbrüche in Nordrhein-Westfalen

Für das Jahr 2022 haben Krankenhäuser und Arztpraxen 22.558 Schwangerschaftsabbrüche von in Nordrhein-Westfalen wohnhaften Frauen gemeldet. Damit stieg die Anzahl der durchgeführte Abbrüche um 13,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr, für das 19.887 Abbrüche gemeldet wurden. 2,6 Prozent der Frauen, also 582, waren zum Zeitpunkt des Abbruchs im Jahr 2022 noch minderjährig. Bei 4,9 Prozent der Fälle lagen eine medizinische Indikation oder ein Sexualdelikt vor, bei 95,1 Prozent erfolgte der Abbruch im Anschluss an die gesetzlich vorgeschriebene Beratung.1

Die Zunahme der Schwangerschaftsabbrüche scheint auch im Jahr 2023 weiter anzuhalten. Die Zahlen für die ersten drei Quartale des Jahres 2023 zeigen, dass in diesen Quartalen mehr Abbrüche durchgeführt wurden als ein Jahr zuvor (1. Quartal + 13,1 %; 2. Quartal + 5,1%; 3. Quartal + 2,3%).2

Wie aus der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten der AfD Enxhi Seli-Zacharias und Dr. Martin Vincentz hervorgeht, erfasst die Bezirksregierung Münster gemäß §§ 19 ff. Schwangerschaftskonfliktgesetz in NRW die eingehenden Rechnungen für die Kostenerstattung in besonderen Fällen. Aufgrund der Verfassungsbedingungen können dabei die eingereichten Rechnungen eines Jahres erfasst, nicht aber eine Zuordnung dieser Rechnungen zum Jahr des Schwangerschaftsabbruches vorgenommen werden.

Generell regelt § 19 den Kreis der zur Kostenübernahme Berechtigten wie folgt:

„(1) Eine Frau hat Anspruch auf Leistungen nach diesem Abschnitt, wenn ihr die Aufbringung der Mittel für den Abbruch einer Schwangerschaft nicht zuzumuten ist und sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat. Für Frauen, die Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben, gilt § 10a Absatz 3 Satz 4 und 5 des Asylbewerberleistungsgesetzes entsprechend.

(2) Einer Frau ist die Aufbringung der Mittel im Sinne des Absatzes 1 nicht zuzumuten, wenn ihre verfügbaren persönlichen Einkünfte in Geld oder Geldeswert 1 001 Euro (Einkommensgrenze) nicht übersteigen und ihr persönlich kein kurzfristig verwertbares Vermögen zur Verfügung steht oder der Einsatz des Vermögens für sie eine unbillige Härte bedeuten würde. Die Einkommensgrenze erhöht sich um jeweils 237 Euro für jedes Kind, dem die Frau unterhaltspflichtig ist, wenn das Kind minderjährig ist und ihrem Haushalt angehört oder wenn es von ihr überwiegend unterhalten wird. Übersteigen die Kosten der Unterkunft für die Frau und die Kinder, für die ihr der Zuschlag nach Satz 2 zusteht, 294 Euro, so erhöht sich die Einkommensgrenze um den Mehrbetrag, höchstens jedoch um 294 Euro.“

In diesem Zusammenhang fragen wir die Landesregierung:

  1. Für wie viele Schwangerschaftsabbrüche wurden seitens des Landes NRW in den Jahren 2019 bis 2023 die Kosten übernommen?
  2. Die Kosten wie vieler Schwangerschaftsabbrüche in Nordrhein-Westfalen wurden nach §§ 19 ff. Schwangerschaftskonfliktgesetz in NRW in den Jahren 2019 bis 2023 übernommen?
  3. Auf welche Summe beliefen sich die Kosten dieser Übernahmen?
  4. Wie viele Empfänger von Kostenübernahmen in den Jahren 2019 bis 2023 gehören zu den beiden Gruppen der deutschen Staatsbürger und der Asylbewerber? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Stadt bzw. Kreis und Personengruppe)
  5. Wie verteilen sich die Meldungen von Schwangerschaftsabbrüchen der Jahre 2019 bis 2023 auf die 151 Meldestellen in Nordrhein-Westfalen? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Meldestelle und Indikation des Schwangerschaftsabbruchs)

Enxhi Seli-Zacharias
Dr. Martin Vincentz

 

MMD18-7994

 

1 https://www.it.nrw/nrw-134-prozent-mehr-schwangerschaftsabbrueche-im-jahr-2022-120635.

2 Eigene Berechnung auf Basis der Zahlen von DeStatis: https://www-
genesis.destatis.de/datenbank/beta/statistic/23311/table/23311-0008.


Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 3303 mit Schreiben vom 8. März 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales beantwortet.

  1. Für wie viele Schwangerschaftsabbrüche wurden seitens des Landes NRW in den Jahren 2019 bis 2023 die Kosten übernommen?

Das Land erhält Rechnungen zu durchgeführten Schwangerschaftsabbrüchen. Nach diesen Rechnungen wurden Schwangerschaftsabbrüche wie folgt abgerechnet.

2019: 21.751
2020: 22.042
2021: 20.185
2022: 21.095
2023: 22.082

Dabei ist anzumerken, das Krankenkassen und kassenärztliche Vereinigungen in einem Zeit­raum von vier Jahren nach Entstehen der Kosten ihre Rechnungen beim Land zur Erstattung einreichen können. Insbesondere Rechnungen der kassenärztlichen Vereinigung zum dritten und vierten Quartal werden regelmäßig erst im Folgejahr abgerechnet. Es werden (Rech-nungs-)Fälle dem Jahr der Abrechnung zugerechnet und nicht dem Jahr, in dem der Abbruch vorgenommen wurde.

  1. Die Kosten wie vieler Schwangerschaftsabbrüche in Nordrhein-Westfalen wurden nach §§ 19 ff. Schwangerschaftskonfliktgesetz in NRW in den Jahren 2019 bis 2023 übernommen?

Das Land übernimmt nur die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch unter den Voraussetzungen der §§ 19 ff Schwangerschaftskonfliktgesetz.

Insoweit wird auf die Ausführungen zu Frage 1 verwiesen.

  1. Auf welche Summe beliefen sich die Kosten dieser Übernahmen? Im Haushaltsplan standen in den Jahren 2019 bis 2023 folgende Mittel zur Verfügung:

2019: 8.755.000,00 Euro

2020: 9.018.000,00 Euro

2021: 9.289.000,00 Euro

2022: 9.567.000,00 Euro

2023: 9.567.000,00 Euro

  1. Wie viele Empfänger von Kostenübernahmen in den Jahren 2019 bis 2023 gehören zu den beiden Gruppen der deutschen Staatsbürger und der Asylbewerber? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Stadt bzw. Kreis und Personengruppe)

Die gefragten Daten werden nicht erfasst. Die Kostenübernahmebescheinigung erfolgt auf Grundlage einer Fallkennziffer.

  1. Wie verteilen sich die Meldungen von Schwangerschaftsabbrüchen der Jahre 2019 bis 2023 auf die 151 Meldestellen in Nordrhein-Westfalen? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Meldestelle und Indikation des Schwangerschaftsabbruchs)

Das zuständige Bundesamt für Statistik weist diese Daten nicht aus.

 

MMD18-8420